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Besondere Leistungsbedingungen für Marken- und Domainmonitoring

Besondere Leistungsbedingungen für Marken- und Domainmonitoring


I. Vertragspartner / Vertragsschluss

  1. Vertragspartner des Kunden ist die united-domains AG, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland, im Folgenden UDAG genannt
  2. Ein Vertrag mit UDAG wird grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Annahme durch UDAG geschlossen. Die Annahme wird insbesondere durch die Übersendung einer Rechnung erklärt.
  3. Das Angebot der hier geregelten Leistungen der UDAG richtet sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher im Sinne des §13 BGB und der Kunde versichert, Unternehmer zu sein.

II. AGB-Geltung

  1. Soweit in diesen Besonderen Leistungsbedingungen nicht eine besondere Regelung getroffen wird, gelten für die Beauftragung von UDAG im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UDAG (abrufbar unter www.united-domains.de/agb/).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt UDAG nicht an.
  3. Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.

III. Leistungsbeschreibung

  1. Umfang und Beschaffenheit der von UDAG selbst bzw. über dessen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sowie aus denjenigen Bestimmungen der Vertragspartner, welche einzelvertraglich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sind.
  2. Falls der Kunde nicht selbst rechtskundig ist, ermutigt UDAG den Kunden, einen Rechtsanwalt heranzuziehen, um die Such- und Überwachungsergebnisse sowie weitere Informationen, die ihm im Zusammenhang mit den Markensuch- und Markenüberwachungsdiensten oder Domainsuch- und Domainüberwachungsdiensten von UDAG zur Verfügung gestellt werden, bewerten zu lassen. Dem Kunden ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Ergebnisse der von UDAG durchgeführten Suchen keine rechtliche Einschätzung oder Empfehlung irgendeiner Art in Hinblick auf jeglichen Aspekt der Marke oder Domain darstellen. Falls der Kunde eine rechtliche Einschätzung oder rechtlichen Rat hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit oder Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer Marke wünscht, sollte er zu diesem Zweck einen Rechtsberater hinzuziehen. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf rechtliche Fragestellungen in Hinblick auf die Registrierung oder Nutzung von Domains.
  3. Von UDAG zur Verfügung gestellte Such- und Überwachungsergebnisse basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, die beispielsweise durch das Deutsche Patent- und Markenamt („DPMA“), das European Union Intellectual Property Office („EUIPO“), Domainvergabestellen oder bestimmte Datenbankanbieter und Andere zum Zeitpunkt der Suche zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, dass all diese Informationen ordnungsgemäß erfasst und indiziert sind. Relevante Markeninformationen, die bei den jeweiligen Behörden bzw. Stellen bereits angemeldet jedoch noch nicht veröffentlicht sind, Informationen, die nicht ordnungsgemäß erfasst oder indiziert sind oder Informationen, die aus jeglichen Gründen fehlen oder missinterpretiert werden (insbesondere durch technische oder menschliche Fehler), werden möglicherweise nicht bei Markensuchen und Überwachungsdiensten berücksichtigt und UDAG übernimmt keine Verantwortung für das Auffinden oder das Zurverfügungstellen solcher Informationen im Rahmen jeglicher Markensuchen oder Überwachungsdienste oder für die Richtigkeit oder Vollständigkeit jeglicher zur Verfügung gestellter Information.
  4. UDAG bemüht sich in Hinblick auf die beauftragte Dienstleistung möglichst vollständige und korrekte Informationen bzw. Suchergebnisse zu liefern. Aufgrund der Komplexität, Anzahl und des Umfangs der betroffenen Daten und Datenquellen ist die Vollständigkeit und Korrektheit der Suchergebnisse und Informationen jedoch nicht in allen Fällen sicherzustellen und wird von UDAG aus diesem Grund ausdrücklich nicht geschuldet.
  5. Jegliche Angaben im Rahmen der Dienstleistungen von UDAG oder durch Systeme der UDAG hinsichtlich älterer Rechte, welche in einer Markensuche oder in einem Überwachungsreport gemacht werden, basieren ausschließlich auf der Auswertung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen durch die Systeme der UDAG. Diese Systeme nehmen jedoch keine rechtliche Einschätzung vor, so dass UDAG den Kunden ermutigt, die zur Verfügung gestellten Informationen von einem Rechtsberater bewerten zu lassen.

IV. Haftung

  1. UDAG haftet für die vertraglich vereinbart zu erbringenden Hauptleistungspflichten (vgl. Abschnitt 3) nach den gesetzlichen Vorschriften
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Im Falle eines technischen Leistungsausfalles wirkt UDAG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Behebung der Störung hin. Eine Haftung von UDAG ist hierbei ausgeschlossen, es sei denn, die technische Störung ist unangemessen lang und UDAG hat nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Behebung der Störung hingewirkt.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden, atypische oder indirekte Schäden, für entgangenen oder erwarteten Gewinn oder Umsatz, Nutzungsausfall, Datenverlust, Geschäftsverlust, Ansehensverlust oder entgangene Geschäftsgelegenheiten ist ausgeschlossen.
  4. Darüber hinaus haftet UDAG ausschließlich für Schäden, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von UDAG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Soweit die Haftung von UDAG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von UDAG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt UDAG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auch im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, jedoch auf den typischen Schaden beschränkt, den UDAG bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte.
  6. Soweit die Haftung von UDAG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UDAG

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der von UDAG zu erbringenden, vertraglichen Leistungen ist der Sitz von UDAG. Für alle Rechtsstreitigkeiten nach dieser Vereinbarung sind die Gerichte in München, Deutschland, zuständig.

Stand: Januar 2020