So schützen Sie Ihre Marke

In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Markennamen schützen können, was es dabei zu beachten gibt und wie Sie optimal sowohl national als auch international Ihren Markennamen registrieren lassen können.

Was ist eine Marke?

Im ersten Teil unserer Serie haben wir uns damit beschäftigt, warum Unternehmen die Gefahr durch Markenmissbrauch im Internet nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen und warum Domain-Überwachung so enorm an Bedeutung gewonnen hat. Ausgangs- und Mittelpunkt der Domain-Überwachung ist dabei ein als Markenname geschütztes Zeichen. Das Recht der Marken ist im Markengesetz (MarkenG) geregelt.

  • Eine Marke ist demnach ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen oder Klänge sein.
  • Die häufigsten Formen sind Wort- und Bildmarken, aber auch die Kombinationen aus beidem, also Wort-/Bildmarken, sind weit verbreitet.
  • Dem Zeichen muss Unterscheidungskraft zukommen, um Markenschutz zu genießen. Es muss sich also von anderen Zeichen differenzieren. Idealerweise verbindet der Verbraucher mit einer Marke dann positive charakteristische Eigenschaften, Attribute oder Leistungen.

So erreichen Sie einen sinnvollen, kostengünstigen Markenschutz!

Aus rechtlicher Sicht können Sie Ihre Marke auf drei verschiedene Weisen schützen lassen:

  • durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register
  • durch die Benutzung eines Zeichens und den Erwerb von Verkehrsgeltung
  • durch den Erwerb von notorischer Bekanntheit

Daneben kann Markenschutz auch durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

Der wohl einfachste und zugleich effektivste Weg, um bundesweiten Markenschutz zu erlangen, ist dabei die Eintragung des zu schützenden Zeichens beim DPMA. Die Markenanmeldung, um den Markennamen zu schützen, ist inzwischen online durchführbar. Einen Experten wie einen Rechtsanwalt, einen Patentanwalt oder einen auf die Markeneintragung spezialisierten Dienstleister kann und sollten Sie, müssen Sie aber nicht hinzuziehen.

Auch die Kosten der Eintragung, um die Marke schützen zu lassen, sind überschaubar. Die Grundgebühr beträgt EUR 290,- bei einer elektronischen Einreichung und EUR 300,- bei Einreichung auf Papier (Stand: 20.06.2022). Für den Fall der Eintragung können Sie für diese Gebühren die Marke in drei der 45 Waren- und Dienstleistungsklassen (sogenannte Nizza-Klassifikation) eintragen lassen. Jeder Eintrag in eine weitere Klasse kostet EUR 100,–.

Haben Sie Ihre Markennamen erfolgreich eintragen lassen, genießt die eingetragene Marke dann Schutz für zehn Jahre, ohne dass in dieser Zeit weitere Gebühren anfallen. Gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer außerdem für jeweils weitere zehn Jahre verlängern. Die Zahl der Verlängerungen ist unbegrenzt.

Wer noch weiter gehen will: Neben der deutschen Marke gibt es auch die Europa-Marke, die aufgrund einer einheitlichen Anmeldung mit Wirkung für alle EU-Mitgliedsstaaten entsteht, sowie die IR-Marke, also eine international registrierte Marke nach dem Madrider Markenabkommen (MMA). Dank des MMA genießt der Inhaber einer in einem Vertragsstaat des Abkommens registrierten Marke durch einheitliche Registrierung beim internationalen Büro der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf in jedem Vertragsstaat des Abkommens den dort jeweils gesetzlich gegebenen Markenschutz, sofern die IR-Marke für den jeweiligen Staat beantragt wurde.

Der Einsatz dieser finanziellen Mittel kann schon bei Gründung eines Unternehmens eine hervorragende Investition sein und sich bei der ersten Abmahnung auszahlen. Ein Allheilmittel ist die eingetragene Marke allerdings nicht. Das zu schützende Zeichen muss ausreichende Unterscheidungskraft besitzen, also markenfähig sein, um überhaupt als Markenname eingetragen zu werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann oft nur ein Fachmann sagen. Sie können es sich aber auch vom Deutschen Patent- und Markenamt mitteilen lassen – indem Sie einfach die Marke anmelden. Das Amt prüft dann in einem zum Teil langwierigen Verfahren, ob das Zeichen markenfähig ist. Aber nicht immer sind die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts korrekt. Es kann sich lohnen, sie von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Fakt ist, den Markennamen anschließend zu schützen, ist unerlässlich!

Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen

Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.

Zum Monitoring

Können Domain-Namen als Marke eingetragen werden?

Grundsätzlich können auch Domain-Namen als Marken angemeldet und eingetragen werden. Nur wenige Domain-Namen erfüllen aber die Voraussetzungen für die Eintragung als Marke im Register des DPMA ohne dabei auf Schutzhindernisse zu stoßen.

Häufig fehlt es an der Unterscheidungskraft. Nur wenn der Domain-Name schutzfähig, insbesondere keine reine Sach- oder Werbeangabe ist, kann er auch als Markenname eingetragen und geschützt werden.

Oft stellt sich auch die Frage, ob zum Beispiel bei einer .ws-, .tv- oder .cc-Domain das Recht des jeweiligen Staates zur Anwendung kommt, der mit der Top-Level-Domain bezeichnet ist. Das ist üblicherweise nicht der Fall. Maßgebend ist vor allem der Ort, an dem die Rechtsverletzung eintritt. Die Rechtslage ändert sich aber unter Umständen, wenn aus dem Inhalt der unter der Domain abrufbaren Website klar hervorgeht, dass der Markt, auf den die Website abzielt, ein anderer ist als der, auf dem sich jemand in seinen Rechten verletzt sieht. Wenn also auf der Website einer .tv-Domain (.tv ist das Kürzel für den Inselstaat Tuvalu) Produkte ausschließlich für den US-amerikanischen Markt angeboten werden, kann ein Dritter nur schwerlich von einer Verletzung seiner Rechte ausgehen, wenn er seine eigenen Produkte unter derselben Domain gerne in Deutschland vermarkten würde. Letztlich hängt das aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab.

Wann sollten Sie Domains registrieren und welche Domain sollten Sie registrieren?

Wer überlegt, ein Zeichen als Markenname eintragen und schützen zu lassen, der muss von Anfang an auch die dazugehörige Domain im Auge haben. Eine vernünftige Vorgehensweise beim Anmelden von Marken ist es, …

  1. eine Liste mit möglichen Namen und Marken zu erstellen.
  2. im zweiten Schritt zu prüfen, ob Sie die entsprechende Domain kaufen oder registrieren können.

Erst wenn Sie diese beiden Schritte abgeschlossen haben, sollte man den entsprechenden Markennamen anmelden und schützen lassen. Domain- und Markenstreitereien, UDRP-Verfahren und andere Ärgerlichkeiten lassen sich vermeiden, wenn Unternehmen die Registrierung von Domains an erste Stelle stellten, bevor sie eine neue Marke anmelden.

Ein häufiges Missverständnis ist es, dass Sie mit einer Markeneintragung auch das Recht erhalten, bereits registrierte Domain-Namen auf sich zu übertragen. Das ist in aller Regel nicht der Fall, und das leuchtet auch ein: Wer eine Domain gekauft oder registriert hat, bevor Markenschutz entstanden ist, konnte davon zum Zeitpunkt der Registrierung gar keine Kenntnis haben. Wird mit einer Domain, die einen geschützten Markennamen enthält, außerdem keine Website adressiert, liegt darin in der Regel weder marken- noch wettbewerbsrechtlich ein Fehlverhalten.

Deshalb ist auch das Domain-Grabbing, also das massenweise Registrieren von Domain-Namen, per se nicht zu beanstanden. In Einzelfällen kann es aber gerechtfertigt sein, von diesen Grundsätzen abzuweichen, wenn zum Beispiel die Domain einer berühmt gewordenen Marke entspricht oder unter bzw. mit der Domain ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufgebaut wurde. In solchen Fällen sollte fachmännischer Rat hinzugezogen werden.

