
Sondervereinbarungen für die Europäische Union
Rahmenvereinbarung .eu-Treuhandservice
I. Vorbemerkung
- Für Domain-Registrierungen unter der Endung ".eu" wird von der zentralen Vergabestelle EURid als Domain-Inhaber eine im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige und adressierbare Rechtspersönlichkeit vorgeschrieben.
- Herr Rechtsanwalt Florian Hitzelberger, Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen, Deutschland, übernimmt für Kunden der united-domains AG (UD), welche eine solche Domain unter Vermittlung von UD registrieren und betreuen laßen möchten und nicht die unter Nr. 1 genannten Voraußetzungen erfüllen, die Treuhänderstellung für den oder die betreffenden Domain-Namen (Treuhänder).
II. Pflichten des Treuhänders
- Der Treuhänder übernimmt die Inhaberschaft der Domain(s), welche auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung über das Portfolio des Kunden von UD angemeldet werden. Der Treuhänder behält sich die Ablehnung dieser für den Kunden unentgeltlichen Dienstleistung jederzeit vor. Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Domain für den Kunden wird nicht geschuldet.
- Im Verhältnis zu Dritten wird der beauftragte Treuhänder Inhaber der Domain. Im Verhältnis zum Kunden soll der beauftragte Treuhänder Inhaberrechte an der Domain nicht in Anspruch nehmen dürfen.
- Der Treuhänder und UD direkt sollen auf Weisungen des Kunden handeln. Weisungen sollen im Regelfall nur direkt gegenüber UD selbst vom Kunden erteilt werden und insbesondere nicht gegenüber dem beauftragten Treuhänder. Der Kunde wird keine Weisungen erteilen, durch deren Befolgung UD oder der Treuhänder gegen seine Verpflichtungen als Inhaber gegenüber der Registry oder sonstigen gesetzlichen Regelungen verstoßen würden. Solche Weisungen wären im übrigen unwirksam. Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Weisungen ist UD und der Treuhänder berechtigt, die Befolgung vorübergehend bis zur endgültigen Klärung der Rechtsbindung zu verweigern.
- Ist es wegen der Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit einer Entscheidung (Gefahr in Verzug) nicht möglich, eine Weisung des Kunden einzuholen, so ist UD und nachfolgend der Treuhänder befugt, eine Entscheidung unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Intereßen des Kunden zu treffen. UD wird den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme unterrichten.
- Weder UD noch der Treuhänder nimmt eine rechtliche Beurteilung vor und haftet demzufolge nicht für eine eigene fehlerhafte Einschätzung von Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen und/oder von Aufforderungen durch Rechtsanwälte oder sonstige Dritte, es sei denn, diese Anordnungen bzw. Aufforderungen stellen sich ganz offensichtlich bereits nach laienhafter, summarischer Prüfung als rechtswidrig dar. Für Maßnahmen, die in Befolgung oder im Zusammenhang solcher Anordnungen bzw. Aufforderungen von UD oder von dem Treuhänder vorgenommen oder angewiesen werden, übernimmt weder UD noch der Treuhänder die Haftung.
- UD wird im Verhältnis zur zentralen Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. UD hat insoweit keinen eigenen Einfluß auf den fortlaufenden Bestand einer einmal vermittelten Registrierung. UD übernimmt daher für den fortdauernden Bestand einer Domain keine Gewähr.
III. Pflichten des Kunden
- Der Kunde garantiert selbstständig, nur solche Begriffe zur Registrierung zu beantragen, welche weder gegen deutsches Recht noch gegen die guten Sitten noch gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen. Als sittenwidrig gelten für die gesamte Vereinbarung insbesondere solche Begriffe mit erotischem, pornografischem, gewaltverherrlichendem oder rechtsextremistischem Bezug sowie Begriffe von strafrechtlicher Relevanz, insbesondere aus dem Bereich der Gefährdung des demokratischen Rechtßtaates und des strafbaren Eigennutzes.
