
Besondere Leistungsbedingungen für Whois Domain Privacy
Besondere Leistungsbedingungen für Treuhänderschaft für Domains im Rahmen des Services Whois Domain Privacy (im Folgenden: "WDP")
I. Vorbemerkung
- Der Kunde möchte für bestimmte bei der united-domains AG registrierte Domains nicht, dass seine eigenen Daten in der öffentlichen Inhaberabfrage (sogenanntes Whois) erscheinen.
- Vertragspartner und Verwender dieser Besonderen Leistungsbedingungen ist die united-domains AG, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland im Folgenden „UDAG“ genannt.
- UDAG bietet ihren Kunden die Übernahme einer Treuhänderstellung für den betreffenden Domain-Namen durch eine von UDAG beauftragte juristische und/oder natürliche Person (beauftragter Treuhänder) entsprechend der nachfolgenden Bedingungen an.
- Zwischen dem Kunden und dem beauftragten Treuhänder kommt kein gegenseitiges Vertragsverhältnis zu Stande. Gleichwohl soll der beauftragte Treuhänder als Begünstigter auch direkt Rechte und Ansprüche aus dem zwischen UDAG und dem Kunden vereinbarten Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden ableiten können. Rechte und Ansprüche des Kunden direkt gegenüber dem beauftragten Treuhänder sind ausgeschlossen. Alleiniger Ansprechpartner des Kunden ist UDAG, es sei denn, der beauftragte Treuhänder nimmt den Kontakt mit dem Kunden auf.
- Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der united-domains AG, wobei die Regelungen dieser Besonderen Leistungsvereinbarung vorgehen, sofern und soweit sie abweichen.
II. Haftung
UDAG und der/die eingesetzte(n) Treuhänder haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von sich oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzen UDAG, der/die eingesetzte(n) Treuhänder oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den UDAG bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig
III. Pflichten von UDAG
- UDAG stellt jeweils einen beauftragten Treuhänder als Inhaber und Admin-C zur Verfügung. Die Auswahl des/der Treuhänder(s) obliegt UDAG. Der Vertrag kommt erst mit der tatsächlichen Eintragung des beauftragten Treuhänders in das Whois zustande. UDAG kann die Entscheidung insbesondere von der Abgabe weiterer Erklärungen abhängig machen, wenn dies beispielsweise in Hinblick auf die Registrierung von Domains unter einer bestimmten Länderendung notwendig erscheint. UDAG ist berechtigt, den/die Treuhänder jederzeit durch andere Treuhänder zu ersetzen.
- Im Verhältnis zu Dritten wird der beauftragte Treuhänder Inhaber bzw. Admin-C der Domain. Im Verhältnis zum Kunden sollen weder UDAG noch deren beauftragter Treuhänder Inhaberrechte an der Domain in Anspruch nehmen dürfen.
- UDAG wird auf rechtmäßige Weisungen des Kunden handeln und stellt sicher, dass auch der beauftragte Treuhänder demgemäß handelt. Weisungen dürfen nur gegenüber dem Vertragspartner selbst erteilt werden und insbesondere nicht gegenüber dem beauftragten Treuhänder. Der Kunde wird UDAG keine Weisungen erteilen, durch deren Befolgung UDAG oder nachfolgend der beauftragte Treuhänder gegen seine Verpflichtungen als Inhaber gegenüber der Vergabestelle oder sonstigen gesetzlichen Regelungen verstoßen würde. Solche Weisungen wären im Übrigen unwirksam. Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Weisungen ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder berechtigt, die Befolgung vorübergehend bis zur endgültigen Klärung der Rechtsbindung zu verweigern.
- Der Treuhänder/UDAG ist für den Fall der Unzustellbarkeit von Nachrichten an den Kunden oder deren nicht fristgerechter Beantwortung, insbesondere hinsichtlich der in IV.7.-9. genannten Fristen, sowie insbesondere im Falle einer tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverletzung, berechtigt, seine Treuhänderstellung sofort aufzugeben, die Domain zu löschen und alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
- Ist es wegen der Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit einer Entscheidung nicht möglich (Gefahr in Verzug), eine Weisung des Kunden einzuholen, so ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder befugt, eine Entscheidung unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Kunden zu treffen. UDAG wird den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme unterrichten.
- Weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder nimmt eine rechtliche Beurteilung der zugrundeliegenden Domainregistrierung oder der mittels der Domain zugänglich gemachten Inhalte oder sonstigen Verwendung der Domain vor und haftet demzufolge nicht für eine eigene fehlerhafte Einschätzung von Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen und/oder von Aufforderungen durch Rechtsanwälte oder sonstigen Dritte, es sei denn, diese Anordnungen bzw. Aufforderungen stellen sich ganz offensichtlich bereits nach laienhafter, summarischer Prüfung als rechtswidrig dar. Für Maßnahmen, die in Befolgung oder im Zusammenhang solcher Anordnungen bzw. Aufforderungen von UDAG oder von dem beauftragten Treuhänder vorgenommen oder angewiesen werden, übernimmt weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder die Haftung.
