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E-Mail-Archivierung

E-Mails sicher & GoBD-konform archivieren

  • Automatische Archivierung im Originalzustand
  • E-Mails einfach wiederherstellen
  • GoBD-konform & anbieterunabhängig

Sind Ihre geschäftlichen E-Mails wirklich rechtssicher archiviert?

Geschäftliche E-Mails gelten als steuerrelevante Dokumente und müssen laut GoBD mehrere Jahre aufbewahrt werden. Ohne revisionssichere Archivierung riskieren Unternehmen Probleme bei einer Betriebsprüfung. Mit der E-Mail-Archivierung sichern Sie alle gesendeten und empfangenen Nachrichten, inkl. Anhängen und jederzeit manipulationssicher.

In drei Schritten zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung

1. Paket auswählen

Entscheiden Sie sich für den passenden Tarif und das benötigte Volumen für Ihre E-Mail-Archivierung.

2. Postfächer definieren

Legen Sie nun fest, welche E-Mail-Postfächer automatisch archiviert werden sollen.

3. Archivierung starten

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen mit der fortlaufenden Archivierung – bei Bedarf mit einfacher Suchfunktion für Recherchezwecke.

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Erst nach Ablauf des Testzeitraums berechnen wir den Paketpreis.

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FAQ

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Für steuerrelevante geschäftliche E-Mails und Dokumente gelten in Deutschland gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nach GoBD. Sie müssen vollständig, unveränderbar, im Originalformat und nachvollziehbar archiviert werden. Eine Ablage im Postfach, auf Festplatten oder in Cloud-Speichern reicht dafür nicht aus.

Wer ist für die Archivierung verantwortlich?

Zur rechtssicheren Archivierung verpflichtet sind Unternehmen jeder Größe sowie Freiberufler. Die Verantwortung für die Einhaltung der GoBD liegt bei der Geschäftsführung.

Wie lange müssen E-Mails aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art des Dokuments ab. Maßgeblich sind insbesondere HGB und AO. Ein geeignetes Archivierungssystem sollte Daten während der gesamten Frist sicher speichern und bei Bedarf exportierbar machen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Archivierung und Backup?

Ein Backup dient der Wiederherstellung nach Datenverlust, etwa durch Fehler oder technische Schäden. Eine Archivierung dient dagegen der langfristigen, rechtssicheren und unveränderbaren Aufbewahrung von geschäftsrelevanten Daten. Beides ergänzt sich, ersetzt sich aber nicht.

Müssen alle E-Mails archiviert werden?

Nein. Archiviert werden müssen geschäfts- und steuerrelevante E-Mails, etwa Angebote, Rechnungen, Verträge oder Reklamationen. Nicht jede E-Mail darf archiviert werden — zum Beispiel private Nachrichten, interne sensible Kommunikation oder bestimmte personenbezogene Daten.

Was bedeutet GoBD?

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie regeln, wie steuerrelevante digitale Unterlagen aufzubewahren sind. Verstöße können zu finanziellen und steuerlichen Nachteilen führen.

Wie archiviert man E-Mails rechtssicher und revisionssicher?

E-Mails müssen vollständig, originalgetreu, unveränderbar, manipulationssicher, maschinell lesbar und jederzeit verfügbar archiviert werden. Zugriffe und Änderungen müssen dokumentiert sein, und berechtigte Prüfer müssen im erforderlichen Umfang auf die Daten zugreifen können.

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