- Der Kunde garantiert selbstständig, dass zu jeder Zeit die Inhalte, die mittels der Domain abrufbar sind, weder gegen deutsches Recht noch gegen die guten Sitten noch gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen. Als sittenwidrig gelten für die gesamte Vereinbarung insbesondere solche Begriffe mit erotischem, pornografischem, gewaltverherrlichendem oder rechtsextremistischem Bezug sowie Begriffe von strafrechtlicher Relevanz, insbesondere aus dem Bereich der Gefährdung des demokratischen Rechtßtaates und/oder des strafbaren Eigennutzes. Insbesondere garantiert der Kunde weiter, keine erotik- oder gewaltbezogenen oder radikal-politischen Inhalte mit der Domain zugänglich zu machen.
- Der Kunde garantiert selbstständig, dass die Domain und die mit dieser mittelbar oder unmittelbar möglichen Services und Dienstleistungen (wie URL-Forwarding, Parking-Services usw.) zu keiner Zeit zu rechtswidrigen Handlungen mißbraucht werden. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Spam-Versand unter Verwendung der Domain.
- Der Kunde garantiert selbstständig, dass er regelmäßig die Inhalte sowie die mittels der Domain ermöglichten Handlungen auf die übereinstimmung mit deutschem Recht, den Rechten Dritter und den hier unter Nr.1 näher bezeichneten guten Sitten kontrolliert.
- Der Kunde verspricht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der unter Nrn. 1 bis 4 abgegebenen Garantie, und zwar unter Außchluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragßtrafe in Höhe von 5.200 €.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UD bzw. der Treuhänder zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen von Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen zuständiger Gerichte oder Schiedsgerichte nachzukommen.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UD bzw. der Treuhänder zu treffen hat, um den Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen nachzukommen und/oder um Aufforderungen von Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten Folge zu leisten, die UD nicht für offensichtlich unbegründet halten muß. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung nach dem ersten Anfordern.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UD bzw. der beauftragte Treuhänder nach pflichtgemäßem Ermeßen bei Gefahr im Verzug zu treffen hat. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung nach dem ersten Anfordern.
- Zu Maßnahmen im hier verstandenen Sinne gehört insbesondere auch ein jeweiliges Unterlaßen einer Handlung.
- Von Ersatzansprüchen Dritter sowie sämtlichen außerordentlichen Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwendung einer jeweiligen Domain entstehen und/oder allgemein im Zusammenhang mit der Tätigkeit von UD oder der Tätigkeit des beauftragten Treuhänders als Inhaber anfallen, stellt der Kunde UD bzw. den beauftragten Treuhänder sofort auf erstes Anfordern und vollumfänglich frei. Als außerordentliche Aufwendung gelten insbesondere (aber nicht abschließend) sämtliche Aufwendungen, welche aus einer gesetztes- und/oder vorgabenwidrigen Registrierung oder Nutzung einer jeweiligen Domain resultieren oder der Befolgung von Entscheidungen und Aufforderungen der zentralen Vergabestellen, öffentlichen Stellen oder sonst maßgeblichen Stellen, wozu insbesondere, aber nicht abschließend auch Aufforderungen von Rechtsanwälten gehören, sofern UD diese nicht für evident unbegründet halten muß.
IV. Vertragsdauer/Kündigung/Abwicklung
- Sollten es die Vergabebedingungen der zentralen Vergabestelle zulassen, den Kunden als Inhaber der Domain einzutragen, so ist UD hierzu berechtigt, aber nicht verpflichtet.
- Im übrigen gilt: Die Vertragsdauer dieser Sondervereinbarung ist identisch mit der Vertragsdauer des Registrierungsvertrages; eine abgesonderte Kündigung nur eines Teils ist ausgeschloßen.
V. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht, soweit nicht ausdrücklich in dieser Sondervereinbarung etwas anderes bestimmt wird.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UD, abrufbar unter https://www.united-domains.de/agb/, sind Bestandteil der Vertragsbeziehung, soweit in dieser Sondervereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
- Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird Starnberg vereinbart.
VI. Unklarheitenregel/Schriftform
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
- Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Stand: Januar 2010
© united-domains AG, Starnberg