Domain-Sharing

Domain-Sharing heißt nichts anderes, als dass man sich mit einem oder mehreren anderen eine Domain teilt.

Zwei Varianten des Domain-Sharings sind möglich: die Lizenzgewährung und die Mitinhaberschaft.

Bei der Lizenzgewährung räumt der Domain-Inhaber als Lizenzgeber einem anderen das Recht ein, die Domain mit ihm zu teilen. In der Praxis wird vor das eigentliche Webangebot eine Indexseite geschaltet, auf der sich der Nutzer für das gesuchte Angebot entscheidet. Per Link wird er dann auf sein eigentliches Ziel weitergeleitet. Teile der Indexseite wiederum können zu Werbezwecken belegt werden und bringen durch eine gesteigerte Besucherzahl entsprechende Einnahmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist kaefer.de.

Im Falle der Mitinhaberschaft werden beide Parteien gleichberechtigte Inhaber der Domain. Juristisch gesehen ist eine Domain ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Namen, welches selbstverständlich auch mehreren Personen oder Unternehmen zustehen kann. Das wohl bekannteste Beispiel dieser Variante von Domain-Sharing ist scrabble.com. Die konkurrierenden Spielzeugriesen Hasbro und Mattel teilen die Domain zum gleichnamigen weltbekannten Brettspiel.


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