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Sondervereinbarungen

Treuhänderschaft für .sk-Domains (Slowakei)


I. Vorbemerkung

  1. Für Domain-Registrierungen unter der Endung ".sk" (Slowakei) wird von der zentralen Registry für ".sk", der SK-NIC, als Inhaber eine in der Slowakei eingetragene und niedergelassene Unternehmung vorgeschrieben.
  2. Die united-domains AG (UDAG) bietet ihren Kunden, welche eine ".sk"-Domain unter ihrer Vermittlung registrieren und betreuen lassen möchten und nicht die unter Nr. 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, die übernahme einer Treuhänderstellung für den betreffenden Domain-Namen durch ein über UDAG beauftragtes Unternehmen mit Sitz in der Slowakei an (beauftragter Treuhänder).
  3. Zwischen dem Kunden und dem beauftragten Treuhänder kommt kein gegenseitiges Vertragsverhältnis zu Stande. Gleichwohl soll der beauftragte Treuhänder als Begünstigter auch direkt Rechte und Ansprüche aus dem zwischen UDAG und dem Kunden vereinbarten Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden ableiten können. Rechte und Ansprüche des Kunden direkt gegenüber dem beauftragten Treuhänder sind ausgeschlossen. Alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner des Kunden ist UDAG.
  4. Die Haftung von UDAG für ein Verschulden des Treuhänders ist begrenzt auf den Betrag des Entgelts, welches der Kunde für die Vermittlung der Registrierung an UDAG entrichtet hat. UDAG verpflichtet sich in diesem Fall darüber hinaus, etwaige eigene Ansprüche gegenüber dem Treuhänder an den Kunden abzutreten.

II. Pflichten von UDAG

  1. UDAG stellt einen Beauftragten als Inhaber für Domain-Namen unter der Top Level-Domain ".sk", welche der Kunde registrieren und betreuen lassen möchte, zur Verfügung. Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Domain für den Kunden wird von UDAG nicht geschuldet. Entfällt die Nutzbarkeit der Domain ohne eine Mitwirkung des Kunden, erstattet UDAG das volle Entgelt, welches der Kunde für die Vermittlung der Registrierung an UDAG entrichtet hat.
  2. Im Verhältnis zu Dritten wird der beauftragte Treuhänder Inhaber der Domain. Im Verhältnis zum Kunden sollen weder UDAG noch deren beauftragter Treuhänder Inhaberrechte an der Domain in Anspruch nehmen dürfen.
  3. UDAG wird auf Weisungen des Kunden handeln und trägt Sorge dafür, dass auch der beauftragte Treuhänder demgemäß handelt. Weisungen dürfen nur gegenüber. UDAG selbst erteilt werden und insbesondere nicht gegenüber dem beauftragten Treuhänder. Der Kunde wird UDAG keine Weisungen erteilen, durch deren Befolgung UDAG oder nachfolgend der beauftragte Treuhänder gegen seine Verpflichtungen als Inhaber gegenüber der Registry oder sonstigen gesetzlichen Regelungen verstoßen würde. Solche Weisungen wären im übrigen unwirksam. Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Weisungen ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder berechtigt, die Befolgung vorübergehend bis zur endgültigen Klärung der Rechtsbindung zu verweigern.
  4. Ist es wegen der Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit einer Entscheidung nicht möglich (Gefahr in Verzug), eine Weisung des Kunden einzuholen, so ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder befugt, eine Entscheidung unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Kunden zu treffen. UDAG wird den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme unterrichten.
  5. Weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder nimmt eine rechtliche Beurteilungen vor und haftet demzufolge nicht für eine eigene fehlerhafte Einschätzung von Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen und/oder von Aufforderungen durch Rechtsanwälte oder sonstigen Dritte, es sei denn diese Anordnungen bzw. Aufforderungen stellen sich ganz offensichtlich bereits nach laienhafter, summarischer Prüfung als rechtswidrig dar. Für Maßnahmen, die in Befolgung oder im Zusammenhang solcher Anordnungen bzw. Aufforderungen von UDAG oder von dem beauftragten Treuhänder vorgenommen oder angewiesen werden, übernimmt weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder die Haftung.

III. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde garantiert selbständig, nur solche Begriffe zur Registrierung zu beantragen, welche weder gegen deutsches oder slowakisches Recht noch gegen die guten Sitten noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Als sittenwidrig gelten für die gesamte Vereinbarung insbesondere solche Begriffe mit erotischem, pornografischem oder rechtsextremistischen Bezug.
  2. Der Kunde garantiert selbständig, dass zu jeder Zeit die Inhalte, die mittels der Domain abrufbar sind, weder gegen deutsches oder slowakisches Recht noch gegen die hier unter Nr. 1 näher bezeichneten guten Sitten noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere garantiert er weiter, keine erotik- oder gewaltbezogenen oder politische Inhalte mit der Domain zugänglich zu machen.
  3. Der Kunde garantiert selbständig, dass die Domain und die mit dieser mittelbar oder unmittelbar möglichen Services zu keiner Zeit zu rechtswidrigen Handlungen missbraucht werden. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Spam-Versand unter Verwendung der Domain.
  4. Der Kunde garantiert selbständig, dass er regelmäßig die Inhalte sowie die mittels der Domain ermöglichten Handlungen auf die übereinstimmung mit deutschem und slowakischem Recht, den Rechten Dritter und den hier unter Nr.1 näher bezeichneten guten Sitten kontrolliert.
  5. Der Kunde verspricht für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der unter Nrn. 1 bis 4 abgegebenen Garantie und zwar unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.200 €.
  6. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen von Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen zuständiger Gerichten oder Schiedsgerichten nachzukommen.
  7. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um den Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestelle nachzukommen und/ oder um Aufforderungen von Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten folge zu leisten, die UDAG nicht für offensichtlich unbegründet halten muß. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunde obliegt hierzu eine Erreichbarkeit innerhalb von 12 Stunden von Montag 8 Uhr bis Freitag 18 Uhr sowie für Notfälle auch am Wochenende über einen Handynotdienst. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb spätestens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
  8. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder nach pflichtgemäßem Ermessen bei Gefahr im Verzug zu treffen hat. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunde obliegt hierzu eine Erreichbarkeit innerhalb von 12 Stunden von Montag 8 Uhr bis Freitag 18 Uhr sowie für Notfälle auch am Wochenende über einen Handynotdienst. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb spätestens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
  9. Zu Maßnahmen im hier verstandenen Sinne gehört insbesondere auch ein jeweiliges Unterlassen einer Handlung.
  10. Von Ersatzansprüchen Dritter, sowie sämtlichen außerordentlichen Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwendung einer jeweiligen Domain entstehen und/ oder allgemein im Zusammenhang mit der Tätigkeit von UDAG oder der Tätigkeit des beauftragten Treuhänder als Inhaber anfallen, stellt der Kunde die UDAG bzw. den beauftragten Treuhänder sofort auf erstes Anfordern und vollumfänglich frei. Als außerordentliche Aufwendung gelten insbesondere aber nicht abschließend sämtliche Aufwendungen, welche aus einer gesetztes- und/ oder vorgabenwidrigen Registrierung oder Nutzung einer jeweiligen Domain resultieren oder der Befolgung von Entscheidungen und Aufforderungen der zentralen Vergabestellen, öffentlichen Stellen oder sonst maßgeblichen Stellen, wozu insbesondere aber nicht abschließend auch Aufforderungen von Rechtsanwälten gehören, sofern UDAG diese nicht für evident unbegründet halten muss.
  11. Für den Fall einer vom Kunden veranlassten sofortigen Kündigung der Domain, wird eine Sofortlöschungsgebühr i.H.v. 29,– € fällig. Gleiches gilt für sofortige Löschungen welche der Kunde insbesondere wegen Verletzung seiner vorgenannten Pflichten zu vertreten hat.

IV. Vertragsdauer/Kündigung/Abwicklung

  1. Sollten es die Vergabebedingungen der zentralen Vergabestelle zulassen, den Kunden als Inhaber der Domain einzutragen, so ist UDAG hierzu berechtigt aber nicht verpflichtet. Sobald der Kunde als Inhaber der Domain eingetragen ist, ist dieser Vertragsteil beendet.
  2. Abweichend von Nr. 13.4 und 13.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UDAG abrufbar unter https://www.united-domains.de/agb/ wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode vereinbart.
  3. Im übrigen gilt: Die Vertragsdauer dieser Sondervereinbarung ist identisch mit der Vertragsdauer des Registrierungsvertrages; eine abgesonderte Kündigung nur eines Teils ist ausgeschlossen.

V. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht ausdrücklich in dieser Sondervereinbarung etwas anderes bestimmt wird.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UDAG abrufbar unter https://www.united-domains.de/agb/ sind Bestandteil der Vertragsbeziehung, soweit in dieser Sondervereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
  3. Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird Starnberg vereinbart.

VI. Unklarheitenregel/Schriftform

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Ein Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
  2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Stand: Juni 2014
© united-domains AG, Starnberg