Domaininhaber eintragen: Das Wichtigste auf einen Blick

Stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein wichtiges Paket mit dem neuesten Mobiltelefon oder die heiß ersehnten Konzerttickets. Doch es kommt nie an. Der Postbote findet Sie nicht, weil Sie bei der Bestellung versehentlich einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben. Ganz ähnlich ist es mit Domain-Namen. Welche Rechte der Domaininhaber hat und warum es so wichtig ist, immer die richtige Person als Domaininhaber einzutragen, erklären wir Ihnen hier.

Was ist eigentlich eine Domain?

Vereinfacht ausgedrückt, ist ein Domain-Name die Übersetzung einer IP-Adresse, wobei „IP“ für „Internet Protocol“ steht. Jede Ressource im Internet ist über eine solche IP-Adresse eindeutig identifizierbar. IP-Adressen sind rein numerisch aufgebaut, zum Beispiel 215.167.124.217. Eine solche Zahlenkombination lässt sich nur schwer merken. Es besteht deshalb das Bedürfnis, die unhandlichen IP-Adressen in einprägsame Buchstaben-Zahlen-Kombinationen zu übersetzen – den Domain-Namen.

Die Begriffe „Domain-Name“ und „Website“ werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Das ist aber falsch. Eine Domain kann zwar, muss aber nicht auf eine mit Inhalten hinterlegte Website verweisen. Außerdem können mehrere Domain-Namen auf ein und dieselbe Website zeigen. Domain-Namen sind dabei immer auf einen Domaininhaber, in Form einer juristischen oder natürlichen Person, eingetragen.

Wer ist Domaininhaber?

Der Domaininhaber (alternativ auch „Registrant“, englisch: „domain owner“) ist als der materiell Berechtigter an der Domain eingetragen, somit ihr Eigentümer. In der Regel handelt es sich um eine natürliche oder eine juristische Person. Die Stellung als Domaininhaber erlangt, wer mit einem Anbieter von Domainnamen erfolgreich einen Nutzungsvertrag schließt. In der Regel erfolgt die Domain-Registrierung über einen Domain-Registrar oder Provider. Dieser leitet den Registrierungswunsch des Kunden an die entsprechende Vergabestelle („Registry“ oder „NIC“ genannt) weiter. Die Domain-Registrare/Provider sorgen zudem für die technische Funktionsfähigkeit der Domain und bieten weitere technische Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Webhosting oder Mail-Server. Hierfür erhalten sie eine Registrierungsgebühr, die je nach Registrar/Provider und Top-Level-Domain erheblich variieren kann. Im Einzelfall ist eine Registrierung der Domain auch direkt bei der Vergabestelle möglich. Möchten Sie eine Domain registrieren, empfehlen wir jedoch grundsätzlich, dies nicht direkt bei einer Vergabestelle durchzuführen, sondern einen Registrar/Provider als Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Dies ist meist auch einfacher und preisgünstiger als bei den Vergabestellen selbst.

Domaininhaber vs. Domainbesitzer

Wenn Sie Ihr Fachwissen zeigen wollen, sprechen Sie übrigens besser von Domaininhaber und nicht von Domainbesitzer. Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, also körperliche Gegenstände wie zum Beispiel einen Tisch oder ein Grundstück. Domain-Namen, die auf einen Domaininhaber eingetragen sind, sind aber Nutzungsrechte, weshalb man wie bei Markenrechten vom Inhaber spricht, nicht vom Besitzer.

