Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge die Laufzeiten von Dauerschuldverhältnissen neu geregelt. Diese Regelungen traten am 01.03.22 in Kraft.
Sämtliche Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden und länger als 12 Monate gelaufen sind, können jederzeit mit Monatsfrist ordentlich gekündigt werden.
Ihr Produkt wird in diesem Fall einen Monat nach Ihrer Kündigung gelöscht. Anschließend erfolgt eine anteilige Erstattung des nicht mehr genutzten, bereits bezahlten Zeitraums, spätestens acht Wochen nach Vertragsbeendigung. Die Erstattung erfolgt automatisch und Sie müssen hierfür nichts weiter tun. Alternativ können Sie auch zum Ablauf der Abrechnungsperiode kündigen, um Ihr Produkt noch den gesamten bereits bezahlten Zeitraum zu nutzen.
Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, sind von der gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Für diese Verträge gelten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fort. Diese Verträge können in der Regel zum Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Ebenfalls nicht von der Neuregelung betroffenen sind Verträge über Produkte, die wir ausschließlich Nicht-Verbrauchern anbieten. Das betrifft zum Beispiel unsere Leistungen rund um Marken oder das Online-Standortmarketing. Diese Verträge können unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeiten und Fristen gekündigt werden.