Position als „Advocatus diaboli“ zu vergeben: Mit dem „Independent Objector“ sucht ICANN derzeit eine Person oder Organisation, die frühzeitig entscheidet, ob gegen eine Bewerbung um eine neue Top-Level-Domain (nTLD) Einwendungen erhoben werden sollen. Allerdings kann der „Independent Objector“ nur dann aktiv werden, wenn eine Endung „gegen allgemein akzeptierte Regelungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verstößen könnte oder sich bei Community-Endungen innerhalb der addressierten Zielgruppe Widerstand gegen eine Endung formiert. Bis kurz vor Weihnachten können sich Interessierte bewerben. Dass ordentlich Arbeit warten dürfte, zeigt eine neue Studie: Von den befragten 200 klein- und mittelständischen Unternehmen gab jedes zweite an, wahrscheinlich eine auf ihr Unternehmen bezogene Endungen registrieren zu wollen – und man sei bereit, im Schnitt 47 Prozent mehr im Vergleich zu ihren bisherigen Domains zu bezahlen.
Kurzer Einschub, bevor Missverständnisse entstehen: Der lateinische Ausdruck „Advocatus Diaboli“ steht heute in der Rhetorik für eine Argumentationstechnik, bei der man mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören.
Ob der „Indepedent Objector“ seine Freude hätte an derzeit laufenden Domain-Streitigkeiten? Man weiß es nicht, aber ein Gericht in Nevada hat in Sachen Domains aufhorchen lassen, wie golem und heise berichten: Auf Antrag des Luxuswarenherstellers Chanel hat es die Beschlagnahme von Hunderten Websites verfügt, über die angeblich Fälschungen von Chanel-Produkten verkauft werden. An Suchmaschinenbetreiber und soziale Netzwerke erging die Anordnung, die betreffenden Domains nicht mehr in Trefferlisten anzuzeigen. Testkunden hatten auf den betreffenden Seiten Waren bestellt und diese dann begutachtet.
Seit einiger Zeit geht die Luxusmarke Chanel rigoros gegen Händler vor, die mit gefälschter Ware handeln. So wurden Websites, auf denen angeblich Fälschungen gehandelt werden, ohne Anhörung der Betreiber „kassiert“. Für den Fall, dass bei diesem humorlosen Vorgehen versehentlich legitime Seiten abgeklemmt werden, muss Chanel 20.000 US-Dollar für mögliche Schadensersatzzahlungen hinterlegen.
Ebenfalls aus dem Luxus-Segment kommt ein weiterer Domain-Streit: Schuhbeck gegen Schuhbeck heißt es derzeit in Bayern, Alfons gegen Sebastian, Sternekoch gegen Religionslehrer. Objekt der Begierde ist die Domain schuhbeck.com. Auf der dazugehörigen Website vertreibt Sebastian Schuhbeck als „Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht“ unter dem Etikett RUdi („Religions-Unterricht digital“) Lehrmittel für bayerische Schüler. Angebote über bis zu 5.000 Euro hat er laut Abendzeitung abgelehnt, denn das sei „seine Homepage. Basta!“. Fortsetzung folgt…
Sowohl für Schuhbeck (Alfons) als auch für Chanel gelten: Vielleicht würden unternehmenseigene Endungen wie .schuhbeck oder .chanel Abhilfe schaffen – zumindest gäbe es dann keine Verwechslungsgefahr mehr. Aber wer eine eigene Top-Level-Domain haben möchte, sollte sich jetzt sputen, wie united-domains-Vorstand Markus Eggensperger in einem ausführlichen Interview mit IT-Business erzählt.