So finden Sie den Domaininhaber heraus

Wer der Inhaber einer Domain ist, kann weltweit in sogenannten WHOIS-Datenbanken abgefragt werden. WHOIS ist ein Protokoll, mit dem man den Inhaber einer Domain prüfen kann. Im WHOIS (englisch: „who is“ oder „wer ist“) werden weltweit die Namen und Adressdaten der Domaininhaber gespeichert. Der WHOIS-Eintrag ist mit einem Grundbuch- oder Handelsregistereintrag vergleichbar, in dem die Domaininhaber eingetragen sind. Er wird aber nicht zentral für alle Top-Level-Domains geführt. Verantwortlich ist stattdessen jede Vergabestelle oder Registrierungsstelle für ihre Top-Level-Domain, also zum Beispiel:

  • DENIC eG für alle .de-Domains
  • Nic.at für .at
  • SWITCH für .ch
  • VeriSign für .com- und .net-Domains

Bei einigen – meist exotischen – Top-Level-Domains ist eine WHOIS-Abfrage des Eintrags eines Domaininhabers gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Bis zum 25. Mai 2018 waren WHOIS-Daten öffentlich einsehbar. Mit der Anpassung des Datenschutzes durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sich viele Vergabestellen dazu entschieden, Daten zum Domaininhaber ab diesem Stichtag nicht mehr zu veröffentlichen oder die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal zu reduzieren. Aus Datenschutzgründen ist es daher heute für fast alle Domain-Endungen nicht mehr möglich, ohne begründeten Anlass die persönlichen Daten von Domaininhabern abzufragen. Bei berechtigten Anfragen durch Namens-/Kennzeichenrechtsinhaber, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, oder Behörden im Fall der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder einer Pfändungsverfügung werden die Inhaberdaten jedoch auch heute noch übermittelt. Eine weltweit einheitliche Verfahrensweise zu WHOIS-Daten gibt es derzeit nicht. Wenn Sie als Domaininhaber Ihre Daten im WHOIS zusätzlich schützen möchten, kann es übrigens helfen, eine nicht-persönliche E-Mail-Adresse einzutragen. Darunter versteht man eine E-Mail-Adresse, der sich der Name nicht entnehmen lässt, also zum Beispiel admin@firma.de.

Über die WHOIS-Abfrage können Sie auch herausfinden, bei welchem Domain-Registrar eine bestimmte Domain registriert ist. Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist diese Information in der Regel öffentlich zugänglich. Domain-Registrare bieten meist ein WHOIS-Webformular an, um zulässige Informationen über die Domain auszugeben.

Warum es wichtig ist, immer den richtigen Domaininhaber einzutragen?

Wenn Sie eine Domain kaufen, sind Sie unter anderem vertraglich verpflichtet, Ihre WHOIS-Kontaktdaten korrekt anzugeben und immer aktuell zu halten. Das betrifft vor allem Ihre Kontaktdaten als Domaininhaber: den Vor- und Nachnamen– im Falle einer Privatperson – Ihre Adresse und die E-Mail-Adresse. Für Domain-Namen mit generischer Endung wie .com oder .net gibt es dazu sogar eine eigene Richtlinie der Internet-Verwaltung ICANN, die „Whois Data Reminder Policy“.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht muss nicht immer absichtlich erfolgen. Wer zum Beispiel in eine andere Stadt umzieht oder den Unternehmenssitz wechselt, vergisst oft, auch die WHOIS-Daten zu aktualisieren. Das kann ernste Folgen haben, denn wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert, dass die Domain gesperrt oder sogar gelöscht wird. Die Vergabestellen behalten sich außerdem vor, bei offensichtlichen Falschangaben bei der Registrierung die Domain ohne Kostenerstattung zu löschen und wieder zur Registrierung freizugeben.

WHOIS-Datenbank

Hierbei handelt es sich um eine Datenbank aller weltweit registrierten Domains, für die bereits ein Domaininhaber eingetragen ist. Diese Listen können Sie bei Bedarf durchsuchen, um die wichtigsten Daten des jeweiligen Inhabers zu erfahren sowie Informationen zum Domainnamen.

• Die Eintragungen in der WHOIS-Datenbank können der Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber.

• Sie stellen sicher, dass der Domaininhaber bei rechtlichen Fragen oder technischen Problemen rund um eine Domain erreichbar ist. Das kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn über die Website, zu der die Domain führt, versehentlich rechtsverletzende Inhalte verbreitet werden, wie zum Beispiel ein urheberrechtlich geschütztes Bild oder das Persönlichkeitsrecht verletzendes Videomaterial. Um den Domaininhaber in solchen dringenden Eilfällen erreichen zu können, müssen die WHOIS-Eintragungen aktuell sein.

