Admin-C

Der Admin-C (dt. administrativer Kontakt) ist eine vom Domain-Inhaber benannte natürliche Person, die als Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Bei natürlichen Personen (Privatpersonen) ist der Domain-Inhaber und der Admin-C in der Regel identisch. Bei einer juristischen Person (Firma) kann die Firmenbezeichnung als Domain-Inhaber eingetragen werden, jedoch muss ein Mitarbeiter des Unternehmens als Admin-C genannt werden. Für die .de-Domain muss der Admin-C seinen Sitz in Deutschland haben. Der Admin-C ist eine Art Bevollmächtigter des Domain-Inhabers, der unter Umständen haftbar gemacht werden kann. Neben dem Admin-C gibt es noch einen Tech-C und einen Zone-C.


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