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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die united-domains AG, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland, im folgenden UDAG genannt.


2. Anwendbares Recht, Geltungsbereich und Änderungen

2.1 UDAG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angaben und Leistungsbeschreibungen auf den Webseiten des Unternehmens. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne Leistungen, zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter https://www.united-domains.de/agb-uebersicht/ abrufbar sind.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt UDAG nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit die UDAG den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.

2.3 Individualabreden gelten nur, soweit sie in Textform niedergelegt werden.

2.4 UDAG kann diese AGB unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von UDAG gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. UDAG weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht anwendbar für Preiserhöhungen.

2.5 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von UDAG unter https://www.united-domains.de verfügbar. Der Kunde wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert.

2.6 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden, soweit Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.


3. Vertragsabschluss für Warenlieferungen und Dienstleistungen

3.1 Die Angaben zu den Leistungen und Preisen von UDAG auf sämtlichen Websites der UDAG, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern sind unverbindlich und freibleibend.

3.2 Ein Vertrag mit UDAG wird grundsätzlich erst nach entsprechender Annahmeerklärung durch UDAG geschlossen. Diese kann auch durch die Bestätigung der erfolgreichen Registrierung einer Domain erfolgen. Die Bestätigung des Abschlusses eines Bestellvorgangs auf der Webseite oder des Eingangs einer Bestellung bei UDAG stellen jedoch ausdrücklich keine Annahmeerklärungen dar.

3.3 Der Kunde erhält für jede Auftragserteilung im Regelfall eine Bestätigung in elektronischer Form.

3.4 Diese Bestätigung von UDAG ist vom Kunden auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, UDAG solche Unstimmigkeiten unverzüglich durch die hierfür vorgesehenen Einrichtungen mitzuteilen, andernfalls hat der Kunde sich nach Wahl von UDAG an einem so geschlossenen Vertrag festhalten zu lassen oder die hieraus entstehenden Aufwendungen insbesondere für eine Rückabwicklung zu tragen.


4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adress- und Kontaktdaten.

4.2 Für den Zugang zu seinem Kundenkonto und sonstige Zugänge zu Leistungen ist der Kunde verpflichtet, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwahrt seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.


5. Datenschutz / Datensicherheit

5.1 UDAG verarbeitet die personenbezogenen Daten der Nutzer und Kunden, soweit dies für die Erbringung von Leistungen und/oder zum Betrieb dieser Internetseite erforderlich ist.

5.2 Der Datenschutz wird von UDAG beachtet, insbesondere werden die Daten nicht unbefugt an Dritte außerhalb der UDAG weitergegeben.

5.3 Insbesondere nicht "unbefugt" ist die zur Vertragsabwicklung und Abrechnung erfolgende Übermittlung von Daten der Kunden an von UDAG gesondert beauftragte Unternehmen außerhalb der UDAG. Diese beauftragten Unternehmen werden in diesem Falle von UDAG verpflichtet, diese Daten nur zu den in folgender Nr. 5.4 benannten Zwecken zu nutzen.

5.4 Zu Marketingzwecken dürfen die Daten innerhalb der UDAG verwendet – insbesondere gespeichert, verarbeitet und intern übermittelt – werden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt UDAG insbesondere auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen.

5.5 Zum Abschluss von Domain-Registrierungen ist es, zur Erfüllung des Vertrages mit der jeweiligen Domain-Verwaltung (Registry) erforderlich, personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden, an die jeweilige Registry und andere Einrichtungen zu übermitteln. Diese Übermittlung kann, je nach Sitz der Registry, in das außereuropäische Ausland erfolgen.

5.6 UDAG weist hiermit seine Kunden darauf hin, dass die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht hundertprozentig sichergestellt werden kann.

5.7 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzhinweisen


6. Erbringung von Dienstleistungen

6.1 Soweit UDAG entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Die Nrn. 2.4. und 2.5. gelten entsprechend.

6.2 Die UDAG gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver am Übergabepunkt zum Internet grundsätzlich 7 Tage in der Woche und 52 Wochen im Jahr und dabei insgesamt in Höhe von 98% im Jahresmittel. Von dieser Gesamthöhe jedoch ausgenommen sind alle Zeitspannen, in denen einzelne oder sämtliche Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der UDAG liegen – insbesondere also höhere Gewalt, Verhalten Dritter etc. – über das Internet nicht zu erreichen sind.

