Haftstrafe für einen Impressumsverstoss: in Frankreich herrschen für Shopbetreiber raue Sitten. In Norwegen streitet die Registry dagegen mit dem Vermarkter einer inoffiziellen Subdomain, und die Sowjetunion lebt im Cyberspace weiter – hier die Kurznews der Kollegen von domain-recht.
Sie möchten eine .fr-Domain bestellen oder sind bereits Inhaber einer an französisches Publikum gerichteten .fr-Domain? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Informationspflichten genügen. Wie shopbetreiber-blog.de berichtet, muss nach Artikel 6. III-1 LCEN (Gesetz über elektronische Kommunikation) jede natürliche oder juristische Person, die einen Online-Service in Frankreich anbietet, alle für ihre Identifikation erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Über das in Deutschland bekannte Impressum hinaus müssen zusätzliche Pflichtinformation über den Provider vorgehalten werden. Hierzu gehört der Name, die Adresse und Telefonnummer des Internetproviders. Zudem müssen die im Impressum enthaltenen Informationen in einem „offenen Standard“ bereit gestellt werden. Verstöße gegen diese Pflichten sind hart: Artikel 6. VI-2 LCEN sieht eine Sanktion von einem Jahr Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe für einen einzelnen Verstoß vor.
In Norwegen ist um die Vergabe von .no-Domains unterhalb der inoffiziellen Subdomain .co.no ein Streit zwischen der Registry Norid und der Domain-Inhaberin Elineweb AS entbrannt. Vor etwa einem Jahr hatte Elineweb AS zusammen mit CoDNS BV, einem zum Luxemburger Registrar EuroDNS gehörenden Backend-Provider, begonnen, im Rahmen einer Sunrise-Period Vorbestellungen für Domains unterhalb von .co.no einzusammeln. Da ausschließlich Unternehmen .no-Domains bestellen dürfen, die eine Niederlassung in Norwegen haben, könnte der .no-Namensraum so auch für Aussenstehende geöffnet werden. Doch das ist Norid ein Dorn im Auge, weshalb sich der Live-Start von .co.no verzögert hat. Zudem hat Elineweb AS nun Klage erhoben. Dieser Streit verdeutlicht das ganze Dilemma, das inoffiziellen Subdomains anhaftet: Verliert der Inhaber seine Domain, geht dies zu Lasten aller Inhaber einer Subdomain. Eine Registrierung direkt unterhalb der Top Level Domain ist daher regelmäßig vorzuziehen.
Neues von .su, der Länderendung der politisch nicht mehr existenten Sowjetunion? Ja, Sie haben richtig gelesen: Knapp 20 Jahre nach dem Kollaps der Supermacht sind immer noch an die 100.000 .su-Domains bei der Verwaltungsstelle Russian Institute for Public Networks (RIPN) registriert. Wer sein Stück Geschichte erhalten will, muss allerdings in Zukunft offener sein: Wie der russische Registrar RU-CENTER mitteilt, müssen Interessenten seit dem 27. Oktober 2011 mit jedem Registrierungswunsch eine Kopie ihres Personalausweises mit einreichen, um sich zu identifizieren. Für die Verlängerung bestehender Registrierungen soll dies jedoch zumindest für Kunden von RU-CENTER nicht gelten. Die Registrierung selbst ist für jedermann möglich; mit umgerechnet etwa 15 Euro pro Jahr und Domain über das Angebot von Nic.ru bleibt .su dabei eine günstige Domain.