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So finden Sie den richtigen
Domain-Namen für Ihr Unternehmen

Bei Domains inklusive

E-Mail-Weiterleitung

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Domain-Name: Ihre einzigartige Adresse im Internet

In Deutschland besitzt jedes Haus eine Adresse. So kann zum Beispiel der Postbote Briefe richtig zustellen. Im Internet übernimmt die Domain diese Funktion. Mit einem einzigartigen Domain-Namen können lässt sich Ihr Unternehmen im Internet finden. Wir zeigen Ihnen, wie sich ein Domain-Name zusammensetzt.

Was versteht man unter einer Domain?

Domain wird meistens als Kurzbezeichnung für Internet-Domain-Name verwendet. Typische Beispiele für Domain-Namen sind:

  • www.united-domains.de
  • www.microsoft.com
  • www.daserste.de
  • sz-magazin.sueddeutsche.de
  • www.usa.gov
  • veganfood.shop

Dabei handelt es sich um nichts anderes als eine einzigartige Adresse im Internet. Unternehmer benötigen einen Domain-Namen aus unterschiedlichen Gründen. Er…

  • sorgt für schnelle Wiedererkennbarkeit im Internet und schafft Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
  • ermöglicht die professionelle Kommunikation per E-Mail.
  • kann auf allen anderen Werbemitteln kommuniziert werden. Damit wird die Webseite zum zentralen Informationskanal. Lesen Sie auch die ausführliche Antwort auf die Frage, was eine Domain ist.
Was versteht man unter einer Domain?

Wie setzt sich ein Domain-Name zusammen?

FQDN ist die englische Abkürzung für »Fully Qualified Domain Name«. Sie beschreibt den vollständigen Namen einer Domain. Dieser setzt sich aus insgesamt drei Teilen zusammen:

1

Die Top Level Domain ist der hinterste Bestandteil des Domain-Namens. Viele User lesen eine Domain von hinten nach vorne, weil anhand der Endung erkennbar ist, auf welches Land oder welche Stadt sich die Domain bezieht beziehungsweise welchen Zweck sie verfolgt. Die Domainendung .de weist beispielsweise darauf hin, dass die Webseite aus Deutschland kommt. Die Endung .gov deutet hingegen darauf hin, dass es sich dabei um die offizielle Webseite eines bestimmten Landes handelt.

2

Die Second Level Domain ist der Bestandteil vor der Top Level Domain und kann selbst ausgewählt werden. Bei www.beispiel.de wäre somit »beispiel« die Second Level Domain. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Name noch nicht von einer anderen Person oder Institution registriert wurde. Denn jede Kombination aus Second Level Domain und Top Level Domain darf nur einmal im Internet existieren.

3

Bei der Third Level Domain handelt es sich um den ersten Teil einer Webadresse. In den meisten Fällen wird hier das berühmte »www« verwendet. Das hat einen historischen Hintergrund. Denn so wurde ursprünglich kenntlich gemacht, dass die Seite zu einem Webserver führt und nicht zu einem Mail- oder FTP-Server. Die Third Level Domain wird auch als Subdomain bezeichnet. Statt »www« könnte zum Beispiel auch »blog« verwendet werden. Die komplette Adresse würde dann beispielsweise blog.beispiel.de lauten. Die Subdomain kann auch ganz weggelassen werden.

Wie lässt sich ein Domain-Name registrieren?

Der Domain-Name ist die Visitenkarte jedes Unternehmens im Internet. Deshalb ist es wichtig, bei der Wahl des Namens sorgfältig vorzugehen.

Der erste Schritt auf dem Weg zur Registrierung ist die Überprüfung, ob der gewünschte Domain-Name noch frei verfügbar ist. Dazu ist es nicht zwingend erforderlich, sich direkt an eine Registrierungsstelle zu wenden. Webhoster wie beispielsweise united-domains bieten auf ihrer Webseite eine entsprechende Suchmöglichkeit an

Ist der gewünschte Domain-Name noch verfügbar, kann er in weiterer Folge gleich direkt beim Webhoster bestellt werden. Falls der Domain-Name bereits vergeben ist, werden bei den Suchergebnissen mögliche Alternativen angezeigt.

Gemeinsam mit dem Domain-Namen kann beim Webhoster auch noch ein Hosting-Paket in unterschiedlichen Größen bestellt werden. Das ist erforderlich, um die gewünschten Inhalte der Webseite auf den entsprechenden Server laden zu können.

Wunschdomain bereits vergeben: Was nun?

