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Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge erkennen und richtig reagieren

Checkliste: So erkennen Sie Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, führt Ihr erster Weg als Gründer vielleicht zu Ihrem Notar und dann zum zuständigen Registergericht. Eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Für diese Eintragung wird je nach Rechtsform eine Gebühr fällig. Genau diesen Umstand machen sich Betrüger zunutze: Sie rechnen Ihnen mit Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge weitere Beträge ab. 

Erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Handels- oder Gewerberegister Zahlungsaufforderungen, die Ihnen Kosten für den Eintrag berechnen, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Erfahren Sie hier, wie Sie solche gefälschten Rechnungen erkennen und richtig reagieren.

Wie läuft die Betrugsmasche ab?

Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, das online abgerufen werden kann. Ihr Handelsregistereintrag gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens und enthält Ihre Firmendaten, darunter auch Ihre Adresse.

Der Betrug mit dem Handelsregistereintrag läuft deshalb auf folgende Weise ab:

Sobald Sie einen Eintrag im Gewerberegister vorgenommen haben, erhalten Sie nur wenige Tage später eine falsche Zahlungsaufforderung. Bei einer solchen Rechnung wird Ihnen versichert, dass Sie für Ihre Eintragung ins Handelsregister weitere Gebühren begleichen müssen.

Aber nicht nur Gründer sind von dieser Betrugsmasche betroffen. Auch wenn Sie eine Änderung des Handelsregistereintrags vornehmen lassen, können Sie eine falsche Rechnung erhalten.

Bekannte Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge sind unter anderem diese hier:

  • zur Aufnahme in das Europäische Gewerberegister
  • zur Aufnahme in das Bundesregister der Länder (BDL)
  • für einen Eintrag in das Handels- und Gewerberegister

Beispiel 1: Welche Rechnungen vom Bundesanzeiger sind falsch, welche seriös?

Alle Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister werden auch im Bundesanzeiger auf der Website veröffentlicht. Deshalb können Sie von Kriminellen gefälschte Rechnungen erhalten, die eine Zahlungsaufforderung für das Eintragen oder Abrufen Ihrer Unternehmensdaten im Bundesanzeiger enthalten. Dabei versuchen Betrüger häufig, Ihnen eine Jahresgebühr, die sogenannte „Eintragsgebühr“, zu berechnen.

So erkennen Sie eine Fake-Abrechnung im Namen des Bundesanzeigers:

  • Gleichen Sie die Absender-Adresse mit der Liste von unseriösen Anbietern ab. Diese aktuelle Liste unerlaubter Anbieter finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers. 
  • Achten Sie auf die korrekte Schreibweise des Absendernamens und der Postanschrift. Gefälschte Zahlungsaufforderungen enthalten oft kleinere Fehler und Abweichungen in der Schreibweise. Den korrekten Namen und die richtige Adresse finden Sie ebenfall auf der Bundesanzeiger-Website.

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Beispiel 2: Fake-Handelsregister-Rechnungen an Inhaber einer Domain

Auf dieselbe Weise wie bei der Abrechnung von Einträgen ins Handelsregister versenden Abzocker auch gern falsche Rechnungen an Domain-Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen. Diese Fake-Zahlungsaufforderung für eine Domain-Registrierung wird per E-Mail versendet. 

Die Kriminellen haben Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten oft aus dem WHOIS-Verzeichnis, das bis Mai 2018 öffentlich einsehbar war und bei manchen Top-Level-Domains noch heute frei zugänglich ist. Im Schreiben wird dem Inhaber einer Domain vorgegaukelt, dass es sich um Leistungen seines Hosters oder einer zentralen Verwaltungsstelle für Domains handelt.

Die gefälschten Rechnungen lassen sich oft daran erkennen, dass weder die konkrete Domain noch das Leistungsdatum genannt wird. Die E-Mail enthält dazu meistens noch den Zusatz, dass bei einer Nichtzahlung die Domain gelöscht wird.

Woran erkennt man eine Fake-Rechnung für Handelsregistereinträge?

Die falschen Zahlungsaufforderungen, die angeblich von Ihrem Amtsgericht versendet werden, sehen üblicherweise täuschend echt aus. Sie geben nicht nur ein Aktenzeichen, die Belegnummer und das Landeswappen an, sondern verwenden auch die behördentypische Schriftart, Umweltpapier und einen ausgefüllten Überweisungsträger. Um eine solche Rechnung als Fake zu entlarven, müssen Sie deshalb sehr genau hinsehen. 

Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung auf Hinweise, die bei Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge typisch sein können:

  1. Was genau steht im Kleingedruckten? Wird dort angegeben, dass es sich bei dieser Zahlungsaufforderung um eine freiwillige Gebühr oder um ein Angebot handelt, liegt meist ein irreführendes Angebot oder eine Abo-Falle vor. Häufig wird Ihnen dann ein Eintrag in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis verkauft.
  1. Wird eine Umsatzsteuer berechnet? Eine Rechnung, die von einer Behörde ausgestellt wird, enthält keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer.
  1. Wie hoch ist der Rechnungsbetrag und wie kurz die Zahlungsfrist? Obwohl viele Abzocker einen Geldbetrag wählen, die den Kosten eines echten Handelsregistereintrags entspricht, können manche betrügerische Rechnungen auch sehr hohe Beträge nennen. Seien Sie bei ungewöhnlich hohen Beträgen misstrauisch. Kriminelle nutzen außerdem kurze Zahlungsfristen von nur wenigen Tagen, um eine Dringlichkeit herzustellen.
  1. Liegt der Rechnung ein Überweisungsträger bei? Meistens erhalten Sie von den Landesjustizkassen eine Rechnung ohne einen vorab ausgefüllten Überweisungsträger. Ist dem Schreiben ein Überweisungsträger beigelegt, prüfen Sie, wer der Begünstigte der Überweisung ist. 
  1. Wer ist der Begünstigte der Überweisung? In der Regel überweisen Sie die Gebühr an die Justizkasse Ihres Bundeslandes oder an eine ähnliche öffentliche Kasse bzw. Kosteneinzugsstelle. Bei einer falschen Rechnung ist der Begünstigte oft ein Privatunternehmen (z. B. eine GmbH).
  1. Wie lautet die Identität des Absenders? Prüfen Sie die Daten des Absenders genau. Sie sollten misstrauisch werden, wenn wichtige Daten wie Telefonnummer oder Postanschrift fehlen, eine private E-Mail-Adresse angegeben ist oder wenn Sie widersprüchliche Angaben finden. 
  1. Wie lautet das Aktenzeichen in der Rechnung? Vergleichen Sie das in der Zahlungsaufforderung genannte Aktenzeichen mit dem Aktenzeichen, auf das sich alle vorherigen Schreiben der Landesjustizkasse beziehen.

Wie reagiere ich richtig auf Fake-Rechnungen?

Es werden immer mehr gefälschte Rechnungen für Eintragungen in das Handelsregister von Betrügern versendet. Um sich vor einer Abzocke zu schützen, sollten Sie Zahlungsaufforderungen mit einem gesunden Misstrauen begegnen.

Warten Sie grundsätzlich mit der Zahlung einer Rechnung, bis Sie Ihre Eintragungsnachricht erhalten haben. Denn in dieser Nachricht sind in der Regel die korrekten Zahlungsbedingungen enthalten. Denken Sie auch daran, dass Ihnen die Landesjustizkasse ihre Rechnung häufig relativ spät nach der Eintragung zusendet. Betrüger hingegen senden Ihnen ihre falsche Rechnung innerhalb weniger Tage nach der Eintragung zu.

Häufig gestellte Fragen zu Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge

Ich habe eine Fake-Rechnung erhalten, aber nicht bezahlt. Was sollte ich jetzt tun?

So reagieren Sie richtig auf Fake-Rechnung für Handelsregistereinträge:

  1. Bezahlen Sie keinesfalls die Rechnung, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um die Original-Rechnung handelt.
  2. Rufen Sie bei der für Sie zuständigen Landesjustizkasse oder Ihrem Notar an, um die Authentizität der Rechnung zu prüfen.
  3. Wenden Sie sich ggf. an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale.

Hinweis: Wenn Sie sich telefonisch erkundigen möchten, ob es bei einer Rechnung zur Handelsregisterbekanntmachung um einen Fake handelt, verwenden Sie nie die in der Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer. Rufen Sie die Landesjustizkasse direkt an.

Was kann ich tun, wenn ich eine Fake-Rechnung schon bezahlt habe?

  1. Leider ist es häufig so, dass Sie den überwiesenen Geldbetrag nicht mehr zurückerhalten. Wenn Sie eine gefälschte Rechnung bereits bezahlt haben, können Sie noch Folgendes unternehmen:
  2. Versuchen Sie, die Überweisung über Ihre Bank zu stoppen. Informieren Sie ggf. auch die Bank des Zahlungsempfängers.
  3. Wenn der Rechnungsbetrag bereits überwiesen wurde, können Sie versuchen, mit einem Klageverfahren den gezahlten Betrag wiederzubekommen; schalten Sie dazu einen Rechtsanwalt ein.

Sie können außerdem diese Täuschung dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) direkt melden. Der DSW kann gerichtliche Schritte einleiten und Strafanzeige stellen.

Was unternimmt die Polizei bei Fake-Rechnungen?

Das Versenden einer Fake-Rechnung für Handelsregistereinträge kann strafrechtlich als Betrugsversuch gewertet werden. Deshalb sollten Sie Kontakt zu Ihrer nächsten Polizeidienststelle aufnehmen und Strafanzeige erstatten. Bejahen die Behörden kein öffentliches Interesse, kann die Polizei nur nach einer Strafanzeige weitere Maßnahmen ergreifen.