Ein Schloss mit Schlüssel auf blauem Hintergrund symbolisiert Brand Protection
Gastbeitrag Brand Protection

Trade Mark Clearinghouse: Schlüssel zu proaktiver Brand Protection für Domains

Im Jahr 2026 werden voraussichtlich die nächsten neuen generischen Top-Level-Domains gTLDs (englisch: „generic top level domains“) mit über 1.000 neuen Endungen vergeben. In unserem heutigen Brand Protection Gastbeitrag erklärt Ihnen Maaike De Ridder vom Markenregister (Trademark Clearinghouse, TMCH), weshalb Sie sich bereits jetzt um proaktiven Markenschutz in diesem Zusammenhang bemühen sollten.

Gastbeitrag von Maaike De Ridder, Trademark Clearinghouse

Haben Sie sich jemals gefragt, wie das Eingeben einer URL sofort zu genau der Webseite führt, nach der Sie gesucht haben? Dies ist dem Domain Name System (DNS) zu verdanken, dem „Adressbuch des Internets“. Dieses System hat die Internetlandschaft geprägt und sich in den letzten Jahrzehnten enorm ausgedehnt.

Exkurs: Aufbau und Verfügbarkeit von Domains

Ein Domainname besteht aus zwei Komponenten: einem Domainnamen (der Teil zwischen „www.“ und dem zweiten Punkt) und einer Top-Level-Domain (TLD), den Zeichen hinter dem letzten Punkt.

Im Jahr 2012 führte die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eine drastische Erweiterung des Systems ein. Die ICANN ist für die Verwaltung des „Domain Name Systems“ verantwortlich. 2012 wurden über tausend neue gTLDs verfügbar.

Im Gegensatz zu den Top Level Domains (TLDs), die vor 2012 existierten, wie .com oder .org, waren diese neuen gTLDs spezifischer und vielfältiger. Sie ermöglichen seither eine breitere Palette von Namensoptionen für Domaininhaber. Beispiele hierfür sind .app, .blog und .shop. Im Ganzen führen diese Endungen zu Ergebnissen wie „www.uniteddomains.shop“. Diese Erweiterung brachte Vielseitigkeit ins Internet. Unternehmen und Einzelpersonen können seitdem Domain-Endungen wählen, die ihre Interessen, Branche oder Zwecke besser widerspiegeln, als die vorherigen TLDs.

Brand Protection Risiken durch generische Domains gestiegen

Die Einführung all dieser neuen gTLDs stellte Markeninhaber plötzlich vor eine Vielzahl neuer Risiken in Sachen Brand Protection. Dritte waren dazu in der Lage, Domainnamen mit kriminellen Absichten zu registrieren. Ähnliche oder identische Domains zu etablierten Marken waren verfügbar. (Domain-Squatting) Darüber hinaus wurde es durch die neuen gTLDs für Verbraucher schwieriger, Fake-Websites von echten Markenauftritten zu unterscheiden. Die Verwirrung über die Authentizität von Websites kann zu Markenverwässerungen führen. Verbraucher können ihr Vertrauen in eine Brand verlieren. Durch über 1000 neue gTLDs ist die Überwachung und Durchsetzung von Markenrechten im Internet wichtiger und komplexer denn je geworden.

Systematischer Domain-Schutz mit dem TMCH

Als Reaktion wurde 2013 das Markenregister (Trademark Clearinghouse, TMCH) von der ICANN geschaffen. Das Register dient als einziger Schutzmechanismus für Markeninhaber im sich rasch verändernden Bereich der Domainnamen. Das TMCH überprüft Markeninformationen aus allen globalen Regionen und allen Gerichtsbarkeiten. Es bietet spezifische Dienste an, die kein anderer Dienstleister übernehmen kann. Marken müssen sich allerdings aktiv beim TCMH registrieren.

TMCH-Registrierung als Vorteil beim Markenschutz

Durch die Aufnahme in das Markenregister sind Markeninhaber auf vielfältige Weise geschützt:

