Domain-Tresor
Maximale Sicherheit für Ihre Domain
- DNS-Security (DNSSEC)
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Whois Domain Privacy
Ist Ihre Domain wirklich sicher?
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Domain-Tresor
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Was ist der Domain-Tresor?
Der Domain-Tresor ist unser Sicherheitspaket für Ihre Domain und enthält folgende, einzeln aktivierbare Sicherheitsfunktionen: DNSSEC, Zwei-Faktor-Authentifizierung für Domain-Aktionen und Whois Domain Privacy.
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Wie kann ich den Domain-Tresor bestellen?
Sie können den Domain-Tresor direkt bei der Bestellung Ihrer Domain auswählen. Aktivieren Sie dazu im Warenkorb, nach Auswahl der gewünschten Domain, die Checkbox Domain-Tresor dazu bestellen in der Domain-Tabelle.
Für eine bereits registrierte Domain, können Sie den Domain-Tresor in der Domain-Liste durch Klick auf Aktivieren bestellen.
Nutzen Sie für Ihre Domain bereits Whois Domain Privacy, können Sie diese zu einem Domain-Tresor upgraden. Klicken Sie hier in der Domain-Liste auf Aktivieren.
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Wie kann ich die Funktionen des Domain-Tresors einzeln konfigurieren?
Sollten Sie einzelne Funktionen des Domain-Tresors manuell aktivieren oder deaktivieren wollen, können Sie das im Domain-Portfolio im Config-Menü Ihrer Domain jederzeit tun: Sie finden den Domain-Tresor unter Administration.
Auf der folgenden Konfigurationsseite können Sie die einzelnen Funktionen durch Klick aktivieren oder bereits aktive Funktionen wieder deaktivieren.
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Welche Funktionen werden bei der Bestellung eines Domain-Tresors aktiviert?
Im Rahmen der Bestellung des Domain-Tresors wird – wenn für Ihre Domain verfügbar – sowohl DNS-Security als auch Whois-Domain Privacy automatisch aktiviert. Sie müssen also sowohl DNS-Security also auch WDP nicht selbst aktivieren.
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Wie wird der Domain-Tresor abgerechnet?
Der Domain-Tresor wird auf Basis seiner Jahresgebühr abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Vertragsschluss anteilig für die laufende Abrechnungsperiode Ihrer Domain. Danach erfolgt die Abrechnung jährlich in Höhe der Jahresgebühr. Bei Vertragsende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und vor Ablauf des bezahlten Jahreszeitraums werden Ihnen zu viel bezahlte Gebühren erstattet.