Abmahnung

In einem Abmahnschreiben setzt der Abmahnende den Domain-Inhaber davon in Kenntnis, dass er von einem Verstoß gegen namens- und markenrechtliche Vorschriften oder das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch den Abgemahnten erfahren hat. In der Regel gibt der Abmahnende dem Domain-Inhaber damit die Gelegenheit, die Sache außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beizulegen.

Das Schreiben enthält zumeist eine Darstellung des gerügten Verstoßes und gegebenenfalls eine Beschreibung der Rechte des Abmahnenden sowie die Aufforderung, innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Umfangreiche Informationen zur Abmahnung finden Sie unter http://www.domain-recht.de.


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