Markenrechte gelten für 10 Jahre nachdem Sie die Marke Ihres Unternehmens erfolgreich angemeldet haben. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen oder erneut die Marke anmelden. Letzteres erfordert aber die wiederholte Angabe aller Daten und Sie riskieren, dass Ihre Marke nicht mehr zugelassen wird, weil vielleicht die Konkurrenz mittlerweile einen ähnlichen Markennamen registriert hat. Es ist also sinnvoll, eine Verlängerung Ihrer Marke zu beantragen. Leider werden im Zusammenhang mit der Markenverlängerung Fälle von Betrug in Form von falschen Zahlungsaufforderungen gemeldet. Seien Sie also wachsam und prüfen Sie Ihre Dokumente genau.
Darauf zielen Betrüger bei Markenverlängerungen ab
Da ist Sie wieder: Auf grauem, recyceltem Papier mit einem Justizia-Logo und Barcode. Alle Informationen sind in kleine, zusammenhängende Kästen sortiert und die wichtigen Inhalte gefettet:
Erinnerung. Ihre Marke läuft aus.
Die Aufmachung schreit danach zu handeln. Sofort.
Für €1.590 gibt es die Lösung – die Verlängerung Ihrer Marke.
Markeninhaber, Domaininhaber und Gewerbetreibende sind das Ziel von dubiosen Anbietern, die auf Unerfahrenheit setzen. Sobald die Inhaberdaten öffentlich zugänglich sind, versucht jemand dem Inhaber das Geld aus der Tasche zu ziehen. Betrug bei einer Domainverlängerung ist leider genauso oft der Fall wie bei Markenverlängerungen.
Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen
Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.
Markenverlängerung: Betrug per Post
Eine vergleichbare Masche zielt seit Jahren auf Markeninhaber. Diese erhalten per Brief das Angebot, ihre Marke verlängern oder in überflüssige Datenbanken eintragen zu lassen.
- Die Angebote schlagen auf die amtlichen Verlängerungsgebühren mehr auf, als eine Markenverlängerung für 10 Jahre kostet.
- Auch Anwälte schlagen für die Verlängerung einer Marke zusätzliche Gebühren auf. Diese sind allerdings geringer und beinhalten teilweise auch eine Umklassifizierung, die wiederum zu einer Kostenersparnis führen kann.
Gebührenart | Amtsgebühren | Angebot | Aufschlag |
---|---|---|---|
Verlängerungsgebühr inkl. 3 Klassen | €750 | €1590 | €840 |
Klassengebühr (ab 4. Klasse) | €260 | €490 | €230 |
Dreist sind die Angebote für nutzlose Verzeichniseinträge bei den Anbietern. Sie kosten viel, haben jedoch für den Markeninhaber keinen Nutzen, der die Kosten aufwiegt. Die Kosten orientieren sich an den Eintragungs- oder Verlängerungsgebühren einer Marke und liegen zwischen €900 – €1.700. Dafür ist die Marke noch nicht einmal verlängert.
Die Grenzen von einem undurchsichtigen, aber zulässigen Angebot über ein wettbewerbswidriges Schreiben bis hin zu einem Betrug sind bei der Markenverlängerung fließend. Meist sind die Schreiben nicht strafbar oder die Absender nicht in Deutschland greifbar. Nur in wenigen Fällen werden die Absender verurteilt.
Ein Beispiel für Betrug bei der Markenverlängerung liefert der oberste Gerichtshof von Tschechien:
Dieser bestätigte eine Haftstrafe für einen Eintragungsschwindel, bei dem ein Logo verwendet wurde, das große Ähnlichkeit mit dem WIPO-Logo (World Intellectual Property Organization) hatte und eine Rechnung für die gebührenpflichtige Aufnahme von Marken und Patenten in einer Datenbank enthielt.
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz WIPO) ist ein internationales Büro mit der Aufgabe, geistiges Eigentum zu verwalten und zu schützen. Dazu gehören Erfindungen (Patente), Marken und Designs. Außerdem dient Sie zur Konfliktbewältigung bei Streitigkeiten um geistiges Eigentum und als Sammelstelle für sämtliche Daten weltweit zu diversen Patenten und Marken.
Inhalt des Schreibens
Worum es in den betrügerischen Schreiben bzgl. der Markenverlängerung tatsächlich geht, wird nicht verschleiert, wenn man den Textinhalt studiert. Die Angebote für einen Datenbankeintrag verwenden häufig folgende Formulierungen:
- Please notice, that this form is not an invoice. This is an offer for the annual registration of your Trademark in our internet database XXXX.
This form is solely the offer for the concluding of the contract, being the year registration of your business or design mark or the identification of your services in our internal database.
We offer to include your corporate text in our private company directory, as far as it is included in the Gazette for Community Trademarks.
Ein deutscher Anbieter von Markenverlängerungen sagt eindeutig, was genau er macht:
- Ihre Unterschrift ermächtigt die XXX Ihre Marke zu verlängern. Die XXX benachrichtigt Markeninhaber über das Auslaufen ihres Markenschutzes, wobei diese Verlängerung optional ist und nur als Erinnerung fungiert, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dies keine Rechnung ist.