- UDAG und der Treuhänder sind nicht verpflichtet, Kontaktdaten des Kunden zu ermitteln, wenn unzutreffende Registrierungs- und oder Kontaktdaten hinsichtlich der betroffenen Domain durch den Kunden angegeben bzw. diese im Fall von Änderungen nicht korrigiert wurden, insbesondere wenn Mitteilungen an den Kunden technisch oder rechtlich nicht zustellbar sind.
IV. Pflichten des Kunden
- Der Kunde garantiert selbständig, nur solche Begriffe zur Registrierung zu beantragen, welche weder gegen deutsches oder sonstiges anwendbares Recht - insbesondere das Recht des Landes, in dem die für die betroffene Domain zuständige Vergabestelle ihren Sitz hat -, noch gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen und die weder einen pornografischen, religiösen oder politischen Bezug aufweisen. Sofern dem Kunden nicht bekannt ist, in welchem Land die jeweilige Vergabestelle ihren Sitz hat, wird er dies bei UDAG anfragen.
- Der Kunde garantiert selbständig, dass zu jeder Zeit die Inhalte, die mittels der Domain abrufbar sind, weder gegen deutsches oder sonstiges anwendbares Recht - insbesondere das Recht des Landes, in dem die für die betroffene Domain zuständige Vergabestelle ihren Sitz hat -, noch gegen die hier unter Nr. 1 näher bezeichneten guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere garantiert er weiter, keine pornografischen, religiösen oder politischen Inhalte mit der Domain zugänglich zu machen.
- Der Kunde garantiert selbständig, dass die Domain und die mit dieser mittelbar oder unmittelbar möglichen Services zu keiner Zeit zu rechtswidrigen Handlungen missbraucht werden. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Spam-Versand unter Verwendung der Domain.
- Der Kunde garantiert selbständig, dass er regelmäßig die Inhalte sowie die mittels der Domain ermöglichten Handlungen auf die Übereinstimmung mit deutschem Recht, dem Recht des Landes, in dem die für die betroffene Domain zuständige Vergabestelle ihren Sitz hat, den Rechten Dritter und den hier unter Nr.1 näher bezeichneten guten Sitten kontrolliert.
- Der Kunde verspricht für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der unter den Nrn. 1 bis 4 und Nr. 11 abgegebenen Garantie/Verpflichtung und zwar unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 5.200,00 zu zahlen.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen von Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen zuständiger Gerichte oder Schiedsgerichten nachzukommen.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um den Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen nachzukommen und/ oder um Aufforderungen von Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten Folge zu leisten, die UDAG nicht für offensichtlich unbegründet halten muss. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunden obliegt hierzu eine Erreichbarkeit jeweils von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr sowie für Notfälle auch außerhalb dieser Zeiten über eine Handynotfallnummer. Hierzu wird der Kunde in seinen Kundendaten eine Handynummer hinterlegen. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb von höchstens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
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Bei einer Inanspruchnahme des beauftragten Treuhänders als Inhaber und/oder Admin-C hinsichtlich einer durch
Dritte behaupteten Rechtsverletzung wird UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder den Kunden
hierüber informieren und, soweit dies angezeigt ist, erhaltene schriftliche Kommunikation an diesen
weiterleiten, es sei denn, die behauptete Rechtsverletzung erscheint offensichtlich unbegründet.
Der Kunde teilt per Brief/Fax und vorab per E-Mail, innerhalb von 48 Stunden - es sei denn, eine dritte Partei
hat eine kürzere Frist gesetzt oder es besteht eine sonstige Notwendigkeit
schnellerer Reaktion - nach entsprechender Aufforderung durch UDAG oder den beauftragten Treuhänder mit, ob er
- den Forderungen des Beschwerten/Anspruchstellers nachkommen wird und/oder
- die Löschung/Freigabe der Domain beauftragt oder
- die Domain gegen die vorgetragenen Ansprüche verteidigen wird.
- Teilt der Kunde mit, sich verteidigen zu wollen, leistet dieser innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Aufforderung an den beauftragten Treuhänder eine Sicherheit in Höhe eines durch den Treuhänder nach billigem Ermessen festgesetzten Betrages. Die Bemessung richtet sich nach den typischerweise anfallenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und einen durch den Beschwerten geltend gemachten Schadensersatzanspruch.
- Kommt der Kunde seinen in dieser Ziffer 12 geregelten Pflichten zur Sicherheitsleistung oder Aufnahme und Durchführung seiner Verteidigung nicht nach oder gibt keine Erklärung hinsichtlich der behaupteten Rechtsverletzung ab, ist der beauftragte Treuhänder berechtigt, die streitgegenständliche Domain bei der Vergabestelle zu löschen.
- Der Kunde wird dem beauftragten Treuhänder auf erstes Anfordern die streitrelevanten Unterlagen zur Verfügung stellen und ihn über den Verlauf der Auseinandersetzung informieren.
- Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder nach pflichtgemäßem Ermessen bei Gefahr im Verzug zu treffen hat. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunden obliegt hierzu eine Erreichbarkeit jeweils von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr sowie für Notfälle auch außerhalb dieser Zeiten über eine Handynotfallnummer. Hierzu wird der Kunde in seinen Kundendaten eine Handynummer hinterlegen. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb von höchstens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
- Zu Maßnahmen im hier verstandenen Sinne gehören insbesondere die Löschung der Domain bei der Vergabestelle, das Einsetzen der Daten des Kunden als Inhaber und/oder Admin-C, das Offline-Setzen der Domain oder die Übertragung der Domain in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle sowie auch ein jeweiliges Unterlassen einer Handlung. UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder werden die vorbenannten Maßnahmen insbesondere dann ergreifen, wenn der Kunde nach entsprechender Aufforderung nicht fristgemäß oder nach pflichtgemäßem Ermessen der UDAG bzw. des beauftragten Treuhänders nicht ausreichend an der Klärung der Beanstandung mitwirkt. UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder werden den Kunden in der Regel vor Ergreifung einer solchen Maßnahme hierüber informieren, soweit dies unter den vorliegenden Umständen zumutbar ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn eine dritte Partei eine kürzere Frist gesetzt hat oder eine sonstige Notwendigkeit schnellerer Reaktion besteht.
- Von Ersatzansprüchen Dritter, sowie sämtlichen Nachteilen, welche im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwendung einer jeweiligen Domain entstehen und/oder allgemein im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vertragspartners oder der Tätigkeit des beauftragten Treuhänders als Inhaber bzw. Admin-C anfallen, stellt der Kunde UDAG bzw. den jeweils beauftragten Treuhänder sofort auf erstes Anfordern und vollumfänglich frei. Als Nachteile gelten insbesondere aber nicht abschließend sämtliche Aufwendungen und Schäden, welche aus einer gesetzes- und/oder vorgabenwidrigen Registrierung oder Nutzung einer jeweiligen Domain resultieren oder der Befolgung von Entscheidungen und Aufforderungen der zentralen Vergabestellen, öffentlichen Stellen oder sonst maßgeblichen Stellen, wozu insbesondere aber nicht abschließend auch Aufforderungen von Rechtsanwälten gehören, sofern UDAG bzw. der jeweilige Treuhänder diese nicht für evident unbegründet halten muss. UDAG wird im Gegenzug bestehende Schadensersatzansprüche gegenüber dritten Parteien an den Kunden abtreten.
- Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Treuhänderangaben (Inhaber- und Admin-C-Handles) nur in Verbindung mit Registrierungen über die UDAG zu verwenden und diese nicht bei anderen Service-Providern zu verwenden. Der Kunde verspricht für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung und zwar unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.200,00 zu zahlen. Die in einem solchen Fall als Inhaber und/oder Admin-C eingetragenen natürliche(n) oder juristische(n) Personen(en) sind berechtigt, solche Domainregistrierungen bei der jeweiligen Vergabestelle, dem verwaltenden Registrar oder jeder sonstigen zuständigen Stelle ohne Weiteres löschen zu lassen.
V. Vertragsdauer/Kündigung/Transfer
- Die Vertragsdauer des Services Whois Domain Privacy (WDP) ist grundsätzlich identisch mit der Vertragsdauer des jeweils zugrundeliegenden Domain-Registrierungsvertrages.
- Die Kündigung von WDP ist jederzeit möglich und richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kündigt UDAG ohne wichtigen Grund zu einem Zeitpunkt vor Ablauf einer bereits laufenden Abrechnungsperiode, wird UDAG das volle Entgelt einer laufenden Abrechnungsperiode erstatten sowie auf das möglicherweise bereits für eine weitere Periode fällig gewordene Entgelt verzichten.
- Nach Wirksamwerden der Kündigung von WDP, wenn nicht der zugrundeliegende Registrierungsvertrag ebenfalls beendet ist, wird UDAG die aktuell im Kundenkonto hinterlegten Daten des Kunden bei der Vergabestelle als Inhaber und Admin-C eintragen.
- Möchte der Kunde eine Domain, für die er WDP nutzt, zu einem anderen Anbieter/Registrar transferieren, muss zunächst WDP beendet werden. Für den Fall, dass der Kunde UDAG einen Transferwunsch mitteilt, ist UDAG berechtigt, die im zur jeweiligen Domain gehörigen Kundenkonto aktuell hinterlegten Kundendaten als Inhaberdaten im Whois einzutragen, bevor die Domain zum Transfer freigegeben wird. Ein Transfer einer Domain, bei der ein von UDAG beauftragter Treuhänder als Inhaber und/oder Admin-C verzeichnet ist, ist ausgeschlossen.
- Die Kündigung des zugrundeliegenden Domain-Registrierungsvertrages gilt im Zweifel als Kündigung von WDP zum selben Zeitpunkt, sofern nichts anderes erklärt wurde.
VI. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht, ausschließlich des UN-Kaufrechts, soweit nicht ausdrücklich in dieser Sondervereinbarung etwas anderes bestimmt wird
- Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Starnberg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. UDAG bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen Starnberg vereinbart.
VII. Unklarheitenregel/Schriftform
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der Bestimmung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.