Dispute

Den Dispute-Antrag kann man ausschließlich für Domains unter der Domain-Endung .de bei der deutschen Vergabestelle DENIC stellen. Er verhindert, dass der Domain-Inhaber die Domain auf einen Dritten übertragen kann. Aufgrund dieses Antrags kann sich der Inhaber der Auseinandersetzung um die Domain nicht mehr entziehen; allein eine Übertragung der Domain auf den Antragsteller bleibt nach Eintragung des Disputes noch möglich. Bei einem erfolgreich geführten Rechtsstreit, durch den der Inhaber zur Löschung seiner Domain verurteilt wird, gewährleistet der Dispute-Eintrag, dass der Antragsteller automatisch neuer Domain-Inhaber wird. Die DENIC hält auf ihrer Website ein entsprechendes Formular bereit.

Wichtig dabei ist, dass man sich tatsächlich in einer Auseinandersetzung um die Domain befindet; man bestätigt diesen Umstand mit Unterzeichnung des Antrags. Außerdem müssen Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dem Antragsteller an der Domain, um die es geht, ein Recht zusteht, beispielsweise eine Kopie des Personalausweises (Namensrecht) oder eine Markenurkunde (Markenrecht). Dispute-Einträge sind kostenlos, auf ein Jahr befristet und werden danach ohne besondere Vorankündigung automatisch aufgehoben. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.


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