Whois-Daten zu einer registrierten Domain waren bis zum 25. Mai 2018 öffentlich zugänglich. Sie zeigten beispielsweise Kontaktdaten über den Inhaber oder den administrativen Ansprechpartner. Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben fast alle Vergabestellen und Registrare die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal reduziert. Persönliche Angaben sind heute bei den wichtigen Domain-Endungen nicht mehr einsehbar. Ausgewählten Gruppen geben die Vergabestellen Auskunft, sofern sie einen begründeten Antrag hierzu stellen. Zu diesen Gruppen gehören bei Anfragen für .de-Domains Behörden und Inhaber von Namens- und Kennzeichenrechten, die Ihre Rechte verletzt sehen.
Für generische Domainendungen (gTLDs) gilt:
Ist eine Domain bei united-domains registriert und die Domain-Endung ist eine generische Domainendung (z.B. com, .net, .org), können Sie dem Inhaber der Domain über das folgende Kontaktformular eine Nachricht senden:
Für länderspezifische Domainendungen (ccTLDs) gilt:
Für sogenannten country code TLDs (z.B. .de) steht dieser Service leider nicht zur Verfügung.