  • Prioritätsregistrierung: Jede neue gTLD, die verfügbar ist, muss eine „Sunrise-Phase“ anbieten. Währenddessen kann der Markeninhaber exklusiv geschützte Begriffe als Domain registrieren. Der Sunrise-Service ist ein exklusives Prioritätsregistrierungsrecht für Markeninhaber. Markeninhaber können sich proaktiv vor Missbrauch schützen.
  • Benachrichtigung über mögliche Verletzungen: Wenn eine neue gTLD für die Öffentlichkeit zugänglich wird, erfolgen Domainregistrierungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wenn jemand eine Domain registrieren möchte, die mit einer Marke im TMCH übereinstimmt, erhält er eine Benachrichtigung. Diese benachrichtigt darüber, dass die Registrierung möglicherweise Markenrechte verletzt. Wird die Registrierung dennoch vorgenommen, wird der Markeninhaber erneut kontaktiert. Das ermöglicht Markeninhabern, im Rahmen ihrer Markenschutzstrategie frühestmöglich zu reagieren. Dieser Dienst wird als „Claims-Service“ bezeichnet und gilt für die ersten 90 Tage nach Ende der Sunrise-Phase. Er gilt für alle Domainnamenregistrierungen, die genau den Marken entsprechen, die im Markenregister eingetragen wurden.
  • Fortlaufende Benachrichtigung: Nach den 90 Tagen des Claims-Service bietet das TMCH den „Fortlaufenden Benachrichtigungs-Service“ an. Wird ein Domainname, der die Marke enthält, von einer anderen Partei registriert, erhält der Markeninhaber eine sofortige Benachrichtigung. Im Gegensatz zum Claims-Service können die fortlaufenden Benachrichtigungen auch auf Variationen des Markennamens ausgedehnt werden. Die gewährleistet zusätzlichen Schutz vor Markenverletzungen. Sollte die Marke auf den Namen „TMCH“ lauten, könnten mögliche Variationen „TMCH123“, „TMçH“ etc. sein, …
  • Blockieren: Ein weiterer Vorteil der Registrierung einer Marke in TMCH ist die automatische Berechtigung für bestimmte Blockierungsprodukte. (Adultblock, etc.) Blockieren ist eine proaktive Maßnahme, die Markeninhaber ergreifen können. So verhindern sie, dass jemand anderes eine Domain registriert, die ihre Markenbegriffe enthält. Eine Marke kann in bestimmten neuen gTLDs geschützt werden, ohne die Domains selbst erwerben und betreiben zu müssen.

Das TMCH und die nächste gTLD-Runde

In den letzten zwölf Jahren hat das TMCH seinen Wert beim Schutz der Rechte von Markeninhabern während der ersten Runde der neuen gTLDs bewiesen. Jetzt wurde eine nächste Runde neuer gTLDs angekündigt – diese ist für 2026 geplant. Es wird erwartet, dass über 1000 neue gTLDs aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass es über 1000 neue Möglichkeiten geben wird, Markenrechte zu verletzen. Risiken wie Markenverwässerung, Domain-Squatting, Verwirrung bei Kunden und Rufschädigung werden voraussichtlich weiter zunehmen.

Durch die frühzeitige Registrierung einer Marke im TMCH kann die Brand Protection strategisch gestärkt werden. Wir raten Ihnen, die kommende TLD-Runde bereits jetzt vorzubereiten – für den bestmöglichen Markenschutz auf Domainebene. Denn: Bedenken Sie, dass auch jetzt – 12 Jahre nach Bekanntgabe der ersten Runde von neuen gTLDs – noch immer nicht alle dieser gTLDs tatsächlich gestartet wurden. Sprich: Schon jetzt besteht eine Notwendigkeit, die eigene Marke zu schützen. Wer rechtzeitig handelt, ist 2026 auf jeden Fall auf der sicheren Seite und verpasst keine frühzeitige Registrierungsmöglichkeit. Durch die Aufnahme in das TMCH ist Ihre Marke für alle verbleibenden gTLDs aus der ersten Runde geschützt. Die markenschutzrelevanten Dienstleistungen von TMCH werden während der nächsten Runde selbstverständlich fortbestehen.

Sie wollen Ihre Marke schützen?

Wir bieten Ihnen direkt über unsere Website eine Markeneintragung beim Trademark Clearinghouse (TMCH) an:

  • Bevorrechtigte Domain-Registrierung für Markeninhaber (Sunrise-Phasen)
  • Benachrichtigung bei Domain-Registrierungen durch Dritte

Zur TMCH Registrierung

Gastautorin Maaike De Ridder

Innerhalb des Markenregisters TMCH ist Maaike De Ridder auf operativer Ebene für die Markenvalidierungen verantwortlich. Als Leiterin des Kundensupports ist sie eine der Hauptkontaktmanagerinnen der Organisation. Im engen Kontakt zu den Nutzern des TMCH integriert Maaike de Ridder die Clearinghouse-Dienste in umfassende IP-Schutzlösung für Markeninhaber.

Bevor sie dem Markenregister beitrat, war Maaike De Ridder Forschungsstipendiatin im Rahmen eines EU-Horizon2020-Forschungsprojekts namens ‚RECONNECT‘. In diesem Projekt führte sie eingehende rechtliche Forschung zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa durch.

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