DOMAIN-RECHT

ICANN ändert Regeln für die Beilegung von Domainstreitigkeiten (UDRP)

Bereits im November 2014 hat ICANN ein Änderung der Regeln für die aussergerichtliche Streitbeilegung bei Domains (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)) angekündigt. Diese treten am Freitag, den 31. Juli 2015 in Kraft. ICANN stellt eine Version der UDRP zur Verfügung, in der alle Änderungen hervorgehoben sind.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Cyberflight wird unterbunden: Mit den Änderungen entfällt die Verpflichtung des Markeninhabers, dem Domaininhaber eine Kopie der Beschwerde zukommen zu lassen, sobald der Markeninhaber die Beschwerde bei der Streitbeilegungstelle eingereicht. ICANN verhindert mit dieser Regelung die Übertragung der Domain vom aktuellen Domaininhaber auf einen Dritten (Cyberflight), bevor der Registrar die Domain für einen Inhaberwechsel sperrt.
  • Der Domaininhaber kann eine Fristverlängerung von vier Tagen für seine Beschwerdeerwiderung beantragen. Die Streitbeilegungsstelle, also beispielsweise die WIPO, wird die Fristverlängerung automatisch gewähren.
  • Der Domain-Registrar hat die Domain innerhalb von zwei Geschäftstagen für Änderungen an den Inhaber- und Registrardaten zu sperren.
  • Regelung zur einvernehmlichen Streitbeilegung: ICANN regelt in der neuen Fassung der UDRP den Verfahrensablauf für den Fall, dass sich die streitenden Parteien einvernehmlich einigen.