Der Brexit im Juni 2016 wirkt sich auch auf die Domain-Branche aus. Die Briten stimmten mit 51,89 Prozent für einen Austritt aus der EU. Wir erklären, was der bevorstehende Austritt für .eu-Domains bedeutet.
Die .eu-Registry EURid verkündete Ende Juni 2016, dass es für die .eu-Domain vorerst keine Konsequenzen geben solle. Sobald der Ausstiegs aber beschlossen wird, erwartet die EURid eine genaue Weisung der EU-Kommission, wie sich der Brexit auf .eu-Domains auswirken soll.
Durch den Brexit werden hunderttausende Domain-Registrierungen den Anforderungen der Vergabestelle nicht mehr gerecht. Für die Registrierung einer .eu-Domain benötigt man einen Sitz in der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Sobald Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, müssen rund 300.000 Inhaber von .eu-Domains in Großbritannien abwarten, wie sich die Rechtslage entwickelt.
Am 21. September 2016 wurde vom Verband des Internets eco ein Diskussionspapier “Brexit – Challenges for the Domain Industry?” veröffentlicht, in dem die möglichen Veränderungen der Vergabebedingungen für EU-Domains aufgeführt und diskutiert werden. Laut eco bestehen fünf Optionen, wie man auf den Brexit reagieren kann:
- Option eins (pause for registration) würde bedeuten, keine neuen Registrierungen für Personen mit Sitz in Großbritannien durchzuführen. Bereits registrierte Domains könnten suspendiert werden, bis ein Nachfolgemodell erarbeitet ist.
- Option zwei (Grandfathering) würde bedeuten, dass sämtliche Registrierungen, die vor dem Brexit durch Registranten mit Sitz in Großbritannien getätigt wurden, anhand der pre-Brexit Regeln bewertet werden und neue Registrierungen durch post-Brexit Regeln.
- Die resolute Option drei (Revocation) würde bedeuten, dass sämtliche Registrierungen von Registranten mit Sitz in Großbritannien gelöscht würden und keine Neuregistrierungen durchgeführt werden können.
- Durch eine Art Treuhänder, der die Erfüllung der Vergaberichtlinien sicherstellt, wäre Option vier (Proxy registration services) realisierbar.
- Die simpelste Option fünf (UK stays in the EEA) würde bedeuten, dass Großbritannien trotz des Brexit Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bleibt, der zur Zeit auch Island, Liechtenstein und Norwegen einschließt und somit eine EU-Registrierung ermöglicht.
Auch wenn der eco bisher kein akutes Risiko sieht, dass man seine Domains verlieren könne, ermahnt er Betroffene trotzdem, mögliche Folgen und Lösungsvorschläge zu berücksichtigen.
Kunden von united-domains mit Sitz in Großbritannien haben voraussichtlich nichts zu befürchten: Auch für Nicht-EU Bürger bietet united-domains einen Treuhänder an, sodass Interessenten und Kunden keinen Verlust ihrer Domains befürchten müssen.
Quellen: