Europa-Marke

Die Europa- oder Gemeinschaftsmarke beruht auf einem einheitlichen Schutzrecht (der Gemeinschaftsmarkenverordnung GMVO), welches aufgrund einer einheitlichen Anmeldung mit Wirkung für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten entsteht. Die Gemeinschaftsmarke besteht stets unabhängig von möglicherweise parallel dazu existierenden nationalen Schutzrechten, die demselben Inhaber zustehen. Im Gegensatz dazu basiert die IR-Marke auf den unterschiedlichen einzelstaatlichen Markenrechten.

Weitere Informationen: http://oami.europa.eu (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)


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