Markenrechtsverletzende Blockchain-Domains auf NFT-Marktplätzen entfernen

In letzter Zeit tauchen vermehrt Blockchain-Domains auf virtuellen Marktplätzen für so genannte Non-Fungible Token (NFT) auf. Im Sommer 2022 wurde die Recording Industry Association of America Inc. (RIAA) darauf aufmerksam, dass über den Anbieter OpenSea rechtsverletzende .eth-Domains auf so einem Marktplatz angeboten wurden, darunter die Blockchain-Domains riaa.eth, sony-group.eth, sony-music.eth, warner-music.eth, atlanticrecords.eth und universalmusic.eth. Die RIAA sah darin die Markenrechte ihrer Mitglieder verletzt. Außerdem soll der Verkauf rechtsverletzender Domains gegen den Anti Cybersquatting Consumer Protection Act (ACCPA) und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Daher forderte man OpenSea auf, insgesamt 51 Blockchain-Domains von der Plattform zu entfernen. OpenSea ist der Aufforderung umgehend nachgekommen. Wir zeigen Ihnen, was auch Sie tun können, um gegen rechtsverletzende Blockchain-Domains vorzugehen.

Wie kann man eine Blockchain-Domain entfernen oder sperren?

Da Blockchain-Domains von Natur aus anonym, dezentralisiert und unreguliert sind, gibt es derzeit nur wenige Möglichkeiten, rechtsverletzende Blockchain-Domain zu entfernen oder gegen sie vorzugehen. Um Dritte von deren Registrierung und Nutzung abzuhalten und so die eigenen Markenrechte zu schützen, empfehlen wir ein abgestuftes Vorgehen:

  1. Installieren Sie ein Domain-Monitoring. Damit können Sie zwar nicht direkt markenrechtsverletzende Blockchain-Domains entfernen, jedoch sammelt das Domain-Monitoring kontinuierlich Daten über Domain-Registrierungen, die mit dem Begriff Ihrer Marke verwandt sind. Auch sogenannte “Vertipper” werden beim Monitoring berücksichtigt und an Sie reportiert. Erkennt das Domain-Monitoring eine Übereinstimmung zwischen dem Begriff, den Sie überwachen möchten und einer registrierten Domain, wird diese Domain im Report festgehalten. So erhalten Sie einen aktuellen Überblick über registrierte Domain-Namen, die Ihre Marke enthalten und ein potentielles Risiko für Ihr Unternehmen darstellen.
  2. Richten Sie Ihr Domain-Monitoring (auch) auf NFT-Handelsplätze aus. Zu den derzeit bekanntesten Anbietern zählen NFTLaunchPad, Crypto.com, Binance, Coinbase, OpenSea und Rarible. Der Markt ist aber noch jung und sehr dynamisch; eine herausragende Stellung wie zum Beispiel Amazon hat noch keiner dieser Anbieter erreicht. Daher ist es nicht sinnvoll, das Domain-Monitoring dauerhaft nur auf diese Anbieter zu beschränken, um markenrechtsverletzende Blockchain-Domains zu erkennen bzw. entfernen zu lassen. Einige Anbieter werden über die Zeit verschwinden, andere hingegen neu hinzukommen.
  3. Sind Sie bei einem dieser NFT-Handelsplätze auf eine rechtsverletzende Blockchain-Domain gestoßen, sollten Sie sich direkt an den Anbieter wenden. Die direkte Aufforderung, den Zugang zu problematischen Blockchain-Domains oder deren Inhalten zu entfernen, ist immer noch der schnellste und kostengünstigste Weg, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. Die meisten Anbieter von NFT-Handelsplätzen haben einen Mechanismus eingerichtet, der es ihnen im Rahmen ihrer Nutzungsbedingen erlaubt, rechtsverletzende Inhalte auf Blockchain-Domains rasch zu entfernen. OpenSea bietet zum Beispiel die Möglichkeit, eine „copyright counter-notice“ einzureichen: auf Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entfernt OpenSea-Inhalte, die gegen Rechte Dritter verstoßen. Rarible teilt mit, auf „infringement requests“ zu reagieren.

Automatisch Domains überwachen

Automated Domain Monitoring von united-domains überwacht und berichtet bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke oder relevanten Abweichungen davon (z. B. Tippfehler-Domains) für gTLDs, new gTLDs und ccTLDs. So erkennen Sie frühzeitig, ob Domainregistrierungen ein Risiko für Ihre Marke darstellen.

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Kann ich den Inhaber einer rechtsverletzenden Blockchain-Domain verklagen?

