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Wissen für Start-ups

Markenkonflikte bei Domains als Start-up vermeiden

Eine sorgfältige Domainstrategie ist auch für Startups ein entscheidender Schutzschild gegen Markenkonflikte. Durch proaktives Vorgehen und den Einsatz von Domain-Monitoring können Sie Ihre Marke effektiv sichern und den Grundstein für eine starke, unverwechselbare Online-Präsenz legen.

Celonis, Sumup und Flix – was haben diese deutschen Unicorns gemeinsam? Als Unternehmen im Privatbesitz mit einer Bewertung von mehr als 1 Mrd. USD gehören sie zu den über 1.200 Unicorns weltweit.

Diese Unternehmen beschäftigen heute jeweils Tausende von Mitarbeitern und haben seit ihrer Gründung ein rasantes Wachstum erlebt. Ein konstanter Begleiter auf diesem Weg? Ihre Domains. Eng mit der Marke des Unternehmens verknüpft, ist die Domainstrategie für Startups entscheidend, um Markenkonflikte zu minimieren. Im Folgenden werden drei Schlüsselfragen vorgestellt, die sich Gründer vor, während und nach der Gründung stellen sollten.

1. Vor der Gründung: Wie wählt man den Domainnamen für das Startup richtig, um Markenkonflikte zu vermeiden?

Die Domainwahl ist entscheidend, um spätere Markenkonflikte zu vermeiden.

💡 Domainauswahl für Startups

  • Ideale Länge: Domain mit sechs bis 15 Zeichen
  • Prägnanz: Der Name sollte eindeutig, unverwechselbar und leicht aussprechbar sein
  • Keywords: Kein Muss, aber die Einbindung kann vorteilhaft sein

Angesichts von über 350 Millionen registrierten Domains sind viele gute Namen bereits vergeben. Startups sollten daher prüfen, ob es gleichlautende Markeneintragungen oder Domainregistrierungen gibt. Nützliche Ressourcen sind DPMA für deutsche Marken, USPTO für US-Marken und EUIPO für EU-Marken. Bestehende Domainregistrierungen können über die Domainsuche von united-domains identifiziert werden, wenn in der Domainsuche die Option aktiviert wird, auch vergebene Domains anzuzeigen. Die Nutzung von Domainnamen, die bestehenden Domains ähneln, kann in einigen Fällen möglich sein, insbesondere bei generischen Begriffen oder unterschiedlichen geografischen Märkten. Allerdings ist die Verwendung fremder Markenbegriffe in der eigenen Domain generell nicht zulässig.

Die genauen Grenzen zwischen dem, was möglich und was unzulässig ist, erläutert Marken- und Domainrechtsanwalt Peter Müller. Die Verwendung von Domainnamen, die bestehenden Domains gleichen oder ähneln, kann aber unter Umständen möglich sein. Beispielsweise kann bei generischen Begriffe wie “wetter” ein Registrant nicht verhindern, dass andere den gleichen Begriff für ihre Domain nutzen. Das ist auch der Fall, wenn Unternehmen in unterschiedlichen geographischen Märkten tätig sind. Generell gilt aber, dass die Verwendung fremder Markenbegriffe in der eigenen Domain nicht zulässig ist.

Wo die Grenzen zwischen möglich und unzulässig liegen, erfahren Sie in unserem Gespräch mit dem Marken- und Domainrechtsanwalt Peter Müller:

2. Bei der Domainregistrierung: Wie wichtig sind defensive Registrierungen?

Als Facebook sich 2022 in Meta umbenannte, registrierte das Unternehmen nach Schätzungen weit über 300 Domains, die den Begriff Meta beinhalten.

Dieser defensive Ansatz soll präventiv gegen Markenkonflikte wirken. Das Unternehmen aus Menlo Park versuchte dadurch zu verhindern, dass Dritte solche Domains registrieren, die den eigenen Markenbegriff beinhalten.  Dieses Vorgehen ist für Startups in der Regel aus finanziellen Gründen nicht leistbar. Zwar ist es sinnvoll, gleich zu Beginn Domains unter den wichtigsten Domainendungen und eventuell mit alternativen Schreibweisen zu registrieren. Ist absehbar, dass eine Expansion in Nachbarländer stattfinden wird, sollten auch Domains mit den entsprechenden Endungen möglichst früh registriert werden

Eine sehr extensive Registrierung von unzähligen Domains mit verschiedensten Endungen und Vertippervarianten ist für die meisten Unternehmen aber nicht geeignet, auch weil es theoretisch unzählige Varianten aus Markenbegriff inklusive Vertippervarianten sowie Länderendungen gibt. 

Um die optimale Balance zwischen finanziellen Aspekten und Absicherung des Markenbegriffs zu finden, ist für junge Unternehmen ein sehr umfangreicher defensiver Registrierungsansatz also eher weniger geeignet. Stattdessen ist es sinnvoll, das Domainportfolio laufend daraufhin zu überprüfen, inwiefern es noch zum Status und mittelfristigen Geschäftsausblick passt. Warum das so ist, haben wir gemeinsam mit Peter Müller diskutiert:

3. Nach der Gründung: Wie verhindert man Angriffe auf seine Marke durch Domains? 

Im Jahr 2023 wurden über 6.000 Domainrechtsstreitfälle (UDRP) über die WIPO ausgetragen. Neben diesen Fällen gibt es Tausende weiterer Domains, die Markenrechte verletzen, aber noch unentdeckt sind. Keine defensive Domainstrategie kann vollständig verhindern, dass Dritte Varianten des eigenen Markenbegriffs registrieren.

Daher ist es wichtig, solche Registrierungen schnell zu entdecken und gegen Markenkonflikte vorzugehen. Viele Unternehmen setzen auf automatisiertes Domain-Monitoring, das das Internet kontinuierlich nach neuen Domainregistrierungen durchsucht und Alarm schlägt, wenn relevante Begriffe registriert werden. Startups und etablierte Unternehmen sollten idealerweise von ihrem Domainregistrar in diesem Prozess unterstützt werden. United-domains hat sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen spezialisiert und bietet effizientes Domain-Monitoring sowie Unterstützung bei Gegenmaßnahmen im Falle von Marken Konflikten.

Live Event Markenschutz am 10. April 2024

Die Methoden des Markenmissbrauchs reichen von Phishing-Websites und Phishing-E-Mails bis zu Online-Betrug und Cybersquatting. Für die betroffenen Unternehmen kann das im schlimmsten Fall Reputationsschaden, Verlust des Kundenvertrauens und entgangene Gewinne bedeuten.

Darauf können Sie gut verzichten, 0der? Melden Sie sich jetzt zu unserer nächsten kostenfreien Online Live Session am 6. März um 11 Uhr an – mit Rechtsanwalt und Markenschutzexperten Peter Müller. Lernen Sie, Ihre Marke auf Domainebene rechtssicher aufzustellen.

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