Ab dem 24. März 2022 können Internetnutzer Domains direkt unter der australischen Endung .au registrieren. Heißt: Statt wie bisher nur Third-Level-Domains (z. B. united-domains.com.au oder united-domains.net.au) sind nun Second-Level-Domains (z. B. united-domains.au) möglich. Welche Bedingungen Registranten erfüllen müssen und was es mit der sogenannten Grandfathering-Phase (Bestandsschutz-Phase) auf sich hat, lesen Sie hier.
Wer darf eine .au-Domain registrieren?
Grundsätzlich dürfen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Wohn- oder Firmensitz in Australien Second-Level-Domains unter .au registrieren.
Inhaber einer in Australien gültigen Marke, die keinen Firmensitz in Australien haben, können ebenfalls eine Domain unter .au registrieren. Dazu muss der Domainname exakt der australischen Marke entsprechen.
So läuft der Grandfathering-Prozess ab
Die Vergabe der .au-Second-Level-Domains beginnt mit einer sogenannten Grandfathering-Phase. Das bedeutet: Am 24. März 2022 hat die verantwortliche .au Domain Administration Ltd. (auDA) alle Domainnamen gesperrt, die zuvor bereits als Third-Level-Domains in einem der anderen Namensräume der Registry wie beispielsweise .com.au oder .net.au registriert wurden. Die Inhaber dieser Domains haben dann bis zum 20. September 2022 Zeit, sich auch die Second-Level-Domain unter .au zu sichern.
In diesen 180 Tagen gilt:
- Existiert ein Domainname bereits als Third-Level-Domain, die bis einschließlich 4. Februar 2018 registriert wurde, gehört der Inhaber zur Prio-Gruppe 1.
- Existiert ein Domainname bereits als Third-Level-Domain, die nach dem 4. Februar 2018 registriert wurde, gehört der Inhaber zur Prio-Gruppe 2.
Registrierungen dieser beiden Gruppen werden innerhalb der Grandfathering-Phase vorrangig behandelt. Am 20. September 2022 werden alle gesperrten Domainnamen freigegeben, für die es in der Grandfathering-Phase keine Bewerbung gab.
Sie haben eine oder mehrere .au-Third-Level-Domains?
Prüfen Sie, ob Ihre hinterlegten Informationen vollständig und aktuell sind. Gerne hilft unser ausgezeichneter Kundenservice Ihnen dabei, sich die entsprechende Second-Level-Domain zu sichern!
Wann erfolgt die Zuteilung der au.-Domain?
Domainnamen, für die bis zum 24. März 2022 keine Third-Level-Domains existieren, können sofort als Second-Level-Domain unter .au registriert werden. Dabei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Gibt es nur einen einzigen berechtigten Antragsteller aus einer Prio-Gruppe für eine au.-Domain, wird die Domain ebenfalls sofort registriert.
Möchten mehrere berechtigte Personen aus Prio-Gruppen dieselbe .au-Domain registrieren, wird der Konflikt folgendermaßen gelöst:
- Antragsteller aus der Prio-Gruppe 1 haben Vorrang gegenüber Antragstellern aus der Prio-Gruppe 2.
- Gibt es mehrere Antragsteller aus der Prio-Gruppe 1, müssen sich die Antragsteller untereinander auf einen Bewerber einigen. Domains, für die keine Einigung erzielt wird, bleiben auf unbestimmte Zeit reserviert, bis ein einziger Bewerber übrigbleibt. Der Antrag muss von den Bewerbern jährlich verlängert werden.
- Gibt es nur Antragsteller aus der Prio-Gruppe 2, wird die Domain dem Antragsteller zugeteilt, dessen .au-Third-Level-Domain das früheste Registrierungsdatum bei der auDA aufweist.
Tipp: Falls Sie prüfen möchten, ob sich auch andere Personen oder Unternehmen um eine bestimmte .au-Domain bewerben, können Sie das Priority Status Tool der auDA nutzen.
Laut offizieller Angaben der auDA wird erwartet, dass 96 Prozent aller Antragssteller aus den Prio-Gruppen 1 und 2 ihre entsprechenden .au-Domains umgehend registrieren können. Einzig bei Domainnamen, die auf besonders geläufigen englischen Begriffen und Redewendungen basieren, sei mit Mehrfachbewerbungen zu rechnen. Die häufigsten Konflikte werden zwischen .com.au- und .net-au-Domains erwartet. In den meisten Fällen seien deren Inhaber jedoch dieselben juristischen Personen.