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Behördliches Auskunftsverfahren
gemäß § 50 des Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung

Berechtigte Zugangsnachfrager senden ihren begründeten Antrag einschließlich der Darlegung eines berechtigten Interesses und soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, über das nachstehende, ausschließlich für diese Anträge vorgesehene Kontaktformular.

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