Die deutsche Vergabestelle DENIC definiert die Funktion des Admin-C für .de-Domains als „die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden“. (vgl. auch http://www.denic.de/de/richtlinien.html)
Der Admin-C stellt den administrativen Ansprechpartner der Domain für die DENIC dar und muss daher seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
Anzugeben sind Name und Adresse des Admin-C.
Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der Admin-C zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO..
Weitere juristische Informationen zum Admin-C finden Sie hier.
Für Kunden mit Sitz im Ausland, die eine .de-Domain registrieren möchten:
united-domains.de bietet für ausländische Kunden einen kostenfreien Treuhandservice (Trustee Service) an.
Bei Bestellung einer .de-Domain wird der Kunde als Domain-Inhaber eingetragen, während als Admin-C ein von der united-domains AG bestellter Anwalt als Treuhänder fungiert.