Whois-Suche
Wem gehört die Domain?
Whois-Abfrage:
Wem gehört eine Domain?
Persönliche Angaben zum Domaininhaber sind heute bei den meisten Domain-Endungen ohne triftigen Grund nicht mehr einsehbar.
Whois-Daten zu einer registrierten Domain waren bis zum 25. Mai 2018 öffentlich zugänglich. Sie zeigten beispielsweise Kontaktdaten über den Inhaber oder den administrativen Ansprechpartner. Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben fast alle Vergabestellen und Registrare die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal reduziert.
Ausgewählten Gruppen geben die Vergabestellen Auskunft, sofern sie einen begründeten Antrag stellen. Zu diesen Gruppen gehören bei Anfragen für .de-Domains Behörden und Inhaber von Namens- und Kennzeichenrechten, die Ihre Rechte verletzt sehen. Damit diese Rechte von Anfang an nicht verletzt werden, sollten Sie vor Registrierung den Domain-Namen checken.
Domaininhaber ermitteln
Heute ist es für fast alle Domain-Endungen nicht mehr möglich, über eine Whois Domain Abfrage den Domaininhaber zu ermitteln – jedenfalls nicht ohne begründeten Anlass.
Die Domainabfrage für .de-Adressen können Sie nur auf der Seite der .de-Registry durchführen. Die Vergabestelle DENIC hat sich dazu entschieden, aus Datenschutzgründen Informationen über Eigentümer von .de-Domains nicht mehr über das Whois-Protokoll bereitzustellen.

.de
Whois-Auskunft der DENIC für .de-Domains
Für die folgenden Fälle erteilt die DENIC eine Domain Info Auskunft, wer der Domaininhaber einer .de-Domain ist.
Namens- und Kennzeichenrechte
Markeninhaber können von der DENIC Whois Auskunft erfragen, wem eine Domain gehört, wenn der Markeninhaber möglicherweise seine Marke verletzt sieht. Natürliche und juristische Personen können ebenfalls die Whois-Daten einer Domain bei der DENIC erfragen, wenn sie in ihren Namensrechten verletzt werden. Derjenige, der wissen möchte, wem eine Domain gehört, muss davor ein Formular der DENIC ausfüllen und einreichen. Grundsätzlich muss der Anfragende die Rechtsverletzung glaubhaft machen.
Behörden
Bei einer Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder einer Pfändungsverfügung können Behörden einen Auskunftsantrag stellen, wem eine Domain gehört.
Persönlich betroffen durch eine Rechtsverletzung auf der Website
Die DENIC gibt nur dann Auskunft über den Domaininhaber, wenn der Betroffene glaubhaft macht, persönlich von den rechtswidrigen Inhalten wie z.B. Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen betroffen zu sein. Davor muss der Betroffene zunächst erfolglos andere Kontaktversuche unternommen haben. 1. Kontaktaufnahme über die Impressumsangaben auf der Seite. 2. Fehlt das Impressum, muss der Anfragende eine E-Mail an den Abuse-Kontakt der Domain versenden.
Zuvor muss der Betroffene allerdings erfolglos andere Kontaktversuche unternommen haben. Dazu gehören:
- Kontaktaufnahme über die Impressumsangaben auf der Seite.
- Fehlt das Impressum, muss der Anfragende eine E-Mail an den Abuse-Kontakt der Domain versendet haben.
Insolvenzverwalter und Pfändung
Ein Insolvenzverwalter oder Inhaber eines vollstreckbaren Titels kann sich an die DENIC wenden um zu erfahren, ob der Insolvenzschuldner oder der Domaininhaber tatsächlich Inhaber der Domain ist.
Folgende Whois-Daten werden gelistet
Welche Angaben in der Whois-Datenbank erfasst und veröffentlicht werden, legen die jeweiligen Vergabestellen oder ICANN fest, zum Beispiel DENIC für .de, EURid für .eu oder Verisign für .com und .net. Meist listen öffentliche Whois-Datenbanken folgende Daten:
- - Registrar
- - E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahme: z. B. eine E-Mail-Adresse des Registrars
- - Nameserver
- - Registrierungs-, Aktualisierungs- und Ablaufdatum der Domain
Domain-Inhaber kontaktieren
Falls für eine bei united-domains registrierte Domain im Whois-Verzeichnis keine Kontaktdaten gelistet werden, so können Sie den Inhaber über folgendes Kontaktformular erreichen:
Kontaktformular für Domain-InhaberDomain Inhaber herausfinden: So geht’s!
