Alles, was recht ist – Juristisches zu den nTLDs

In etwa dreieinhalb Wochen beginnt die „newdomains.org – The Munich Conference on new TLDs“, unsere internationale Konferenz zu den neuen Top-Level-Domains. Höchste Zeit also, die Agenda der beiden Konferenztage mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Heute stellen wir Euch die Events mit juristischem Bezug vor.

Weshalb wir diesem Aspekt viel Platz einräumen, veranschaulicht sehr schön die „Rotlicht-Domain“ .xxx, die seit gestern verbindlich vorbestellt werden können. Bevorzugt .xxx-Domains bestellen können nur Marken- und Domaininhaber, für die Nutzung einer .xxx-Domain müssen die Inhaber aus der Erotikbranche sein – es sei denn, sie haben möchten eine .xxx-Domain registrieren, um ihre Marke davor zu schützen, im virtuellen Rotlichtbereich zu landen oder damit auch nur assoziiert zu werden. Und spätestens hier wird die Relevanz rechtlicher Aspekte deutlich.

Dementsprechend gibt es am ersten Konferenztag einen Vortrag mit anschließender Podiumsdiskussion „How to protect brand in new TLDs“. Halten wird ihn Dr. David Taylor (HoganLovells, Paris). Er leitet eine eigene Domain Name-Praxisgruppe, die sich mit allen rechtlichen Fragen der Registrierung, Wiedererlangung und des Schutzes von Domainnamen und der Wahrung von Mandantenrechten unter den mehr als 200 Länderendungen (Country Code TLDs) und allen generischen Endungen befasst. Über den Markenschutz im neuen Internetzeitalter wird er im Anschluss an seinen Vortrag mit Dr. Markus Bahmann (Maiwald), Dr. Torsten Bettinger (BSS), Valentina Schulte-Braucks (Noerr) und Jonathan Robinson (IProta) diskutieren.

Mit den juristischen Herausforderungen für künftige Vergabestellen („registries“), also die Organisationen, die den Zuschlag für eine neue Top-Level-Domain erhalten, beschäftigt sich das von Thomas Rickert (eco-Verband) moderierte Panel „New gTLD operators – Legal challenges for future registries“. Er ist seit 1998 im Bereich Internetsicherheit und IT-Recht aktiv. Mit ihm diskutieren werden Dr. Tobias Mahler (NRCCL), David W. Maher (PIR) und Dr. Lambert Pechan (weber & sauberschwarz).

Auch das rund 350 Seiten starke Bewerberhandbuch der ICANN behandelt zahlreiche juristische Fragen rund um die Bewerbung um eine neue Top-Level-Domain. Einen Überblick über den gesamten Bewerbungsprozess gibt Michael Salazar, Program Director „New TLDs“ der ICANN.

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ sagt der Voksmund. Da die Wege des Herrn sprichwörtlich aber auch unergründlich sind, ist es für Markeninhaber sehr sinnvoll, den Weg durch die juristischen Instanzen von Haus aus zu vermeiden und bereits jetzt die Weichen für einen effektiven Markenschutz zu stellen. Die newdomains.org zeigt, wie das am besten geht.

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