Admin-C: Wer ist das und warum ist er wichtig

 

Was ist der Admin-C?

Die Bezeichnung Admin-C steht für »Administrative Contact«, zu Deutsch administrativer Kontakt. Der Admin-C ist eine vom Domain-Inhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten zu entscheiden.

Die Position des Admin-C stellt damit eine bedeutende Position dar: Er ist im Außenverhältnis vollumfänglich berechtigt, mit der Domain zu schalten und zu walten; Anweisungen und Aufträge des Admin-C werden von der Registry oder dem Registrar, der die Domain verwaltet, ohne weitere Rücksprache ausgeführt. So kann der Admin-C zum Beispiel die Übertragung einer Domain an einen anderen Domain-Inhaber oder deren Löschung veranlassen, auch wenn der Domain-Inhaber nicht zugestimmt oder davon keine Kenntnis hat. Im Innenverhältnis ist der Admin-C gegenüber dem Domain-Inhaber verantwortlich; er ist insbesondere weisungsgebunden und handelt in seinem Auftrag.

Ist der Admin-C mit dem Domain-Inhaber identisch?

Bei natürlichen Personen (Privatpersonen) sind der Domain-Inhaber und der Admin-C in der Regel identisch. Es handelt sich also um dieselbe Person. Das muss aber nicht automatisch so sein. Bei einer juristischen Person, also zum Beispiel bei Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer AG, aber auch bei Vereinen sind der Domain-Inhaber und der Admin-C personenverschieden, weil der Admin-C zwingend eine natürliche Person sein muss.

Wie kann ich den Admin-C herausfinden?

Glauben Sie, jemand hat eine Domain unrechtmäßig registriert? Oder verletzt diese Domain Ihre Rechte? Dann sollten Sie den Admin-C herausfinden. Das gilt besonders, wenn der Domain-Besitzer im Ausland lebt. Soweit noch möglich, lässt sich der Admin-C über eine sogenannte WHOIS-Abfrage herausfinden. Mit der WHOIS-Abfrage lassen sich die Kontaktdaten rund um eine Domain einsehen. Zuständig für die WHOIS-Abfrage ist die jeweilige Registry, also die für die Verwaltung einer Top-Level-Domain zuständige Stelle.

Bei .de-Domains ist das beispielsweise die DENIC eG, bei generischen Top-Level-Domains wie .com oder .net kann man die Lookup-Funktion der Internet-Verwaltung ICANN nutzen. Die Kontaktdaten des Admin-C umfassen in der Regel den Vor- und Nachnamen, die Postanschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.

Welche Funktionen hat der Admin-C?

Der Admin-C ist der Ansprechpartner in allen Fragen rund um eine Domain. Im Bereich der Domain-Verwaltung ist der Admin-C berechtigt, sämtliche Änderungen an der Domain vorzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Änderung der Nameserver-Einträge, die Weiterleitung der Domain oder die Aktualisierung der Kontaktdaten.

Von zentraler Bedeutung ist jedoch die Kommunikationsfunktion. Der Admin-C ist der Hauptansprechpartner für die Registry und soll bei Problemen oder Anfragen bezüglich der Domain kontaktiert werden. Eine Rechtspflicht des Admin-C, von sich aus die entsprechenden Domain-Namen auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen, gibt es dagegen nicht. Gegen eine solche Prüfungspflicht spricht vor allem die Eigenverantwortung des Domain-Inhabers, der die Domain auswählt und anmeldet.

Warum gibt es den Admin-C bei der DENIC nicht mehr?

Wer eine Domain registrieren möchte, ist verpflichtet, bestimmte Daten über die Domain, seine Person beziehungsweise sein Unternehmen an die Registry und die zuständigen Registrare zu übermitteln. Der WHOIS-Eintrag bestand bisher aus den persönlichen Kontaktdaten des Domain-Inhabers, des administrativen Ansprechpartners (Admin-C) und des technischen Kontakts (Tech-C) sowie des Zonenverwalters (Zone-C).

Die umfangreichen WHOIS-Informationen waren damit eine ergiebige Daten- und Recherchequelle, die häufig zu Werbe- und Betrugszwecken missbraucht wurde. Mit Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 haben zahlreiche Registries wie zum Beispiel die für .de zuständige DENIC eG die Position des Admin-C abgeschafft.

Die handlungsleitende Verpflichtung hierzu ergibt sich aus Artikel 5 Abs. 1 lit c) DSGVO. Dort heißt es, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Das nennt man den Grundsatz der Datenminimierung oder Datensparsamkeit. Es sollen also nur solche Daten gesammelt werden, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann nach Art. 83 Abs. 5 lit. a) DSGVO Geldbußen von bis zu EUR 20.000.000 oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres zur Folge haben, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Viele Registries sind deshalb dazu übergegangen, die öffentlich einsehbaren WHOIS-Informationen und die bei der Domain-Registrierung erhobenen Daten drastisch zu reduzieren.

Über die WHOIS-Abfrage wird in der Regel nur noch der Domain-Status (registriert/nicht registriert), die technischen Daten sowie eine E-Mail-Adresse für spezifizierte Kontaktanliegen ausgegeben. Im Fall von .de-Domains sind es zwei E-Mail-Adressen: Eine Adresse – die DENIC spricht von »General Request« – soll zum Zweck allgemeiner und technischer Anfragen angegeben werden, die zweite E-Mail-Adresse – die DENIC spricht von »Abuse« – zur Anzeige rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung einer Domain. Das stellt sicher, dass der Hauptzweck der WHOIS-Abfrage, nämlich die Kontaktaufnahme mit dem Domain-Inhaber bei allgemeinen, technischen oder rechtlichen Anfragen, auch weiterhin erfüllt wird.

Die Verantwortung für die entsprechenden E-Mail-Adressen trägt der jeweilige Domain-Registrar. Die bisherigen Kontaktinformationen zum Admin-C und zum technischen bzw. Zonenverantwortlichen (Tech-C, Zone-C) werden dagegen nicht mehr erfasst und können damit im WHOIS auch nicht mehr angezeigt werden.

Welche Vergabestellen verlangen die Angabe eines Admin-C?

Ob und in welcher Form der Admin-C für eine bestimmte Domain-Endung notwendig ist, hängt von der jeweiligen Registry ab, die die TLD verwaltet.

Wie bereits erwähnt, hat die DENIC für die .de-Domains die Rolle des Admin-C im Jahr 2018 abgeschafft. Andere Registries können jedoch weiterhin an dieser Rolle festhalten. Beispielsweise gibt es bei vielen gTLDs (generischen Top-Level-Domains wie .com, .net, .org) und bei vielen ccTLDs (Länder-Domains) weiterhin einen Admin-C.

Es gibt keine allgemeine Regelung, die für alle TLDs weltweit gilt. Stattdessen hat jede Registry ihre eigenen Richtlinien und Prozesse. Wenn Sie wissen möchten, ob eine bestimmte Domain-Endung einen Admin-C hat, müssen Sie die spezifischen Bestimmungen der Registry dieser TLD konsultieren. Oft bieten WHOIS-Dienste auch eine Ansicht der verschiedenen Kontakte für eine Domain, einschließlich des Admin-C, sofern vorhanden.


 zurück