Aus allen Schreiben geht hervor, dass es sich um ein Angebot handelt. Wenn es zu Missverständnissen kommt, liegt es daran, dass viele Empfänger …
- den Inhalt nur überfliegen
- die Schritte einer Markenanmeldung nicht kennen.
Auf diese beiden Säulen, also Flüchtigkeitsfehler und Unkenntnis, bauen die Absender bei der betrügerischen Aufforderung zur Markenverlängerung.
Täuschungsmerkmale der Briefpost
Die Briefpost erweckt den Eindruck, von einer Behörde zu stammen und wird kurz nach der Anmeldung oder vor einer Verlängerung der Marke verschickt. Die Absender unterstützen den Eindruck eines offiziellen behördlichen Schreibens, indem sie …
- die korrekten Adressdaten der Markeninhaber abdrucken
- die Marke, Registernummer oder das Aktenzeichen abdrucken
- ungebleichtes Recyclingpapier verwenden
- Inhalte so anordnen, wie es Behörden in ihren Formularen machen
- Logos verwenden, die an die Logos von Markenämtern erinnern
- Logos, die die Nationalfarben oder Justizpiktogramme verwenden
- Rückumschläge beilegen
- Barcodes verwenden
Es sind die Details, die in der Summe den Anschein eines behördlichen Schreibens festigen. Ein Anbieter ist beispielsweise in der Bundesallee in Berlin gemeldet. Eine Markenverlängerung ist jedoch an das DPMA in München (oder Jena) oder an die EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum/ European Union Intellectual Property Office) in Alicante zu schicken und nicht nach Berlin.
Alle wichtigen Markenämter, wie beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die WIPO, das United States Patent and Trademark Office (USPTO) warnen vor derartigen Betrugs-Angeboten zur Markenverlängerung.
Schützen Sie sich vor Betrug bei der Markenverlängerung und seien Sie achtsam!
Warnmeldungen
- Warnung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
- Warnung der World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Warnung des United States Patent and Trademark Office (USPTO)
Die WIPO hat eine eigene Seite mit einem Warnhinweis zum Betrug bei der Markenverlängerung veröffentlicht. Dort finden sich viele eingescannte Schreiben. Je nach Sitz des Absenders listet die WIPO amtliche Stellen und Schutzverbände, an die sich Betroffene wenden können, die schon gezahlt haben.
Ist Ihre Zahlungsaufforderung auf der Warnseite der WIPO noch nicht aufgeführt, können Sie eine Kopie zum Amt schicken und auf Betrug prüfen lassen.
So entlarven Sie Betrug bei der Markenverlängerung
- Lesen Sie die Schreiben zu einer Marke vollständig und genau, um Betrug bei der Markenverlängerung zu vermeiden. Auch umseitig abgedruckte AGB können helfen, das Anschreiben zu verstehen. Der Text offenbart in fast allen Fällen, wenn es sich um ein irreführendes Angebot handelt.
- Deutsche Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt durch die Einzahlung einer Gebühr verlängert. Diese sind ausschließlich auf das vom DPMA benannte Konto einzuzahlen. Die Gebühren finden Sie auf der Website des DPMA aufgelistet. Eine Gebühr für die Veröffentlichung im amtlichen Register wird vom DPMA nicht erhoben. Sind Sie sich unsicher, bietet der Kundenservice des DPMA Hilfe an.
- Bei EU-Marken (Gemeinschaftsmarken), internationalen Marken (IR-Marken) und US-Marken sind die Mechanismen ähnlich. Unter dem Abschnitt Warnungen finden Sie die Hilfe dieser Markenämter.
Anbieter von Verlängerungen und Datenbankeinträgen
Wenn Sie Ihre Marke anmelden oder verlängern möchten, können Sie sich an folgende Institutionen wenden:
- Deutsche Markenverlängerung AG
- Deutsche Markenverlängerungs GmbH
- DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
- IBIP-International Bureau for Intellectual Property LLC
- I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated
- INDAB – Internationale Datenbank für registrierte Trademarks (INDAB AG)
- Nationales Markenregister AG
- Pantent&Trademark Bureau (Philadelphia, USA)
- Trademark & Patent Register
- TPS Trademark and Patent Service
- WDTP s.r.o
Wer hilft mir?
Sie haben Fragen zum Thema Markenschutz, Markenregistrierung oder Domainstrategie? Wir unterstützen Sie gerne! Kontaktieren Sie jetzt unseren ausgezeichneten Kundenservice.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Betrug bei Markenverlängerung
Was ist ein Patent?
Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem eine Erfindung vor Nachahmung geschützt werden kann. Der Erfinder kann solcherlei Kopien gesetzlich untersagen. Das Patentrecht gilt für 20 Jahre, danach muss es ebenso wie das Markenrecht verlängert werden.
Welche Firmen sind dem DPMA wegen Betrugs der Markenverlängerung bekannt?
Mehr als 84 zweifelhafte Firmen sind dem DPMA bereits gemeldet worden bzw. bekannt. Diese sind alphabetisch in einer Liste auf der Website des DPMA aufgelistet. Hier finden Sie unter der Rubrik Service alles zum Thema Betrug bei Markenverlängerungen.
Wann muss ich eine Marke verlängern?
Der Schutz einer Unionsmarke beginnt mit dem Tag der Anmeldung und dauert anschließend 10 Jahre. Bereits im Vorfeld sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung Ihrer Marke beantragen.