Neben den bekannten Third-Level-Domains (zum Beispiel .co.uk) stehen seit dem 10. Juni 2014 auch Second-Level-Domains unter .uk zur Verfügung. Inhaber von Third-Level-Domains unter .uk, zum Beispiel unter co.uk, können ihre Domain-Namen als Second-Level-Domains bevorrechtigt registrieren (sog. Grandfathering).
Dieses Vorrecht ist abhängig vom Registrierungsdatum der Third-Level-Domain. Domains, die vor dem 28. Oktober 2013, 23:59 Uhr (BST), registriert wurden, sind unter der Second-Level-Domain .uk für den Inhaber der entsprechenden Third-Level-Domain reserviert.
Die Reservierung gilt für fünf Jahre bis zum 25. Juni 2019, 06:00 BST (UTC+1).
Beachten Sie bitte auch, dass der Inhaber der .co.uk Domain gegenüber dem Registranten einer .org.uk oder .me.uk Domain bevorzugt wird, und der Inhaber einer org.uk-Domain wiederum gegenüber dem Registranten einer .me.uk-Domain.
Eine Registrierung einer Second-Level-Domain unter .uk ist aufgrund dieser Regelung nur möglich, wenn der identische Domain-Name nicht bereits für einen bevorrechtigten Inhaber einer Third-Level-Domains unter .uk reserviert ist.
Bei der Registrierung einer reservierten Domain wird der Name des Inhabers, die Anschrift und die E-Mail-Adresse geprüft. Diese muss vollständig mit den Daten des Rechte-Inhabers übereinstimmen.
Für Inhaber von .co.uk Domains die zwischen dem 28.10.2013 und 10.06.2014 registriert wurden, wird die entsprechende .uk Domain nur reserviert wenn keine .org.uk, .me.uk, .net.uk, ltd.uk or .plc.uk mit den gleichen Namen zum Zeitpunkt der Registrierung bereits existiert.