Stilistisches Bild verschiedener Routen

Stolperfallen bei der Markenanmeldung im Ausland

Die eigene Marke im Ausland anzumelden, ist ein wichtiger Schritt bei der Internationalisierung eines Unternehmens. Dafür gibt es verschiedene Wege und auf jedem drohen Stolperfallen. Wir erklären, worauf es ankommt und welche kostspieligen Fehler Sie vermeiden sollten.

Wege der Markenanmeldung: National, regional und international

Wenn Ihr Unternehmen ins Ausland expandieren möchte, ist der Markenschutz in den neu hinzukommenden Märkten ein wichtiges Thema. Schließlich soll Ihnen dort niemand den Markennamen streitig machen oder Sie wegen Markenrechtsverletzung belangen. Drei Wege stehen Ihnen für den internationalen Markenschutz offen:

  • Nationale Route: Sie registrieren die Marke in jedem Land, in dem Sie aktiv werden möchten. Das kann sich lohnen, wenn nur wenige Länder auf Ihrer Agenda stehen.
  • Regionale Route: Die Marke wird über eine zentrale Organisation für alle Länder einer Region auf einmal angemeldet. Zum Beispiel als Unionsmarke für die gesamte EU. Sinnvoll kann dies sein, wenn nur diese Region im Fokus steht.
  • Internationale Route: Die Anmeldung der Marke erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und ist für bis zu 124 Länder auf einmal möglich. Sie lässt sich zentral und passgenau für die gewünschten Märkte erledigen.

Welcher Weg der beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind meist die anvisierten Länder. Auch Kosten und Komplexität des Prozesses spielen eine Rolle. Planen Sie außerdem vorausschauend: Unternehmen sollten nicht nur überlegen, welche Märkte aktuell erschlossen werden sollen, sondern auch, welche in Zukunft hinzukommen könnten. So wird deutlich, welche Route am besten passt.

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Vorsicht: Das sind die häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung

Bei der Markenanmeldung im Ausland kann einiges schiefgehen. Auf dem Weg zur Internationalisierung gilt daher: Erst planen, dann handeln.

Zu große Ähnlichkeit zu bestehenden Marken

Für alle drei Routen gilt: Die jeweiligen Markenämter führen meist nur die Anmeldung durch. Sie prüfen aber nicht, ob der von Ihnen gewählte Markenname eventuell mit einer bestehenden Marke kollidiert. Die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche müssen Sie also selbst erledigen – für alle Märkte, die Sie ansteuern wollen. Nur so schließen Sie aus, dass ein anderes Unternehmen Ihnen zuvorgekommen ist und später gegen Ihre Nutzung der Marke vorgehen kann.

Übersetzungsfehler und Missverständnisse

Marken in anderen Ländern und deren Sprachen einzuführen, ist immer eine Herausforderung. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass missverständliche Markennamen oder Logos für peinliche Assoziationen sorgen. Das hätte zwar keine rechtlichen Konsequenzen, ist aber schlecht für das Geschäft. Wenn Muttersprachler Marke und Logo vor der Anmeldung überprüfen, lässt sich ein Fauxpas vermeiden.

Neben diesen generellen Stolperfallen birgt jeder der drei Wege auch seine eigenen Risiken:

Nationale Route: Je mehr Länder, desto komplizierter die Verwaltung

Steuern Sie nur einen oder wenige neue Märkte an, ist dieser Weg übersichtlich. Werden es mehr, kann es für Unternehmen aber sehr komplex werden. Jedes Land hat seine eigenen markenrechtlichen Regelungen und wer nicht aufpasst, macht schnell Fehler. Es braucht Vertreter vor Ort, die die Sprache sprechen und sich auskennen. Zudem ist die nationale Route ab einer gewissen Zahl von Ländern in der Regel teurer als eine regionale oder internationale Anmeldung.

Regionale Route: Nicht alle europäischen Staaten gehören zur EU

Es mag wie ein Anfängerfehler erscheinen, kommt aber immer wieder vor: Ein Unternehmen möchte sich auf den europäischen Markt konzentrieren und entscheidet sich deshalb für die Eintragung einer Unionsmarke. Dabei vergisst es allerdings, dass Länder wie Norwegen, die Schweiz oder – ganz frisch – Großbritannien davon nicht abgedeckt sind. Im schlimmsten Fall gehen Sie in diesen Märkten ohne Markenschutz an den Start.

Internationale Route: Unionsmarke vs. deutsche Marke als Basismarke

Die internationale Marke hängt vom Bestand der Basismarke ab. Das heißt: Wird die Basismarke wegen rechtlicher Probleme gelöscht, entfällt auch die Grundlage der internationalen Marke. Dieser Fall kann bei einer Unionsmarke schneller eintreten als bei einer deutschen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo bereits eine zu ähnliche Marke besteht, ist auf die gesamte EU gesehen größer, als in Deutschland. Erst nach fünf Jahren wird die internationale Registrierung unabhängig von der Basismarke.

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