Am 5. und 6. November 2018 werden vermehrt Phishing-E-Mails versendet, in der Domaininhaber aufgefordert werden, Ihre Domain-Daten zu verifizieren. Die Rechtsgrundlage für die Verifizierung – »Art. 82 Abs. 1 der neuen Datenschutzverordnung« – ist frei erfunden. Weder die DENIC noch united-domains fordern Domaininhaber auf, Ihre Domains zu verifizieren.
Was können Sie tun?
- Löschen Sie die Phising-E-Mail
- Klicken Sie nicht auf den Link und
- Füllen Sie nicht das abgefragte Formular aus


Phishing-Domains
Für das Phishing werden bisher drei Domains verwendet:
– denic-verifizierung.com
– denic-verifikation.com
– dsgvo-verifizierung.com
Text der Phishing-E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Art. 82 Abs. 1 der neuen Datenschutzverordnung müssen alle in der EU registrierten Domains reverifiziert werden.
Die Verifizierung kann ganz einfach von Ihnen Online vorgenommen werden. Bitte folgen Sie dem untenstehenden Link und geben Sie Ihren Domainnamen ein um die Verifizierung durchzuführen.
http://www.denic-verifikation.com/
Bitte beachten Sie, dass die Verifizierung innerhalb der nächsten 14 Tage durchgeführt werden muss.
Die DENIC ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (daher sagt man auch „die DENIC“ und nicht etwa „das DENIC“). Bevor die Internet-Registrierungsstelle für .de im Jahr 1996 gegründet wurde, hat zuerst die Universität Dortmund, später die Universität Karlsruhe die .de-Endung verwaltet. Anders als viele andere Vergabestellen von Top-Level-Domains (.com, .org und viele mehr) ist die DENIC ein Non-Profit-Unternehmen, das als gemeinnützige Organisation anerkannt ist.