Vertipperdomains: Fünf Tipps zu Prävention und Umgang

Typosquatter sind Trittbrettfahrer, die Vertipperdomains zu Ihrer Webseite registrieren. Auf diesen schalten sie Werbung, betreiben Phishing oder locken fehlgeleitete Seitenbesucher in eine Abofalle. Hier erfahren Sie, was Sie dagegen tun können.

Typosquatting: Ein globales Problem

Typosquatting ist ein globales Problem, das oft unterschätzt wird. 30 Prozent aller Unternehmen sind für diese Form des gezielten Abfangens von Kunden anfällig. Zu jeder der 3.264 meistbesuchten .com-Domains im Netz gab es 2010 im Durchschnitt 280 Vertipperdomains, so Ben Edelmann von der Harvard Business School. Die heutige Dunkelziffer dürfte höher sein.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Potenzielle Kunden landen auf fadenscheinigen Seiten, Phishing-Betrüger greifen persönliche Daten ab und in manchen Fällen bezahlen sie über Google-Ads sogar selbst für die Klicks der Nutzer auf falschen Seiten.

Die häufigste Masche der Betreiber von Vertipperdomains ist die Werbung per Google-Ad: Der Typosquatter platziert Werbefläche in Form von Google-Bannern auf der von ihm registrierten Domain. Landet nun ein Nutzer auf der Vertipperdomain, erkennt Google diesen als Zielgruppe der eigentlichen Webseite und blendet entsprechend eine Anzeige für die korrekt geschriebene Domain dort ein, die den Nutzer dann auf die korrekte Seite leitet. Für den Klick auf den Werbebanner erhält der Typosquatter Geld – und zwar ausgerechnet vom Schalter der erfolgreichen Anzeige, dem Besitzer der korrekt geschriebenen Domain.

Es geht noch schlimmer: Ein Fünftel der Typosquatter leiten auf Inhalte und Dienste weiter, die Ihren Ruf schädigen. Phisher wiederum fälschen Eingabemasken, um Zugangsdaten für legitime Dienste abzugreifen oder Zugriff auf Nutzerkonten zu erhalten. Beides führt zu einem erheblichen Reputationschaden.

Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen

Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.

Zum Monitoring

Schnellcheck Typosquatting: Der populärste Vertipper ist der vergessene Punkt nach dem www. Geben Sie also testweise Ihre Domain mit www aber ohne Punkt ein. Ist die Domain nicht durch Sie, sondern durch einen Dritten registriert, sind wahrscheinlich weitere Vertipper registriert.

Fünf Tipps gegen Typosquatter und Trittbrettfahrer

Inwieweit Sie sich vor Typosquatting schützen können, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie diesen Aspekt in Ihrer Domain-Strategie berücksichtigen. Grundsätzlich gilt, je früher Sie sich mit der potenziellen Gefahr beschäftigen, desto geringer fällt am Ende der Schaden aus. Diese fünf Tipps helfen Ihnen beim Umgang mit Typosquatting:

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Das erhalten Sie:

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Typodomains sind eine Schwachstelle, die folgende Angriffsvektoren begünstigt:

  • Phishing → Datenlecks, Ransomware
  • Impersonation → Rufschäden
  • Fakeshops → Umsatzeinbußen, Rufschäden

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1. Die richtige Domain wählen

Eine gute Domain ist für den Nutzer leicht zu finden und lässt wenig Raum für Tippfehler. Sie ist nach dem KISS-Prinzip konzipiert, kurz für »keep it short and simple«. Das heißt, eine einfache und einprägsame Schreibweise ist deutlich effektiver als eine clevere Kombination aus Zeichen und Abkürzungen. Sehr kurze Domains mit maximal vier oder fünf Zeichen sind allerdings meist vergeben oder sie gehören Investoren, die diese teuer verkaufen wollen. Die richtige Domain ist dennoch möglichst kurz und prägnant. Damit verringert sich die Gefahr durch Tippfehler bei den Nutzern – und die Seiten der Typosquatter greifen weniger Klicks ab.

2. Verschiedene Schreibweisen registrieren

Sichern Sie sich schon bei der Registrierung Ihrer Domain möglichst alle gängigen Schreibweisen sowie Fehlschreibweisen und leiten Sie die Nutzer auf Ihre Webseite um. Dies kostet Sie eine Recherche und einen festen Betrag pro Jahr – erspart Ihnen aber Ärger. Wenn Ihre Seite mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden kann: Nehmen Sie beide Schreibweisen. Wenn die Aussprache oft in Rechtschreibfehlern resultiert: Registrieren Sie ebenfalls die häufigsten Varianten – beispielsweise: »amason.com« bei »amazon.com«. So nehmen Sie Typosquattern von vornherein den Aktionsraum. Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten!

3. Verschiedene Länderendungen registrieren

Registrieren Sie neben abweichenden Schreibweisen auch verschiedene Top-Level-Domains. Haben Sie eine .de-Domain, können Sie davon ausgehen, dass einige Nutzer die gleiche Domain mit der Endung .com oder einer anderen populären Länderendung (ccTLD) aufrufen werden. Entsprechend ist nicht nur der Inhalt vor dem Punkt wichtig, sondern auch der dahinter – und muss entsprechend vor Typosquattern geschützt werden.

4. Aktives Monitoring betreiben

Ist Ihre Seite online, sollten Sie prüfen, ob Trittbrettfahrer potenzielle Seitenbesucher abgreifen. Falls Sie nicht regelmäßig alle Vertipperdomains händisch absuchen möchten: Mit dem Automated Domain Monitoring von united-domains werden sie umgehend benachrichtigt, sobald eine registrierte Domain eine mögliche Markenrechtsverletzung darstellt, die Ihr Unternehmen betrifft.

Automatisch Domains überwachen

Automated Domain Monitoring von united-domains überwacht und berichtet bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke oder relevanten Abweichungen davon (z. B. Tippfehler-Domains) für gTLDs, new gTLDs und ccTLDs. So erkennen Sie frühzeitig, ob Domainregistrierungen ein Risiko für Ihre Marke darstellen.

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5. Trittbrettfahrer und Typosquatter rechtlich belangen

Ihr Unternehmen ist bereits von Typosquatting betroffen? Prüfen Sie, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt und leiten Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte ein. Dazu benötigen Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt. Auf Wunsch geht auch united-domains für Sie in Kooperation mit einem Partner gegen missbräuchlich registrierte Domains vor.

Mitunter kann der juristische Schritt den Schaden lediglich begrenzen, jedoch nicht abwenden. Setzen Sie sich deshalb besser frühzeitig mit Ihrer Domain-Strategie auseinander.

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