Es ist normalerweise nicht nötig, das gewünschte Zeichen unter allen möglichen Domain-Endungen registrieren zu lassen. Wer lokal oder regional in Deutschland tätig ist, benötigt nicht zwingend neben der .de-Domain auch das Pendant unter .com, .net oder .info. Hier kann die Verfügbarkeit und Registrierung von Vertipper-Domains sehr viel sinnvoller sein. Wer sich stattdessen global ausrichtet, muss den Kreis der registrierten Domains deutlich weiter ziehen.

Qualifizierte Domain-Überwachung zeichnet sich dadurch aus, anhand sachlicher Kriterien die für die Registrierung maßgeblichen Top-Level-Domains auszuwählen und damit auch die Kosten zu begrenzen.

Wann soll ich Domains überwachen und welche Domains muss ich überwachen?

Prävention statt Reaktion – wer seine Domains effektiv und preisgünstig schützen will, sollte mit der Domain-Überwachung frühzeitig und möglichst bereits mit der Erstregistrierung beginnen.

Unverzichtbar ist es, von Anfang an ein praxistaugliches Suchprofil zu definieren und festzulegen. Nur so lassen sich zur Vermeidung von Rechtsverletzungen die notwendigen, aber auch die sinnvollen Domains registrieren und damit ein wertvolles Domain-Portfolio aufbauen.

In dieser Phase lassen sich auch die Kosten, die notwendig sind, um den Markennamen zu schützen, niedrig halten, denn eine Domain käuflich erwerben zu müssen, ist in der Praxis fast immer teurer als die Gebühren für die bloße Registrierung.

Und wer hofft, dass sich ein Domain-Inhaber freiwillig von seiner Domain trennt und den Registrierungsvertrag auslaufen lässt, muss angesichts der meist auf die Dauer eines Jahres abgeschlossenen Registrierungsverträge häufig lange warten, bis die gewünschte Domain wieder frei wird. Eine Garantie, sie dann zu erhalten, gibt es nicht. Auch Backordering-Dienste können nur versuchen, aber nicht versprechen, die gewünschte Domain für Ihren Markennamen zu sichern und dadurch zu schützen.

Automatisch Domains überwachen

Automated Domain Monitoring von united-domains überwacht und berichtet bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke oder relevanten Abweichungen davon (z. B. Tippfehler-Domains) für gTLDs, new gTLDs und ccTLDs. So erkennen Sie frühzeitig, ob Domainregistrierungen ein Risiko für Ihre Marke darstellen.

Jetzt Domains überwachen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Markennamen schützen

Sollte ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine Wort-Bild-Marke anmelden?

Optimal eignet sich für Ihre Marke eine Kombination aus Wort und Bild, die zusammen Ihre Firma kennzeichnen. Das Firmen- und Produktkennzeichen können Sie dann zusammen als reine Wortmarke registrieren und anschließend den Markennamen schützen lassen.

Muss ich in jedem europäischen Land eine eigene Marke anmelden, wenn ich mein Zeichen auch im europäischen Ausland oder international schützen möchte?

Transportieren Sie Waren ins Ausland, ist es auch sinnvoll hier Ihren Markennamen zu schützen. Eine Registrierung beim DPMA reicht da allerdings nicht aus. Da es sehr aufwendig ist, sich für jedes Land einzeln anzumelden, können Sie sich auch an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wenden, um eine EU-Marke zu registrieren, die dann für alle EU-Länder Gültigkeit hat. Eine weitere Option ist eine internationale Registrierung einer IR-Marke für den Bestimmungsraum Europa.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Firmennamen durch die Eintragung als Markenname schützen lassen will?

Haben Sie sich nach einer ausführlichen Markenrecherche für einen Markennamen entschieden, sollten Sie vorab prüfen, ob der Markenname keine Markenrechte verletzt. Dies kann passieren, wenn der bestehende Name einem bereits registrierten Markennamen zu sehr ähnelt. Prüfen Sie auch mit unserem Domain-Check, ob zu Ihrem gewünschten Markennamen noch eine passende Domain verfügbar ist, mit der Sie den Internetauftritt Ihres Unternehmens bestreiten können. Haben Sie das Rechtliche vorab geklärt, können Sie Ihren Markennamen ohne Hindernisse schützen lassen.

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