Grundsätzlich ist es möglich, den Inhaber einer rechtsverletzenden Blockchain-Domain zum Beispiel auf Unterlassung zu verklagen. Allerdings ist es mit erheblichen Hürden verbunden, diesen Anspruch geltend zu machen. So gibt es für Blockchain-Domains kein allgemeines, öffentlich zugängliches WHOIS-Verzeichnis, wie man es von .com oder .de kennt. Das macht es schwierig, den Inhaber der Blockchain-Domain herauszufinden und den Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen oder die Blockchain-Domain zu entfernen. Damit lässt sich auch nicht klären, welche nationale Rechtsordnung für den Domain-Inhaber gilt und welches Gericht für ihn zuständig ist.

Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen

Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.

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Gibt es eine Sunrise Period für Blockchain-Domains?

Bevor eine klassische Top Level Domain eingeführt wird, ist es üblich, vor Beginn der allgemeinen Registrierung eine zeitlich beschränkte Sunrise Period einzurichten. Innerhalb dieser können Inhaber von Markenrechten gewisse Domains bevorrechtigt registrieren, die ihrer Marke entsprechen. Für Anbieter von Blockchain-Domains gibt es derzeit aber kein allgemein anerkanntes oder sonst gültiges Verfahren. Inhaber von Markenrechten haben also keine Gelegenheit, ihre Marke vorbeugend zu reservieren und so vor Rechtsverletzungen zu schützen. Insbesondere gibt es keine allgemeine Sunrise Period oder Sunrise-Phase, also einen Zeitraum vor der Einführung einer neuen Top Level Domain, in der es ausschließlich den Inhabern von Namens- oder Markenrechten vorbehalten ist, Domains zu registrieren. Daher nützt auch ein Eintrag im Trademark Clearinghouse nichts, wenn man Rechtsverletzungen unter einer Blockchain-Domain vermeiden möchte. Von diesem Grundsatz gibt es aber einige Ausnahmen:

  • Der Anbieter Unstoppable Domains bietet Markeninhabern die Möglichkeit, Markenrechte durch Übermittlung geltend zu machen. Im Gegenzug soll der Markeninhaber seine Domain unter den Endungen .crypto, .zil und allen weiteren Blockchain-Domains erhalten, die Unstoppable Domains verwaltet. Hierfür verlangt Unstoppable Domains eine „small application fee“, um zu überprüfen, ob das Markenrecht zu Recht geltend gemacht wird. Außerdem hat Unstoppable Domains nach eigenen Angaben Domains reserviert, die nach Ansicht des Unternehmens „closely associated with well-known entities, products or individuals“ sind; um welche Domains es sich handelt und ob dieses Angebot noch gültig ist, ist aber unklar.
  • Handshake Names hat am 20. März 2018 eine „Sunrise Period“ gestartet, um Inhabern einer angemeldeten oder eingetragenen Marke die Gelegenheit zu geben, die der Marke entsprechende Handshake-Domain zu registrieren. Zudem wurden die 100.000 bestgelisteten Domains aus dem Alexa-Ranking, ermittelt am 04. Juni 2018, im Handshake-Netzwerk vorreserviert. Für beide Kategorien bietet Handshake Names die Möglichkeit, Vorrechte geltend zu machen, indem Sie ein Formular ausfüllen und übersenden.

Letztlich sind Markeninhaber in beiden Ausnahmefällen aber vom Wohlwollen des jeweiligen Anbieters abhängig, ob und zu welchen Bedingungen sie Schutz genießen. Der Anbieter Ethereum Name Service (ENS) teilt in seinem FAQ-Bereich auf die Frage, wie massenhaftes Domain-Grabbing verhindert wird, daher mit: „The cost of doing this is the only limitation in place.“

UDRP-Verfahren bei Blockchain-Domains

Ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für Domain-Streitigkeiten nach der „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy“ vor einem Schiedsgericht ist bei Blockchain-Domains derzeit nicht möglich. Das UDRP-Verfahren ist nicht für alle Domain-Streitigkeiten zulässig. Es gilt nur für Domain-Namen mit generischer Domain-Endung wie .com, .net, .org oder .info und entweder direkt oder in Abwandlung bei einigen ausgewählten Länderendungen. Selbst bei Domain-Namen mit den Endungen .de (Deutschland) oder .at (Österreich) ist kein UDRP-Verfahren möglich.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich nach dem Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act eine rechtsverletzende Blockchain-Domain entfernen lassen?

Der Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act (ACCPA) wurde im Jahr 1999 in den USA erlassen und ermöglicht Inhabern von Markenrechten, gegen die Inhaber rechtsverletzender Domain-Namen vorzugehen. Er ermöglicht außerdem die sogenannte „in rem action“, also eine Klage gegen die rechtsverletzende Domain selbst, wenn zum Beispiel der Domain-Inhaber nicht aufzufinden ist. Allerdings setzt der ACCPA voraus, dass die Registry oder der Registrar seinen Sitz in den USA hat. Der weit überwiegende Teil der Anbieter von Blockchain-Domains hat seinen Sitz jedoch außerhalb der USA und betreibt in den USA auch keine Server, so dass eine Anwendung des ACCPA häufig ausscheidet.

