Internationaler Markenschutz: Sichern Sie Ihre Marke im Ausland

Sie überlegen, Ihr Geschäft ins Ausland zu expandieren? Sie sind dabei, neue Märkte zu entdecken und zu erobern? Dann sehen Sie dem Anbruch eines neuen Zeitalters für Ihr Unternehmen entgegen. Internationaler Markenschutz will jedoch sorgfältig eingeläutet werden – und geht mit verschiedenen Möglichkeiten, Chancen und Gefahren einher.

Sie lesen einen Gastbeitrag der Markenrechtskanzlei Milojevic, Sekulic and Associates (MSA).

Vermeiden Sie Markenrechtsverletzungen

Die Umstellung einer Marke von national auf international ist ein herausfordernder und riskanter Prozess. Er verlangt eine sorgfältige Planung und eine gründliche Bewertung, da selbst kleine Fehler kostspielig sein und die allgemeine Geschäftsentwicklungsstrategie stören können.

Die häufigste Bedrohung, mit der Marken auf neuen Märkten konfrontiert werden, sind die Rechte Dritter. Derer sollten Sie sich bewusst sein, denn bei Markenrechtsverletzungen können gerichtliche Verfügungen, Schadensersatzforderungen, negative Publicity und potenziell sogar erpresserische Vorschläge der Rechteinhaber auf Sie zukommen.

Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen

Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.

Zum Monitoring

Drei Schritte zur erfolgreichen Markenregistrierung

Sie können die Position Ihrer Marke auf einem neuen Markt sichern, indem sie eine neue Marke registrieren, die alle entsprechenden Produkte und Dienstleistungen umfasst. Eine Markenregistrierung im Herkunftsland genügt dafür nicht. Die Markenregistrierung lässt sich grundsätzlich in folgende drei Phasen unterteilen:

  1. Ähnlichkeitsrecherche
  2. Umgang mit Hindernissen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen
  3. Schutzanmeldung

Die Ähnlichkeitsrecherche soll aufklären, ob die Marke auf dem jeweiligen Markt verwendet werden kann. Bestätigt diese Überprüfung die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, können Sie Ihre Markenanmeldung einreichen. Bei Auftreten einer potenziellen Markenrechtskollision ist zu eruieren, ob und wie sie sich überwinden lässt.

Nach der Anmeldung der Marke kann es zum Widerspruch durch andere Rechteinhaber kommen. Es empfiehlt sich daher einen Experten einzubinden, um mögliche Kollisionen zu antizipieren und sich gegen eventuelle Widersprüche zu verteidigen.

Hindernisse bei der Anmeldung können etwa bestehen, wenn es einer Marke an Unterscheidungskraft mangelt oder sie eine lokal unangemessene Bedeutung hat. Auch beschreibende Marken sind nicht zulässig – so kann sich ein Apfelbauer etwa nicht die Marke »Apfel« sichern, um unter diesem Namen Äpfel zu vertreiben. Gebräuchliche Wörter in anderen Sinnzusammenhängen zu verwenden ist dagegen zulässig (Beispiel: Apple für Verbraucherelektronik).

Sobald keine Hindernisse mehr bestehen und alle Verfahrenserfordernisse erfüllt sind (zum Beispiel die Zahlung der amtlichen Gebühren), wird die Marke eingetragen und die Position Ihrer Marke auf dem Markt gesichert.

Achtung: Im Anmeldeverfahren des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) werden etwaige bestehende Marken- bzw. Kennzeichenrechte Dritter nicht überprüft. Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens aufgrund bestehender Rechte können in einer Löschung der Marke resultieren.

Routen der Auslandsanmeldung

Mit Ihrer Marke ins Ausland zu gehen, kann eine Herausforderung darstellen. Eine praktikable Strategie zur Markenanmeldung hilft Ihnen schon im Vorfeld bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Bei der Auslandsanmeldung können sie zunächst die nationale, regionale und internationale Route gehen.

  • Bei der nationalen Route registrieren Sie Ihre Marke in jedem einzelnen Land – eine kostengünstige Lösung, wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Marke nur in einer begrenzten Länderzahl anzumelden. Oder wenn Sie in Ländern Markenschutz suchen, die außerhalb der regionalen und internationalen Mechanismen agieren.

  • Die regionale Route eignet sich für die Expansion in Länder, die durch einen regionalen Markenschutzmechanismus abgedeckt sind. Hier reicht in der Regel eine einzige Markenanmeldung, die für alle Länder in dieser Region gilt. Das bekannteste Beispiel ist die Unionsmarke (EUTM), die alle Nationen der Europäischen Union abdeckt. Beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) können Sie eine Unionsmarke beantragen. So ist Ihre Marke direkt in allen Ländern der Europäischen Union geschützt.
  • Der internationale Weg deckt bei einmaliger Anmeldung und Gebührenzahlung bis zu 124 Länder ab, die derzeit zum sogenannten Madrider System gehören. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) dient hier als zentrale Anlaufstelle und leitet Ihre Anmeldung an alle nationalen Markenämter weiter, die dann den Registrierungsprozess durchführen. Mit den nationalen Markenämtern kommunizieren Sie nur im Fall nationaler Hürden.

    Allerdings gilt: Die Basismarke ist Grundlage für eine internationale Anmeldung und eine Löschung der Basismarke hat deshalb auch eine Löschung der internationalen Registrierung zur Folge.

Checklist: Markenschutz im Ausland

Internationaler Markenschutz – eine Frage der Strategie

Das heutige Markensystem bietet verschiedene Lösungen für den internationalen Markenschutz. Keiner dieser Ansätze ist eindeutig gut oder schlecht zu bewerten, vielmehr bieten sie verschiedene Perspektiven und Möglichkeiten. Für die optimale Herangehensweise sollten Sie eine Strategie wählen, die Ihren geschäftlichen Bedürfnissen entspricht und Ihnen hilft, das optimale Schutzniveau zu erreichen.

Alle hilfreichen Informationen rund um das Thema »Internationalisierung im Mittelstand« finden Sie noch einmal in gebündelter Form in unserem umfangreichen Whitepaper.

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