Dmain Pulse Wien Foto von der Bühne zur Paneldiskussion um NIS 2-Richtlinie
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Was die NIS 2-Richtlinie der EU für den Domain-Kauf bedeutet

Wer einen Laden in der Einkaufsmeile einer Stadt mietet und gefälschte Handtaschen verkauft, wird diesen Laden schnell wieder schließen müssen. Denn schon beim Abschluss seines Mietvertrags muss sich der Ladenbetreiber ausweisen und kann somit schnell identifiziert werden. Um einen vergleichbaren Missbrauch auch online zu verhindern, wird derzeit die EU-Richtlinie „NIS 2“ vorbereitet. Die Richtlinie legt fest, dass jeder registrierten Domain eine reale Person zugeordnet sein muss. Sprich: dass im Falle eines Domain-Missbrauchs schnell ein Verantwortlicher ausgemacht werden kann.

Deshalb sieht die Richtlinie vor, dass Domain-Registrare wie united-domains die Domain-Inhaberdaten validieren müssen – laut derzeitigem Diskussionsstand inklusive Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Klar, wenn schon eine Domain etwa mit einem Fakeshop missbraucht wird, dann soll der Verantwortliche nicht erst einen Brief per Post geschickt bekommen, sondern zügig ausfindig gemacht werden, um den Schaden zu minimieren.

Ab Oktober müssen Inhaberdaten beim Domain Registrieren validiert werden

Die neue EU-Richtlinie wird ab 17. Oktober auch in deutsches Recht überführt und betrifft jeden, der in der EU eine Domain betreiben möchte – egal, ob es sich um eine Länder-Domain (ccTLD) wie etwa .de, .at oder .it handelt, oder eine gTLD wie .com, .net, oder .online. Damit möchte die Europäische Kommission ein weiteres Puzzlestück zur Cybersicherheit liefern.

Selbstverständlich legen wir die sensiblen Inhaber-Daten bereits heute verschlüsselt auf sicheren Servern ab, die auch physisch in unserem Rechenzentrum in Deutschland stehen. Schließlich genießt die Sicherheit Ihrer Daten bei uns wirklich die allerhöchste Priorität!

Wer sich authentifiziert hat, kann Domains registrieren

Welche Inhaberdaten Registrare künftig validieren müssen und welches Verfahren sie dazu verwenden, ist noch nicht 100% klar: Ob also ein neuer Domain-Kunde dann mit einem Personalausweis in die Kamera seines Laptops lächeln muss, wie etwa beim Eröffnen eines Bankkontos (Postident-Verfahren), wird derzeit noch in Arbeitsgruppen erarbeitet. In Deutschland unterhält die DENIC e.G. eine solche Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter der IONOS Gruppe Vorschläge ausarbeiten. united-domains gehört zur IONOS Gruppe und profitiert somit von der nahen Ausgestaltung der Richtlinie.

Am 22./23. Februar haben Vertreter der Domain-Industrie auf dem Branchen-Event „Domainpulse“ in Wien über die Umsetzung der Richtlinie diskutiert – selbstverständlich waren auch wir vor Ort. Was die Richtlinie für unsere Kunden konkret bedeutet, werden wir rechtzeitig kommunizieren. Bis dahin kann jeder noch ohne Authentifizierung neue Domains registrieren.

Und bis die Richtlinie in Kraft tritt sind es nur drei Schritte zum Domain-Kauf. Auch das Management Ihrer Domains ist im united-domains Portfolio besonders schnell und einfach.


Kategorie: Domains, von Christan Dallmayer
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