• Besonders wichtig sind aktuelle WHOIS-Daten auch, wenn man eine Domain zu einem anderen Registrar/Provider umziehen möchte. Für den Transfer einer .de-Domain benötigt man den sogenannten Auth-Code, also eine Art Passwort für Ihre Domain. Der aktuelle Provider ist dazu verpflichtet, dem Domaininhaber den Auth-Code für seine Domain mitzuteilen. Dieses Passwort ist der sogenannte AuthInfo2-Code. Der AuthInfo2-Code wird dem im WHOIS hinterlegten Domaininhaber per Briefpost zugesandt. Ist daher die im WHOIS angegebene Adresse nicht aktuell, kommt der Brief nicht an und die Domain kann nicht transferiert werden.

Zur Whois-Suche

Rechte und Pflichten von Domaininhabern

Sind Sie als Domaininhaber eingetragen, haben Sie die materielle Berechtigung an Ihrer Domain. Hieraus ergeben sich dem Domaininhaber gegenüber aber auch Verpflichtungen:

  • Als eingetragener Domaininhaber können Sie für jedwede Rechtsverletzungen haften, die bei der Nutzung Ihrer Domain verursacht werden.
  • Sie sind verpflichtet wichtige Kontaktdaten bei der WHOIS anzugeben. Die Angabe einer Postfachanschrift reicht hierbei nicht aus. Es muss eine vollständige Adresse hinterlegt werden.
  • Das Nutzungsrecht kann vom Inhaber an Dritte übertragen (z. B. Verkauf oder Verschenken des Domain-Namens) oder lizenziert werden (z. B. Verpachtung des Domain-Namens). Ohne die Zustimmung des Domaininhabers dürfen keine Angaben zur Domain verändert werden.
  • Nur der Domaininhaber kann die Kündigung seiner Domain in Auftrag geben. Sind Domaininhaber und Vertragspartner nicht ein und dieselbe Person, kann dennoch nur durch Unterschrift des Domaininhabers bei der Registry eine Kündigung erfolgen.

Wer sollte als Domaininhaber eingetragen sein?

In den Anfangstagen des Internets kam es nicht selten vor, dass sich Domain-Registrare, Webseiten-Entwickler oder Marketing-Agenturen selbst als Inhaber einer Domain eingetragen haben, die eigentlich ihrem Kunden gehört. Aber auch heute noch gibt es Fälle, in welchen nicht das Unternehmen selbst, sondern ein Mitarbeiter der IT-Abteilung, der Rechtsabteilung oder der Marketingabteilung als Domaininhaber im WHOIS eingetragen ist. Dass eine solche Praxis problematisch ist, liegt auf der Hand: Wird der Vertrag mit dem Domain-Registrar gekündigt oder verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, geht mit ihm auch die Kontrolle über die Domain verloren. Damit verstößt man gegen einen eisernen Grundsatz: »own and control your domain name«. Kommt es dann auch noch zum Streit, kann die Domain in Geiselhaft genommen werden, oder noch schlimmer: Reagieren der Domaininhaber oder der Mitarbeiter nicht mehr auf Anfragen, droht der unwiederbringliche Verlust der Domain.

In solchen Fällen die Kontrolle über eine Domain (und damit auch den E-Mail-Verkehr über diese Domain) wiederzuerlangen, kann lange dauern und sehr kostspielig sein. Umso wichtiger ist es, stets den wirklich Berechtigten als Domaininhaber eintragen zu lassen und eine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse zu hinterlegen, die keiner Einzelperson, sondern einer Funktion oder Stellung innerhalb des Unternehmens zugeordnet ist, zum Beispiel admin@firma.de. Aber auch für den unberechtigten Dritten kann es sehr gefährlich sein, sich selbst als Domaininhaber einzutragen. Macht ein Berechtigter Domainrechte als Domaininhaber geltend, trifft ihn nach außen hin die vorrangige Haftung. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann auch das rasch teuer werden.