6.3 UDAG ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch UDAG findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich. Übermittelte Datenträger jeder Art werden Eigentum von UDAG.

6.4 Um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen und Daten von UDAG sowie von Dritten dauerhaft zu gewährleisten, kann UDAG Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Links ganz oder teilweise abschalten oder ändern inklusive der Vornahme von Updates, Upgrades oder des Bringens auf einen neuen Versionsstand, soweit dies auch nach Abwägung der Interessen anderer Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Programme, Anwendungen, Skripte und Apps für die der Hersteller- oder Community-Support abgelaufen ist.


7. Zusätzliche, besondere Bestimmungen für Domaindienstleistungen

7.1 Soweit UDAG selbst oder durch Dritte die Verschaffung und Pflege von Domainnamen erbringt, ergeben sich Umfang und Beschaffenheit der von UDAG selbst bzw. über dessen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sowie aus denjenigen Bestimmungen der Vertragspartner, welche einzelvertraglich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sind. UDAG stellt seine Leistungsbeschreibungen und die einzubeziehenden sonstigen Bestimmungen online im Internet zum Abruf, Abspeichern auf lokalen Datenträgern sowie zum Ausdruck zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder der übrigen einzubeziehenden Bestimmungen gilt die Nr. 2.4. entsprechend.

7.2 Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domainnamen Vertragsgegenstand ist, gelten ergänzend die entsprechenden Vergaberichtlinien und zusätzlichen Vereinbarungen: https://www.united-domains.de/agb/vergaberichtlinien/

7.3 Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domainnamen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von UDAG frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung des Domainnamen kommt zwischen dem Registranten und der Vergabestelle (Registry) bzw. dem Registrar direkt zustande. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird UDAG im Verhältnis zwischen dem Registranten und der Vergabestelle bzw. dem Registar, sofern UDAG nicht selbst Registrar für die betroffene Domain-Endung ist, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

7.4 Der Kunde stimmt ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistungen durch UDAG zu.

7.5 Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden an die zuständigen Stellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Beantragbarkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Stelle noch im Zeitpunkt der Übermittlung durch UDAG. Ist eine solche Beantragbarkeit im genannten Zeitpunkt nicht möglich, wird UDAG von der Pflicht zur Leistung frei.

7.6 UDAG hat sodann auf die tatsächliche Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. UDAG kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder aber eine dann tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits nach den Vergaberichtlinien der einzelnen Registrierungsstellen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gepflogenheiten im Internetverkehr insgesamt weder eine jeweilige Vergabestelle noch UDAG eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr zeichnet der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Kunden.

7.7 UDAG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.


8. Besondere Pflichten des Kunden bei Domaindienstleistungen und Freistellung bei Domainstreitigkeiten von UDAG durch den Kunden

8.1 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Marken, Firmen- und Namensrechte sowie auf den gewerblichen Rechtsschutz. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt. Machen Dritte eine solche Verletzung von Rechten glaubhaft, oder erscheint eine Verletzung von Rechtsvorschriften aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, kann UDAG die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domainregistrierung begangen, kann UDAG auch Maßnahmen ergreifen, die Domain unerreichbar zu machen. Der Entgeltanspruch von UDAG entfällt aufgrund von solchen Sperrungen oder Abschaltungen nicht. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domainregistrierung aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann UDAG das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

8.2 Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die UDAG sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.

8.3 Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte nachzukommen.

8.4 Des Weiteren erklärt sich der Kunde mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG zu treffen hat, um nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (im folgenden UDRP genannt) getroffene Entscheidungen eines von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers – eine non-profit-Organisation mit Sitz in Marina del Rey, Kalifornien, USA) autorisierten Schiedsgerichtes nachzukommen. Bei der UDRP handelt es sich um eine von der ICANN erlassene, internationale Schiedsgerichtordnung, die der schnellen und effektiven Lösung von Konflikten über die Nutzungsrechte von Domain-Namen dient. Wenngleich die UDRP den Konfliktparteien die Anrufung der international zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit nicht verwehrt, ist die UDAG bis zur Anrufung der staatlichen Gerichtsbarkeit durch eine der Konfliktparteien aufgrund von Verträgen mit der ICANN und deren Vertragspartnern dazu verpflichtet, Entscheidungen entsprechender autorisierter Schiedsgerichte nachzukommen, insbesondere gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, es sei denn der Kunde weist gegenüber UDAG binnen zehn Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nach, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage in der betreffenden Angelegenheit erhoben hat.