- Über eine Whois-Abfrage: Die Whois-Datenbank für Domain-Endungen enthält die registrierten Domains und deren Inhaber. Je nach Vergabestelle oder Register werden die Inhaberdaten in der Domain Abfragenicht für Dritte zugänglich gemacht. Hinzu kommt, dass nicht alle Domain-Inhaber ihre Informationen im Whois veröffentlichen. Zudem können die Informationen des Domain-Inhabers durch die Verwendung von Proxy- oder Privacy-Services geschützt sein.
- Über ein Kontaktformular oder das Impressum auf der Website: Häufig kommt die Frage auf: Wem gehört die Website? Viele Website-Betreiber haben ein Kontaktformular und/oder ein Impressum auf der Website. Sie können die Website des Domain-Besitzers herausfinden und ihn kontaktieren.
- Über den Domain-Registrar: Wenn Sie den Registrar über eine Whois-Abfrage ermittelt haben, können Sie diesen kontaktieren und um eine Domain Info zum Inhaber bitten. Wahrscheinlich werden viele Registrare aus Datenschutzgründen die Auskunft verweigern. Allerdings besteht die Chance, dass diese eine Nachricht an den Inhaber weiterleiten, wenn Sie darum bitten.
- Falls es keine Website gibt: Über die Waybackmaschine unter archive.org werden sehr viele Webseiten archiviert. Wenn in der Vergangenheit der Inhaber seine Daten auf der Seite veröffentlicht hat, können Sie versuchen, diese abzufragen. Fahnden Sie in den Suchergebnissen auf archive.org ebenfalls nach dem Impressum oder einer Kontaktmöglichkeit.
FAQ zum Thema Whois
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Wie kann ich den Domaininhaber ermitteln, wenn ich im WHOIS keine Angaben zur Person finde?
- Wenn unter der Domain eine Website eingerichtet ist, suchen Sie nach dem Inhaber im Impressum oder dem Kontakt.
- Falls es keine Website gibt: Über die Waybackmaschine unter archive.org werden sehr viele Webseiten archiviert. Wenn in der Vergangenheit der Inhaber seine Daten auf der Seite veröffentlicht hat, können Sie versuchen, diese abzufragen. Suchen Sie in den Suchergebnissen ebenfalls nach dem Impressum oder einer Kontaktmöglichkeit.
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Was bedeutet Whois?
Bedeutung: Whois kommt aus dem Englischen und steht für »Wer ist?«. Whois ist ein Protokoll, mit dem man den Inhaber (Registranten) einer Domain ermitteln kann. Registrare bieten meist ein Whois-Webformular an, um zulässige Informationen über die Domain auszugeben, sofern diese laut ICANN verpflichtend auszugeben sind. Für Länder-Endungen (ccTLDs) haben die Vergabestellen unterschiedliche Regelungen. Whois-Server werden werden teilweise durch Vergabestellen betrieben.
Ein »Thick Whois-Server« ermöglicht auch schnellere Whois-Abfrage.
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Wem gehört eine Domain?
Die Domain gehört dem Inhaber der Domain, der im Whois-Verzeichnis eingetragen ist. Deshalb sollten Auftraggeber bei der Domain-Registrierung darauf achten, dass sie als Inhaber der Domain eingetragen werden. Insbesondere Firmen sollten auf eine korrekte Eintragung im Whois achten. So sollte nicht der Vorstand, Geschäftsführer oder eine Agentur als Domain-Inhaber eingetragen werden, sondern die Firma.
Der Domaininhaber steht in der WHOIS-Datenbank der Vergabestellen oder der Registrar. Je nach Vergabestelle kann der sogenannte admin-c Entscheidungen zur Domain für den Domaininhaber treffen.
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Wer ist der Betreiber einer Website?
Der Betreiber einer Website ist in der Regel eine (natürliche) Person, ein Unternehmen oder eine Organisation. Diese sind für die Veröffentlichung und Verwaltung der Website verantwortlich. Dabei kann es sich um den Domain-Inhaber handeln oder um eine andere Person oder Firma, die beauftragt wurde, die Website zu betreiben. Der Betreiber einer Website ist nicht zwangsläufig der Domain-Inhaber.