Habe ich einen Anspruch auf Übertragung einer rechtsverletzenden Blockchain-Domain?

Selbst wenn es einem Markeninhaber gelingt, mit Erfolg gegen den Domain-Inhaber, den Registrar oder die Registry einer rechtsverletzenden Blockchain-Domain vorzugehen, scheidet eine Übertragung der Domain in aller Regel aus. Grund hierfür ist, dass die Blockchain-Technologie keinen Mechanismus vorsieht, um die Übertragung der Domain notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung zu erzwingen. Der Domain-Inhaber ist also auch hier auf das Wohlwollen des Domain-Inhabers, des Registrars oder der Registry angewiesen.

Ist es sinnvoll, meine Marke unter allen Blockchain-Domains zu registrieren?

Ob es sich für eine Person oder ein Unternehmen lohnt, eine Blockchain-Domain zu registrieren, hängt von den eigenen Sicherheitsansprüchen, der Risikobereitschaft und der geplanten Verwendung ab. Wer vollumfänglichen Schutz anstrebt, muss nach derzeitigem Stand seine Marke zumindest bei den drei bekanntesten Anbietern von Blockchain-Domains, also Ethereum Name Service (ENS), Unstoppable Domains und Handshake als Domain registrieren. Das ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Bei vielen Anbietern von Blockchain-Domains fallen zwei Arten von Kosten an. Zum einen der Preis für die Miete oder den Kauf des Domain-Namens, zum anderen Kosten für sogenannte „Gas Fee“ (auch als Kosten für „Minting“ bezeichnet). Dieser Begriff beschreibt die Kosten, die durch das Blockchain-Mining anfallen, also wenn die Domain in der Blockchain gespeichert wird. Aufgrund teilweise aufwändiger Verfahren für das Blockchain-Mining können diese Kosten erheblich sein, teilweise höher als der eigentliche Miet- oder Kaufpreis.

Was sind Blockchain-Domains (NFT-Domains)?

Gibt man eine Domain wie united-domains.de in den Browser ein, sucht das Domain Name System (DNS) die entsprechende IP-Adresse und ruft diese auf. Die dazugehörigen Daten werden zentral durch ICANN verwaltet. Die dezentral verwalteten Blockchain-Domains, auch als Crypto-Domains bekannt, basieren hingegen nicht auf diesem traditionellen DNS, sondern können nur auf technischem Umweg genutzt werden.

Was sind die bekanntesten Blockchain-Domain-Endungen?

Die bekanntesten Blockchain-Domain-Endungen sind zurzeit .eth, .crypto und .zil. Dezentrale Domains mit den Endungen .crypto und .zil können beispielsweise über den Anbieter Unstoppable Domains registriert werden. Beim Anbieter Ethereum Name Service (ENS) erhalten Sie Adressen mit der Endung .eth; diese Domains werden in der Ethereum-Blockchain gespeichert.

Voraussetzung dafür ist eine vorhandene Crypto Wallet für Ether. Einmal erworben, werden Blockchain-Domains in der Crypto Wallet des Inhabers verwahrt – genau wie Kryptowährungen.

  • Ohne den zugehörigen Key hat niemand Zugriff darauf.
  • Nur der Inhaber kann die Blockchain-Domain verkaufen, indem er den entsprechenden Key an den Käufer weitergibt.
  • Blockchain-Domains sind praktisch für den Zahlungsverkehr mit Krypto-Währungen.
  • Sie gelten als wichtige Zukunftstechnologie des Web3, denn sie ersetzen Kryptowährungsadressen, können auf nicht-zensierbare Websites verweisen sowie als Nutzername für Apps und auf Internetplattformen verwendet werden.

Wieso investieren bekannte Marken in Blockchain-Domains?

Immer mehr große Unternehmen wie zum Beispiel Hublot, Puma und Budweiser steigen in das Geschäft mit Blockchain-Domains ein und zahlen teils tausende von Euro für ihre Domain. Markeninhaber registrieren Blockchain-Domains in der Regel aus zwei Gründen:

  • zur aktiven Nutzung der Blockchain-Domain, insbesondere wenn das Unternehmen bereits eine Strategie für das Web3 verfolgt, oder
  • zur defensiven Registrierung, also um die Registrierung und den Missbrauch ihrer Marke durch Dritte zu verhindern.

Wir bei united-domains setzten uns intensiv mit dem Thema Blockchain-Domains auseinander. Melden Sie sich hier an und bleiben Sie auf dem Laufenden rund um diesen neuen Themenbereich. Des Weiteren werden Sie sofort informiert, sobald Sie bei united-domains Blockchain-Domains registrieren können.

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Bitte tragen Sie im Folgenden Ihre Kontaktdaten ein. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald eine Möglichkeit zur Registrierung von Blockchain-Domains über united-domains besteht.

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