Wer ist für eine Website verantwortlich?

Nicht nur der Domain-Name birgt Streitpunkte, auch der Inhalt der Website. Mit dem Inhalt der eigenen Website kann man einige Rechtsverletzungen begehen, angefangen bei Urheberrechtsverletzungen, wenn man Bilder, Videos, Datenbankbestände oder HTML-Codes von anderen Websites kopiert, über Wettbewerbs-, Marken- oder Namensrechtsverletzungen durch Meta-Tags und Links auf rechtswidrige Angebote. Da der Domaininhaber aber nicht zwingend identisch ist mit dem Betreiber einer Website, treffen letzteren gesonderte Pflichten. Fast alle Betreiber von Internetseiten müssen Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Das hat der Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) geregelt, das allgemeine Informationspflichten vorsieht. Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 TMG. Grundsätzlich gilt: ein Impressum muss vorhalten, wer eine Website zu geschäftlichen Zwecken betreibt. Das gilt vor allem für Unternehmen und Betreiber von Online-Shops. Von der Impressumspflicht ausgenommen sind dagegen ausschließlich privat betriebene Seiten, insofern sie keine Werbebanner oder Partnerprogramme über ihre Seite laufen lassen. Unklar ist die Rechtslage bei journalistischen Texten und redaktionellen Inhalten. Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen. Ist auf der privat genutzten Seite allerdings Werbung (zum Beispiel in Form von Bannerwerbung oder durch Verlinkung auf Partnerprogramme wie z.B. von amazon.de) geschaltet, mit der Geld verdient wird, kann dies aber bereits eine Impressumspflicht begründen.

Achtung: Strafen bei Impressumspflichtverstoß

Wer kein Impressum hinterlegt hat, obwohl er dazu als eingetragener Domaininhaber gesetzlich verpflichtet ist, riskiert Kosten von bis zu EUR 50.000,-. Außerdem begeht er einen Wettbewerbsverstoß, der nicht selten zu einer kostspieligen Abmahnung führt. Es kann daher nur jedem Betreiber einer Website dringend angeraten werden, sich die entsprechenden Gesetze und Verordnungen einmal anzuschauen und gegebenenfalls ein Impressum zu hinterlegen.

So können Sie eine Domain übernehmen

Wie im richtigen Leben bei Immobilien kommt es auch bei virtuellen Grundstücken wie Domains ab und an vor, dass eine Änderung des Domaininhabers ins Haus steht, zum Beispiel weil eine Domain verkauft worden ist. In der Welt der Domain-Namen bezeichnet man das als Domaininhaber-Wechsel. Passiert es gleichzeitig, dass eine Domain umzieht, spricht man von einem Providerwechsel. Hierzu müssen Sie sich an den von Ihnen gewählten Domain-Registrar wenden; oftmals finden Sie im FAQ-Bereich seiner Website bereits wertvolle Hinweise und Musterschreiben.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Kunden ihren Provider beauftragen, die Domain einfach löschen zu lassen, um sie dann ein paar Tage später über den neuen Provider erneut zu registrieren. Von dieser Vorgehensweise ist unbedingt abzuraten, denn sie ist mit einem großen Risiko verbunden: Wenn die Domain gelöscht ist, steht sie für jedermann wieder zu Neuregistrierung frei. So kann es passieren, dass einem eine andere Person die gerade freigewordene Domain »vor der Nase wegregistriert«, sich als Domaininhaber einträgt und die Domain damit für immer verloren ist.

Tipp: Registrieren Sie alle Domains bei einem spezialisierten Domain-Anbieter

Verlassen Sie sich auf einen spezialisierten Domain-Anbieter, um dem Verlust wichtiger Domains vorzubeugen und den Verwaltungsaufwand für Sie möglichst gering zu halten. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Domain-Geschäft stehen Ihnen die Experten von united-domains gerne zur Seite. Kontaktieren Sie jetzt unser preisgekröntes Support-Team oder machen Sie einfach unseren Domain-Check und prüfen Sie ihre Wunschdomain schnell und unverbindlich auf Verfügbarkeit!

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