UDRP

UDRP ist die Abkürzung des englischen Begriffs „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy“ und bezeichnet ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für Domain-Streitigkeiten. Die vier international eingesetzten Schiedsgerichte nach der UDRP (das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), das National Arbitration Forum (NAF), die World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Czech Arbitration Court (CAC)) sind nicht für alle Domainrechts-Streitigkeiten zuständig. Nach § 4 der UDRP müssen folgende drei Voraussetzungen vorliegen, um ein für den Antragsteller erfolgreiches Verfahren zu führen: 1. Die streitige Domain ist identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einem Marken- oder Servicemarkenrecht, welches der Antragsteller innehat. 2. Der bisherige Domain-Inhaber hat kein eigenes Recht oder legitimes Interesse an der fraglichen Domain. 3. Er registriert und nutzt sie in „bad faith“, was sich mit Bösgläubigkeit übersetzen lässt.

Weitere Informationen:
http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm


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