TRADEMARK CLEARINGHOUSE

Meilenstein für neue Domain-Endungen: Das Trademark Clearinghouse startet am 26. März 2013

Markeninhaber aufgepasst: Am 26. März 2013 wird der nächste Meilenstein im new gTLD-Programm erreicht. Die Inhaber einer Marke haben dann die Möglichkeit, Ihre Marke in das Trademark Clearinghouse (TMCH) einzutragen, um so die Grundlage für den Schutz ihrer Markenrechte zu legen.
Dabei muss man nichts überstürzen. Anders also sonst in der Welt der Domain-Namen üblich, gilt der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ nicht für das TMCH. Daher reicht es in aller Regel aus, wenn sich ein Markeninhaber rechtzeitig vor dem Beginn der ersten Sunrise-Phase der neuen Domain-Endungen im TMCH eintragen lässt. Nach heutigem Stand wird dies voraussichtlich Mitte 2013 sein.

Das TMCH wurden von der ICANN eingeführt, um das Risiko von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren. Es handelt sich dabei um eine zentrale Datenbank, die bei der Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Top-Level Domain eine unmittelbare und automatisierte Übereinstimmung von Marke und Domain überprüft. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden. Zur Anmeldung berechtigt sind laut Bewerberhandbuch

„any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.“

Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt. Um die Zahlungsabwicklung kümmert sich das in Luxembourg ansässige Unternehmen CHIP S.A.

Trademark Claims Service

Die Eintragung eigener Marken in das TMCH bietet Markeninhabern einige Vorteile. So werden Markeninhaber 90 Tage nach Beginn der Liveregistrierung einer neuen Domain-Endung informiert, sobald eine Domain registriert wurde, die mit einer im TMCH eingetragenen Marke identisch ist. Schon beim Registrierungsversuch wird der Registrant auf bestehende identische Marken hingewiesen. Bevor der Registrant mit der Registrierung fortfahren kann, muss er erklären, die aufgeführten Marken nicht zu verletzen.

Sunrise-Phasen

Nicht zuletzt ist die Eintragung der Marke eine einfache Möglichkeit an hunderten von Sunrise-Phasen teilzunehmen. Während der Sunrise-Phasen haben Markeninhaber die Möglichkeit Ihre Marken als Domain zu sichern, noch bevor die Liveregistrierung beginnt. Markeninhaber greifen in der Regel auf diese Möglichkeit zurück, um Domaingrabbern zuvor zu kommen.

Alle Bewerber für neue Domainendungen werden von ICANN verpflichtet, sowohl für die Sunrise-Phasen als auch bei den Registrierungsbenachrichtigungen (Trademark Claims Service) auf das Trademark Clearinghouse zurückzugreifen. Damit stehen Markeninhabern Schutzmechanismen zur Verfügung, die es unter den klassischen generischen Top-Level Domains wie .com, .net und .org nicht gibt.

Angesichts der Vielzahl neuer Endungen sollten Markeninhaber sich die Eintragung in TMCH genau ansehen. united-domains unterstützt Sie gerne bei der Eintragung Ihrer Domain in das TMCH.

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