8.5 Die UDRP sind unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm abrufbar, einzusehen, auf lokalen Datenträgern abzuspeichern und/oder ausdruckbar.

8.6 Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten und/ oder der Verletzung von Straf- bzw. Bußgeldvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in einem solchen Verfahren hinaus wird eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es wird ein anderes gerichtlich angeordnet.

8.7 Der Kunde stellt die UDAG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritten dadurch entstehen könnten, dass die UDAG nach der UDRP getroffenen Entscheidungen eines autorisierten Schiedsgerichtes befolgt und umsetzt.

8.8 Die Regelungen der Ziffern 8.4 bis 8.7 gelten entsprechend für Entscheidungen von Schiedsgerichten nach anderen Schiedsgerichtsordnungen, welche für die betroffene Domain-Endungen aufgrund von Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle bzw. aufgrund vertraglicher Vereinbarung Anwendung finden.


9. Internetpräsenz, Webspace- und E-Mail-Weiterleitung

9.1 Für die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für eine Internetpräsenz (sog. Webspace) und E-Mail-Diensten gelten ergänzend die Besonderen Leistungsbedingungen für die Bereitstellung von Speicherplatz im Internet (Webspace, Webseitenbaukasten, Online-Speicher, rankingCoach®) und E-Mail-Diensten durch die united-domains AG. Die dort getroffenen Regelungen gehen im Falle von Abweichungen den Regelungen der hier geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

9.2 UDAG bietet gemäß den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen die Möglichkeit zur Weiterleitung der Domain und/oder mit der Domain zu erstellenden E-Mail-Adressen auf Zielorte durch den Kunden (sog. Forwarding).

9.3 UDAG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommene Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz selbst und/oder der die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "links") auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

9.4 Soweit der Kunde von der Möglichkeit der Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "Links") gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten. Bei erotischen Angeboten verpflichtet sich der Kunde neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zusätzlich zur Einhaltung der von jugendschutz.net erstellten Richtlinien.


10. Haftung von UDAG

10.1 Für Schäden haftet UDAG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von UDAG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt UDAG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den UDAG bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

10.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an UDAG gezahlt hat.


11. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

11.1 Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der UDAG.

11.2 UDAG akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.

11.3 Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich online im Kunden-Portfolio und per E-Mail, es sei denn es ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen ein anderes.

11.4 Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist UDAG berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt aufgrund gesonderter Vereinbarung zu verlangen.

11.5 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt hiermit der Kunde seine Bank unwiderruflich, UDAG oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

11.6 Sämtliche entgeltliche Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Die Abrechnung erfolgt im Voraus und eine Abrechnungsperiode währt grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes. Die jeweils erste Abrechnungsperiode beginnt mit dem Vertragsschluss für die betroffene Leistung, im Falle von Domain-Neuregistrierungen jedoch frühestens mit tatsächlicher Vergabe durch die zuständige Stelle bzw. bei Transfers mit abgeschlossener Übertragung der bereits registrierten Domain in die Verwaltung der UDAG.

11.7 Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden ist (vgl.13.2). Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.

11.8 Die Entgelte werden mit Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig, soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von UDAG oder gesonderter Vereinbarung nicht ein anderes ergibt.

11.9 Sofern das Vertragsverhältnis während einer laufenden Abrechnungsperiode endet, z.B. durch Kündigung, werden hierfür bereits bezahlte Entgelte anteilig für den Zeitraum ab Vertragsende bis zum Ende dieser Abrechnungsperiode erstattet. Die Erstattung erfolgt binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes. Die Erstattung erfolgt in der Regel auf das zu diesem Zeitpunkt im Kundenkonto für die Zahlung von Entgelten hinterlegte Zahlungsmittel. Ist kein Zahlungsmittel hinterlegt, z.B. bei Zahlung auf Rechnung, teilt der Kunde der UDAG selbstständig auf geeignetem Weg eine SEPA-fähige Bankverbindung oder eine Kreditkarte mit, auf die die Erstattung ausgezahlt werden soll.

11.10 UDAG kann die Höhe der Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von UDAG gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. UDAG weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.


12. Verzug

12.1 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei UDAG auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Dies gilt nicht, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

12.2 Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist UDAG zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

12.3 Für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, kann UDAG die entstandenen Bankkosten ersetzt verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten von UDAG zurückzuführen ist.

