Der Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg präsentiert seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das erste Quartal 2023. Die Haupterkenntnis seines Berichts ist: Die Anzahl der Verfahren stieg deutlich. Im Vergleich zum ersten Quartal 2022 legten die Entscheidungen um 18,7 % und die Anzahl der Domains um 11,6 % zu. Seit einem Rückgang 2013 wächst die Anzahl der Domain-Streitigkeiten kontinuierlich und beschleunigt sogar etwas.
UDRP steht für Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy. Dabei handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Domain-Streitigkeiten.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Report
- .com-Domains dominieren die Verfahren
Bei den generischen Endungen betrifft die Mehrheit – nämlich 2.792 UDRP-Verfahren – .com-Domains. Danach folgen .net mit 106 Verfahren, .org mit 66 Fällen und an vierter Stelle steht die erste neue gTLD: .xyz war in 46 UDRP-Verfahren beteiligt. Bei den Länderendungen, die UDRP in ihrer Form oder in einer Abwandlung übernommen haben, führt die kolumbianische .co mit 122 Fällen, danach kommen .cc mit 14 und .me mit 11.
- Kläger gewinnen über 95 % der Verfahren
Von den insgesamt 3.637 betroffenen Domains gingen 96,31 % in einen Domain-Transfer, 3,13 % blieben beim Inhaber und 0,54 % wurden gelöscht.
- URS weiterhin unbedeutend
Der Bericht enthält auch Daten zum Uniform Rapid Suspension System (URS), das trotz niedrigerer Kosten und schnellerer Abwicklung weniger populär ist: Beim URS wird die Domain im Erfolgsfall nur suspendiert und nicht übertragen, wie bei der UDRP.
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Typodomains sind eine Schwachstelle, die folgende Angriffsvektoren begünstigt:
- Phishing → Datenlecks, Ransomware
- Impersonation → Rufschäden
- Fakeshops → Umsatzeinbußen, Rufschäden
- Die Domain-Endung kann bei sogenannten Domain-Hacks relevant werden
Ein besonderer Fall war der von Nestlé, das den Domain-Namen-Streit um »nes.cafe« gewann. In diesem Fall wurde die gesamte Domain »nes.cafe« als verwirrend ähnlich zur Marke NESCAFÉ betrachtet. Dabei ging es auch um die Frage, ob bei der Identität oder Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke ausnahmsweise auch die Top-Level-Domain zu berücksichtigen sei. Denn üblicherweise ist das nicht der Fall.