Sie befinden sich hier: / / Treuhandservice

Sondervereinbarungen

Treuhänderschaft für bestimmte Länderdomains


I. Vorbemerkung

  1. Für Domain-Registrierungen unter bestimmten Länder-Endungen werden von den zentralen Registries Bedingungen aufgestellt, wie beispielsweise dass sich der (Unternehmens-/Wohn-) Sitz des Inhabers und/oder Admin-C in einem bestimmten Land befinden muss.
  2. Vertragspartner und Verwender dieser Besonderen Leistungsbedingungen ist die united-domains AG, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland im Folgenden "UDAG" genannt.
  3. UDAG bietet ihren Kunden, welche die unter Nr. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, die Übernahme einer Treuhänderstellung für den betreffenden Domain-Namen durch eine von UDAG beauftragte juristische und/oder natürliche Person an, welche die jeweils notwendigen Voraussetzungen erfüllt (beauftragter Treuhänder).
  4. Zwischen dem Kunden und dem beauftragten Treuhänder kommt kein gegenseitiges Vertragsverhältnis zu Stande. Gleichwohl soll der beauftragte Treuhänder als Begünstigter auch direkt Rechte und Ansprüche aus dem zwischen UDAG und dem Kunden vereinbarten Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden ableiten können. Rechte und Ansprüche des Kunden direkt gegenüber dem beauftragten Treuhänder sind ausgeschlossen. Alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner des Kunden ist UDAG.

II. Pflichten von UDAG

  1. UDAG stellt einen beauftragten Treuhänder als Inhaber und/oder Admin-C für germäß Ziffer I Nr. 2 betroffene Domain-Namen, welche der Kunde registrieren und betreuen lassen möchte, zur Verfügung. Der Vertrag kommt erst mit der tatsächlichen Eintragung des beauftragten Treuhänders in die jeweilige Position zustande. UDAG kann die Entscheidung insbesondere von der Abgabe weiterer Erklärungen abhängig machen, wenn dies beispielsweise in Hinblick auf die Registrierung von Domains unter einer bestimmten Länderendung notwendig erscheint.
  2. Im Verhältnis zu Dritten wird der beauftragte Treuhänder Inhaber bzw. Admin-C der Domain. Im Verhältnis zum Kunden sollen weder UDAG noch deren beauftragter Treuhänder Inhaberrechte an der Domain in Anspruch nehmen dürfen.
  3. UDAG wird auf Weisungen des Kunden handeln und stellt sicher, dass auch der beauftragte Treuhänder demgemäß handelt. Weisungen dürfen nur gegenüber dem Vertragspartner selbst erteilt werden und insbesondere nicht gegenüber dem beauftragten Treuhänder. Der Kunde wird UDAG keine Weisungen erteilen, durch deren Befolgung UDAG oder nachfolgend der beauftragte Treuhänder gegen seine Verpflichtungen als Inhaber gegenüber der Registry oder sonstigen gesetzlichen Regelungen verstoßen würde. Solche Weisungen wären im Übrigen unwirksam. Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Weisungen ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder berechtigt, die Befolgung vorübergehend bis zur endgültigen Klärung der Rechtsbindung zu verweigern.
  4. Der Treuhänder/UDAG ist für den Fall der Unzustellbarkeit von Nachrichten an den Kunden oder deren fristgerechter Beantwortung der in III.8. genannten Fristen, insbesondere im Falle einer tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverletzung, berechtigt, seine Treuhänderstellung sofort aufzugeben, die Domain zu löschen und alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
  5. Ist es wegen der Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit einer Entscheidung nicht möglich (Gefahr in Verzug), eine Weisung des Kunden einzuholen, so ist UDAG und nachfolgend der beauftragte Treuhänder befugt, eine Entscheidung unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Kunden zu treffen. UDAG wird den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme unterrichten.
  6. Weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder nimmt eine rechtliche Beurteilungen vor und haftet demzufolge nicht für eine eigene fehlerhafte Einschätzung von Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen und/oder von Aufforderungen durch Rechtsanwälte oder sonstigen Dritte, es sei denn, diese Anordnungen bzw. Aufforderungen stellen sich ganz offensichtlich bereits nach laienhafter, summarischer Prüfung als rechtswidrig dar. Für Maßnahmen, die in Befolgung oder im Zusammenhang solcher Anordnungen bzw. Aufforderungen von UDAG oder von dem beauftragten Treuhänder vorgenommen oder angewiesen werden, übernimmt weder UDAG noch der beauftragte Treuhänder die Haftung.
  7. UDAG und der Treuhänder sind nicht verpflichtet, Kontaktdaten des Kunden zu ermitteln, wenn unzutreffende Registrierungs- und oder Kontaktdaten hinsichtlich der betroffenen Domain durch den Kunden angegeben bzw. diese im Fall von Änderungen nicht korrigiert wurden, insbesondere wenn Mitteilungen an den Kunden technisch oder rechtlich nicht zustellbar sind.

III. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde garantiert selbständig, nur solche Begriffe zur Registrierung zu beantragen, welche weder gegen deutsches oder sonstiges anwendbares Recht - insbesondere das Recht des Landes, dem die Länderendung der jeweils betroffenen Domain zugeordnet ist -, noch gegen die guten Sitten noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Als sittenwidrig gelten für die gesamte Vereinbarung insbesondere solche Begriffe mit erotischem, pornografischem oder rechtsextremistischen Bezug.
  2. Der Kunde garantiert selbständig, dass zu jeder Zeit die Inhalte, die mittels der Domain abrufbar sind, weder gegen deutsches oder sonstiges anwendbares Recht - insbesondere das Recht des Landes, dem die Länderendung der jeweils betroffenen Domain zugeordnet ist - ,noch gegen die hier unter Nr. 1 näher bezeichneten guten Sitten noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere garantiert er weiter, keine erotik- oder gewaltbezogenen oder politische Inhalte mit der Domain zugänglich zu machen.
  3. Der Kunde garantiert selbständig, dass die Domain und die mit dieser mittelbar oder unmittelbar möglichen Services zu keiner Zeit zu rechtswidrigen Handlungen missbraucht werden. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Spam-Versand unter Verwendung der Domain.
  4. Der Kunde garantiert selbständig, dass er regelmäßig die Inhalte sowie die mittels der Domain ermöglichten Handlungen auf die Übereinstimmung mit deutschem Recht, dem Recht des Landes, dem die Länderendung der jeweils betroffenen Domain zugeordnet ist, den Rechten Dritter und den hier unter Nr.1 näher bezeichneten guten Sitten kontrolliert.
  5. Der Kunde verspricht für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der unter den Nrn. 1 bis 4 und Nr. 11 abgegebenen Garantie/Verpflichtung und zwar unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.200 €.
  6. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen von Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen zuständiger Gerichten oder Schiedsgerichten nachzukommen.
  7. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder zu treffen hat, um den Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen nachzukommen und/oder um Aufforderungen von Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten folge zu leisten, die UDAG nicht für offensichtlich unbegründet halten muss. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunden obliegt hierzu eine Erreichbarkeit innerhalb von 12 Stunden von Montag 8 Uhr bis Freitag 18 Uhr sowie für Notfälle auch am Wochenende über einen Handynotdienst. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb spätestens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
  8. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die UDAG bzw. der beauftragte Treuhänder nach pflichtgemäßem Ermessen bei Gefahr im Verzug zu treffen hat. Der Kunde wird unverzüglich jegliche hierzu erforderliche oder nützliche Mitwirkung vornehmen. Dem Kunde obliegt hierzu eine Erreichbarkeit innerhalb von 12 Stunden von Montag 8 Uhr bis Freitag 18 Uhr sowie für Notfälle auch am Wochenende über einen Handynotdienst. Der Kunde garantiert die Durchführung der Mitwirkung innerhalb spätestens 18 Stunden nach dem ersten Anfordern.
  9. Zu Maßnahmen im hier verstandenen Sinne gehört insbesondere auch ein jeweiliges Unterlaßen einer Handlung.
  10. Von Ersatzansprüchen Dritter, sowie sämtlichen außerordentlichen Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwendung einer jeweiligen Domain entstehen und/oder allgemein im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vertragspartners oder der Tätigkeit des beauftragten Treuhänders als Inhaber bzw. Admin-C anfallen, stellt der Kunde UDAG bzw. den beauftragten Treuhänder und/oder Admin-C sofort auf erstes Anfordern und vollumfänglich frei. Als außerordentliche Aufwendung gelten insbesondere aber nicht abschließend sämtliche Aufwendungen, welche aus einer gesetztes- und/oder vorgabenwidrigen Registrierung oder Nutzung einer jeweiligen Domain resultieren oder der Befolgung von Entscheidungen und Aufforderungen der zentralen Vergabestellen, öffentlichen Stellen oder sonst maßgeblichen Stellen, wozu insbesondere aber nicht abschließend auch Aufforderungen von Rechtsanwälten gehören, sofern UDAG diese nicht für evident unbegründet halten muss.
  11. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Treuhänderangaben (Inhaber- und Admin-C-Handles) nur in Verbindung mit Registrierungen über die UDAG zu verwenden und diese nicht bei anderen Service-Providern zu verwenden.
  12. Bei einer Inanspruchnahme des beauftragten Treuhänders als Inhaber und/oder Admin-C hinsichtlich einer durch Dritte behaupteten Rechtsverletzung teilt der Kunde per Brief/Fax und vorab per E-Mail, innerhalb von 48 Stunden dem beauftragten Treuhänder mit, ob er
    1. den Forderungen des Beschwerten/Anspruchstellers nachkommen wird und/oder
    2. die Löschung/Freigabe der Domain beauftragt oder
    3. die Domain gegen die vorgetragenen Ansprüche verteidigen wird.