12.4 UDAG ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von 4,– € (inkl. MwSt.) sowie pro berechtigter Mahnung eine solche in Höhe von 10,– € (inkl. MwSt) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.

12.5 UDAG ist im Rahmen der Billigkeit berechtigt seine Dienste während des Verzuges einzuschränken oder ganz einzustellen.

12.6 Nach fruchtlosem Ablauf der in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist ist UDAG berechtigt, sämtliche Domains des Kunden sowie dessen Zugangsmöglichkeiten zu den Diensten von UDAG insgesamt zu sperren.

12.7 Nach fruchtlosem Fristablauf der in der Mahnung angegebenen Frist ist UDAG berechtigt eine jeweilige Domain ohne gesonderte Ankündigung nicht weiter registriert zu halten und diese freizugeben (vgl. auch Nr. 13.6 und 13.7).


13. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen

13.1 Verträge über Dienstleistungen werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen, danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes.

13.2 Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Während der Mindestlaufzeit oder einer vereinbarten Folgevertragslaufzeit kann die ordentliche Kündigung nur zum Ende dieser jeweiligen Laufzeit erfolgen. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit laufen, ist die ordentliche Kündigung jederzeit unter Einhaltung der vorgenannten Frist möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Kunde kann darüber hinaus über den im Kundenkonto zur Verfügung gestellten Weg kündigen.

13.3 Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird die UDAG jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist kündigen.

13.4 Im Falle der vorzeitigen Löschung einer Domainregistrierung oder eines erfolgreich abgeschlossenen Transfers einer Domainregistrierung in die Verwaltung eines anderen Anbieters gilt dies als ordentliche Kündigung des Domainregistrierungsvertrages zum nächstmöglichen Termin unter Berücksichtigung der Regelungen zu Laufzeiten und Kündigungsfristen. Entgeltansprüche der UDAG für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden solch einer Kündigung bleiben bestehen und bereits bezahlte Entgelte für diesen Zeitraum werden nicht erstattet.

  Hiermit wird auch insbesondere der außerordentliche Abwicklungsaufwand für eine solche Kündigung abgegolten, welcher aus üblichen Vorleistungspflicht von UDAG gegenüber den Vergabestellen sowie übrigen Dienstleistern entsteht.

Leistungspflichten der UDAG im Zusammenhang mit der betroffenen Domainregistrierung entfallen mit dem Zeitpunkt der Löschung beziehungsweise des abgeschlossenen Transfers. Dies gilt insbesondere auch für mit der Domain verbundene E-Mail-Dienste.

13.5 Das Recht zur – erforderlichenfalls auch fristlosen – außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich – auch schiedsgerichtlich nach UDRP– festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen.

13.6 Sofern UDAG das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, ist UDAG insbesondere berechtigt, die Domainregistrierung umgehend in die direkte Verwaltung der Vergabestelle zu geben oder sie zu löschen. Im letztgenannten Falle erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe.

13.7 In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist UDAG zur Löschung der Domainregistrierung berechtigt, wenn nicht der Kunde spätestens bis zum Vertragsende die Domain vollständig in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat. Beauftragt der Kunde nicht die Löschung der Domainregistrierung kann UDAG diese in die direkte Verwaltung der Vergabestelle übergeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Domains in direkter Verwaltung der Vergabestelle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

13.8 Davon unberührt bleibt eine bereits gemäß 8.3. oder 8.4. jeweils bestehende Berechtigung von UDAG zu einer Freigabe. In solchen Fällen sowie dann, wenn der Kunde selbst ausdrücklich eine Übertragung an einen Dritten oder die Löschung der Domainregistrierung beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe mit der Übertragung bzw. Löschung.


14. Aufrechnung

Das Recht zur Aufrechnung gegen die Forderungen von UDAG steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder von UDAG schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind. Dies gilt nicht für Forderungen des Kunden gegen UDAG im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages.


15. Gerichtsstand

15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Starnberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Starnberg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. UDAG bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.2 Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen ebenfalls Starnberg vereinbart.

15.3 Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: united-domains AG, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland.

15.4 Die united-domains AG ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und ist nicht bereit, daran teilzunehmen.


16. Unklarheitenregel / Schlussbestimmungen

16.1 Hinsichtlich der von UDAG veröffentlichten Übersetzungen ihrer Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.

16.2 Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein anderes niedergelegt ist oder sonst ausdrücklich vereinbart, so können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per E-Mail versandt werden.

Stand: Dezember 2022