Sollte Ihre Wunschdomain bereits vergeben sein, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie wählen einen anderen Namen
  • Sie stellen eine Kaufanfrage für die bestehende Domain

Einige Webhoster wie united-domains bieten an, über ihre Webseite direkt mit einem Domain-Makler in Kontakt zu treten. Dieser übernimmt dann die Verhandlung mit dem Inhaber des Domain-Namens. Wird das Kaufangebot für die Domain akzeptiert, wird sie über einen Treuhand-Service kostenlos auf den neuen Besitzer übertragen.

Häufig gestellte Fragen zum Domain-Name

Welchen Zweck hat ein Domain-Name?

Ein Domain-Name macht es einfach, eine bestimmte Adresse im Internet zu finden. Denn grundsätzlich besteht jede Web-Adresse aus einer IP-Adresse. Dabei handelt es sich um einen langen Zahlencode, den sich die User nur sehr schwer merken können.

Der Domain-Name ist dann gleichermaßen der Spitzname der Webseite und dient als einfache Übersetzung für die komplizierte IP-Adresse.

Welche Domain-Namen gibt es?

Mittlerweile gibt es hunderte Millionen unterschiedlicher Domain-Namen. Allerdings kommt dabei jeder einzelne nur einmal vor. Denn doppelte Namen sind nicht erlaubt und auch technisch gar nicht möglich. Früher gab es nur eine beschränkte Auswahl von Domainendungen, also den sogenannten Top-Level-Domains. Doch vor einigen Jahren wurden diese erheblich erweitert. Bei Webhostern wie united-domains lassen sich mittlerweile über 700 unterschiedliche Endungen registrieren.

Diese lauten zum Beispiel:

Wie finde ich den besten Domain-Namen für meinen Online-Auftritt?

Ein guter Domain-Name ist heute schon fast Voraussetzung für den Erfolg einer vielversprechenden Geschäftsidee. Er sollte die folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • einfach zu tippen
  • bleibt im Gedächtnis
  • sofort zu verstehen

Je kürzer der Domain-Name ist, desto einfacher können diese Kriterien auch erfüllt werden. Umlaute und Sonderzeichen sollten deshalb nach Möglichkeit vermieden werden. Das einzige sinnvolle Sonderzeichen ist ein Bindestrich als Bindeglied zwischen einzelnen Wörtern.

Als Domain-Name kann beispielsweise der Markenname eines Produkts, der Name eines Unternehmens oder auch ein wichtiges Keyword im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäftsmodell verwendet werden. Möglich sind auch Kombinationen dieser Varianten.

Wichtig dabei ist auch, kein geltendes Recht zu verletzen. Private Vor- und Nachnamen von Personen sind zum Beispiel namensrechtlich geschützt. Auch »Tippfehler« wie etwa bei www.amazonn.de dürfen deshalb nicht verwendet werden.

Was ist eigentlich ein DNS-Server

DNS steht als Abkürzung für »Domain Name System«. Jede Webseite im Internet ist über eine spezifische IP-Adresse im Internet zu erreichen. Das ist in etwa vergleichbar mit einer Telefonnummer. Damit man sich nicht jedes Mal diese numerische Kombination merken muss, wenn man eine Webseite aufrufen möchte, ist der IP-Adresse eine Domain zugeordnet.

Der DNS-Server ist das Verzeichnis, in dem diese Zuordnung erfolgt. Er ist also in etwa mit einem Telefonbuch zu vergleichen. Weltweit gibt es jedoch mehr als nur einen DNS-Server. Deshalb kann es vorkommen, dass ein DNS-Server einem Domain-Namen keine IP-Adresse zuordnen kann. In diesem Fall wird die Anfrage einfach an den nächsten DNS-Server weitergeleitet. Wenn kein DNS-Server die Anfrage beantworten kann, kommt es zu einer entsprechenden Fehlermeldung im Web-Browser. Das ist dann der Fall, wenn der Domain-Name nicht vorhanden ist oder aufgrund eines Tippfehlers falsch eingegeben wurde.

Was bedeutet WHOIS

Über eine sogenannte WHOIS Abfrage kann in Erfahrung gebracht werden, ob ein Domain-Name noch frei ist oder bereits jemandem gehört. Ist die Domain bereits besetzt, können Auskünfte zum jeweiligen Inhaber abgefragt werden.

Welche Daten hinterlegt sind, kommt dabei auf die jeweilige Registrierungsstelle an.

  • Für Domain-Namen mit der Top Level Domain .de ist die DENIC zuständig.
  • Adressen mit Endung .eu werden von der EURid verwaltet
  • Für .com und .net Domains ist Verisign zuständig

Früher war es über eine WHOIS-Abfrage möglich, umfangreiche Daten über den Inhaber einer Webseite zu erhalten. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 haben die meisten Vergabestellen die öffentlich einsehbaren Informationen jedoch deutlich reduziert. Ohne begründeten Anlass ist es heutzutage nahezu unmöglich, persönliche Daten von Domain-Inhabern abzufragen.