Erhalten wir die Kündigung für eine Domain, so wird diese bei der zuständigen Vergabestelle endgültig gelöscht. Das heißt, der Inhaber der Domain verliert sämtliche Nutzungsrechte der Domain gemäß den Richtlinien der Vergabestelle. Die Domain steht nach Löschung wieder frei zur Registrierung.
Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier.
Erhalten wir ein Providerwechselschreiben für eine Domain, so geben wir die Domain zum Umzug zu einem anderen Provider frei. Sollte der neue Provider die Domain nicht transferieren, bleibt die Domain bei uns registriert. Es erfolgt keine Kündigung der Domain.
Für beide Fälle gilt:
Eine Kündigung der Domain ist jederzeit möglich. Allerdings ist eine (anteilige) Rückerstattung der jährlichen Registrierungsgebühren für den nicht genutzten Zeitraum nicht möglich.
Die Domain verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn uns nicht bis vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung vorliegt (sehen Sie hierzu auch unsere AGB).