    aa) Teilt der Kunde mit, sich verteidigen zu wollen, leistet dieser innerhalb von 48 Stunden an den beauftragten Treuhänder eine Sicherheit in Höhe eines durch den Treuhänder nach billigem Ermessen festgesetzten Betrages. Die Bemessung richtet sich nach den typischerweise anfallenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und einen durch den Beschwerten geltend gemachten Schadensersatzanspruch.

    bb) Kommt der Kunde seinen Pflichten zur Sicherheitsleistung oder Aufnahme und Durchführung seiner Verteidigung nicht nach oder gibt keine Erklärung hinsichtlich der behaupteten Rechtsverletzung ab, ist der beauftragteTreuhänder berechtigt, die streitgegenständliche Domain zu löschen.

    cc) Der Kunde wird dem beauftragten Treuhänder auf erstes Anfordern die streitrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und ihn über den Verlauf der Auseinandersetzung informieren.


IV. Vertragsdauer/Kündigung/Abwicklung

  1. Sollten es die Vergabebedingungen der zentralen Vergabestelle zulassen, den Kunden als Inhaber und/oder Admin-C der Domain einzutragen, so ist UDAG hierzu berechtigt aber nicht verpflichtet. Der Kunde kann unabhängig von der Berechtigung des Vertragspartners für diesen Fall einen Inhaberwechsel vom beauftragten Treuhänder auf seine Person beauftragen. Die Kosten für einen Inhaberwechsel trägt der Kunde. Sobald der Kunde als Inhaber der Domain eingetragen ist, ist dieser Vertragsteil beendet.
  2. Im Übrigen gilt: Die Vertragsdauer dieser Sondervereinbarung ist identisch mit der Vertragsdauer des Registrierungsvertrages; eine abgesonderte Kündigung nur eines Teils ist ausgeschlossen

V. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht, ausschließlich des UN-Kaufrechts, soweit nicht ausdrücklich in dieser Sondervereinbarung etwas anderes bestimmt wird.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners abrufbar unter www.united-domains.de/agb/ sind Bestandteil der Vertragsbeziehung, soweit in dieser Sondervereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
  3. Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Starnberg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. UDAG bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen Starnberg vereinbart.

VI. Unklarheitenregel/Schriftform

  1. Sollten eine Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der Bestimmung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. und urchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Stand: Dezember 2012
© united-domains AG, Starnberg