IR-Marke
Bei einer IR-Marke handelt es sich um eine international registrierte Marke nach dem Madrider Markenabkommen (MMA). Das MMA ist ein Sonderabkommen, aufgrund dessen dem Markeninhaber die Erlangung einer internationalen Marke erleichtert wird. In allen Vertragsstaaten des Abkommens genießt der Inhaber einer registrierten so genannten Basismarke dank des MMA und durch einheitliche Registrierung beim Genfer internationalen Büro der World Intellectual Property Organization (WIPO) den dort jeweils geltenden Markenschutz, sofern die IR-Marke für den jeweiligen Staat beantragt wurde. Mit der internationalen Registrierung einer Marke erlangt sie denselben Schutz, den sie erlangen würde, wenn sie zugleich bei allen 84 Mitgliedsstaaten des MMA, zu denen seit 2. November 2003 auch die USA zählen, einzeln als normale Marke registriert worden wäre. Das gilt auch für die Schutzerstreckung, die entsteht, wenn eine bestehende Marke nachträglich als IR-Marke eingetragen wird.