Das Trademark Clearinghouse bietet Markenschutz unter den neuen Domain-Endungen. Die verschiedenen Services des Trademark Clearinghouse beruhen dabei auf möglichen URLs zu einer Marke. Da Markennamen oft nicht direkt als URL abgebildet werden können, ist eine Übersetzung des Markennamens in URL-konforme Zeichenketten, die sogenannten Labels, notwendig.
URLs dürfen standardmäßig nur bestimmte Zeichen beinhalten. Nicht erlaubt sind z. B. Leerzeichen, ein kaufmännisches „und“ (&) oder das @-Zeichen. Markennamen, die keine dieser Sonderzeichen enthalten, können eins zu eins als Label abgebildet werden.
Die Marke „united-domains“ hat daher genau ein Label: „united-domains“.
Wenn Markennamen Sonderzeichen wie Leerzeichen, & oder @ enthalten, dann generiert das Trademark Clearinghouse Labels zu den Marken, indem die nicht erlaubten Zeichen ersetzt werden. Leerzeichen werden, z. B. durch einen Bindestrich ersetzt oder entfallen einfach.
Zu der Marke „meine marke“ würde das Trademark Clearinghouse also zwei Labels generieren:
- meinemarke
- meine-marke
Da sich die Services des Trademark Clearinghouse auf die Labels beziehen, kann es von Vorteil sein, wenn viele Labels zu einer Marke generiert werden. Wenn man beispielsweise Inhaber der Marken meine-marke und meinemarke ist, macht es Sinn „meine marke“ einzureichen. Dazu werden vom Trademark Clearinghouse die Labels „meine-marke“ und „meine marke“ generiert.
Labels werden automatisch generiert. Bis zu 10 Labels pro Marke sind im Preis für den Markeneintrag inklusive. Sofern die Registrierung Ihrer Marke beim Trademark Clearinghouse die Anmeldung von mehr als 10 Labels zulässt, werden wir Sie kontaktieren und die Auswahl der Labels mit Ihnen abstimmen. Sollten Sie Interesse an mehr als 10 Labels zu Ihrer Marke haben, tragen wir gegen einen kleinen Aufpreis gerne weitere Labels für Sie ein.